Den Bundeshaushalt vorübergehend entlasten, ohne bei den Leistungen der AHV Abstriche zu machen
- ShortId
-
26.7198
- Id
-
20267198
- Updated
-
16.03.2026 14:57
- Language
-
de
- Title
-
Den Bundeshaushalt vorübergehend entlasten, ohne bei den Leistungen der AHV Abstriche zu machen
- AdditionalIndexing
-
2836;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Artikel 103 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung besagt, dass der Bund jährlich einen Beitrag von 20,2 Prozent der Ausgaben der AHV leistet. Angesichtes der derzeit angespannten Lage der Bundesfinanzen und im Wissen darum, dass der AHV-Ausgleichsfonds über 44,6 Milliarden Franken verfügt, stellt sich die Frage, ob ein Teil des Bundesbeitrags für einen begrenzten Zeitraum aus dem AHV-Ausgleichsfonds finanziert werden könnte (z. B. während fünf Jahren jährlich 200 Millionen Franken, was 2,24 Prozent des Fondsvermögens entsprechen würde).</p>
- Den Bundeshaushalt vorübergehend entlasten, ohne bei den Leistungen der AHV Abstriche zu machen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Artikel 103 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung besagt, dass der Bund jährlich einen Beitrag von 20,2 Prozent der Ausgaben der AHV leistet. Angesichtes der derzeit angespannten Lage der Bundesfinanzen und im Wissen darum, dass der AHV-Ausgleichsfonds über 44,6 Milliarden Franken verfügt, stellt sich die Frage, ob ein Teil des Bundesbeitrags für einen begrenzten Zeitraum aus dem AHV-Ausgleichsfonds finanziert werden könnte (z. B. während fünf Jahren jährlich 200 Millionen Franken, was 2,24 Prozent des Fondsvermögens entsprechen würde).</p>
- Den Bundeshaushalt vorübergehend entlasten, ohne bei den Leistungen der AHV Abstriche zu machen
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