Den Bundeshaushalt vorübergehend entlasten, ohne bei den Leistungen der AHV Abstriche zu machen

ShortId
26.7198
Id
20267198
Updated
16.03.2026 14:57
Language
de
Title
Den Bundeshaushalt vorübergehend entlasten, ohne bei den Leistungen der AHV Abstriche zu machen
AdditionalIndexing
2836;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Artikel 103 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung besagt, dass der Bund jährlich einen Beitrag von 20,2&nbsp;Prozent der Ausgaben der AHV leistet. Angesichtes der derzeit angespannten Lage der Bundesfinanzen und im Wissen darum, dass der AHV-Ausgleichsfonds über 44,6 Milliarden Franken verfügt, stellt sich die Frage, ob ein Teil des Bundesbeitrags für einen begrenzten Zeitraum aus dem AHV-Ausgleichsfonds finanziert werden könnte (z. B. während fünf Jahren jährlich 200 Millionen Franken, was 2,24&nbsp;Prozent des Fondsvermögens entsprechen würde).</p>
  • Den Bundeshaushalt vorübergehend entlasten, ohne bei den Leistungen der AHV Abstriche zu machen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 103 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung besagt, dass der Bund jährlich einen Beitrag von 20,2&nbsp;Prozent der Ausgaben der AHV leistet. Angesichtes der derzeit angespannten Lage der Bundesfinanzen und im Wissen darum, dass der AHV-Ausgleichsfonds über 44,6 Milliarden Franken verfügt, stellt sich die Frage, ob ein Teil des Bundesbeitrags für einen begrenzten Zeitraum aus dem AHV-Ausgleichsfonds finanziert werden könnte (z. B. während fünf Jahren jährlich 200 Millionen Franken, was 2,24&nbsp;Prozent des Fondsvermögens entsprechen würde).</p>
    • Den Bundeshaushalt vorübergehend entlasten, ohne bei den Leistungen der AHV Abstriche zu machen

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