Willkürliche Verleihung von Botschafter-/Botschafterinnentitel durch den Bundesrat

ShortId
26.7213
Id
20267213
Updated
16.03.2026 16:12
Language
de
Title
Willkürliche Verleihung von Botschafter-/Botschafterinnentitel durch den Bundesrat
AdditionalIndexing
04;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Verleihung diplomatischer und konsularischer Titel beruht auf folgender rechtlicher Grundlage: <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2001/319/de"><u>BPV Art. 3</u></a>. Die Kriterien, die bei Versetzungen der versetzbaren Mitarbeitenden des EDA zugrunde liegen, sind in <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/427/de#art_132"><u>Art. 132 </u><i><u>Abs. 4</u></i><u> VBPV-EDA</u></a> festgehalten.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Der Versetzungsprozess mit der Jahresausschreibung gibt das ordentliche Verfahren vor. Darüber hinaus tragen hohe Kader der Bundesverwaltung den Titel eines Botschafters/einer Botschafterin, sofern dieser zur Ausübung ihres Amtes notwendig ist.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die Verleihung von Botschaftertiteln an Bundesangestellte ausserhalb des EDA erfolgt gemäss den vom Bundesrat am 29. Juni 2011 festgelegten Kriterien. Die Anwendung dieser Kriterien verhindert willkürliche Verleihungen.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Abgesehen von den Personen, die in den Ruhestand getreten sind, haben seit 2023 62 versetzbare Mitarbeitende, darunter 10 Diplomatinnen und Diplomaten, die Laufbahn verlassen. Im Durchschnitt entspricht dies 20,6 Personen pro Jahr oder 1,8 % des Personalbestands.</p>
  • <p>- Gestützt auf welche Rechtsgrundlagen und Kriterien verleiht der Bundesrat Botschafter-/Botschafterinnentitel, und nach welchen Anforderungen entscheidet das EDA über die Versetzung versetzungspflichtiger Angestellter?<br>- In welchen Fällen wird vom ordentlichen Verfahren abgewichen?<br>- Wie wird dabei Willkür verhindert?<br>- Wie viele versetzungspflichtige Angestellte haben das EDA seit 2023 verlassen?</p>
  • Willkürliche Verleihung von Botschafter-/Botschafterinnentitel durch den Bundesrat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Verleihung diplomatischer und konsularischer Titel beruht auf folgender rechtlicher Grundlage: <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2001/319/de"><u>BPV Art. 3</u></a>. Die Kriterien, die bei Versetzungen der versetzbaren Mitarbeitenden des EDA zugrunde liegen, sind in <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/427/de#art_132"><u>Art. 132 </u><i><u>Abs. 4</u></i><u> VBPV-EDA</u></a> festgehalten.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Der Versetzungsprozess mit der Jahresausschreibung gibt das ordentliche Verfahren vor. Darüber hinaus tragen hohe Kader der Bundesverwaltung den Titel eines Botschafters/einer Botschafterin, sofern dieser zur Ausübung ihres Amtes notwendig ist.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die Verleihung von Botschaftertiteln an Bundesangestellte ausserhalb des EDA erfolgt gemäss den vom Bundesrat am 29. Juni 2011 festgelegten Kriterien. Die Anwendung dieser Kriterien verhindert willkürliche Verleihungen.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Abgesehen von den Personen, die in den Ruhestand getreten sind, haben seit 2023 62 versetzbare Mitarbeitende, darunter 10 Diplomatinnen und Diplomaten, die Laufbahn verlassen. Im Durchschnitt entspricht dies 20,6 Personen pro Jahr oder 1,8 % des Personalbestands.</p>
    • <p>- Gestützt auf welche Rechtsgrundlagen und Kriterien verleiht der Bundesrat Botschafter-/Botschafterinnentitel, und nach welchen Anforderungen entscheidet das EDA über die Versetzung versetzungspflichtiger Angestellter?<br>- In welchen Fällen wird vom ordentlichen Verfahren abgewichen?<br>- Wie wird dabei Willkür verhindert?<br>- Wie viele versetzungspflichtige Angestellte haben das EDA seit 2023 verlassen?</p>
    • Willkürliche Verleihung von Botschafter-/Botschafterinnentitel durch den Bundesrat

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