Institutionelle Zusammenarbeit des EDA mit dem WEF

ShortId
26.7214
Id
20267214
Updated
16.03.2026 16:19
Language
de
Title
Institutionelle Zusammenarbeit des EDA mit dem WEF
AdditionalIndexing
04;08;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><ol><li>Das Abkommen WEF-EDA 2020-2024 wurde nicht extern evaluiert. Externe Evaluationen sind mit Kosten verbunden und vor allem dann sinnvoll, wenn dem Bund durch eine Vereinbarung mit Externen Kosten entstehen. Dies war bei dem vorliegenden Abkommen nicht der Fall. Die Vereinbarung wurde noch nicht erneuert. </li><li>Das Abkommen zwischen dem EDA und dem WEF ist in Art. 6 des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Stiftung World Economic Forum zur Festlegung des Status der Stiftung World Economic Forum in der Schweiz (SR 0.192.122.945.1) vorgesehen. Es regelt die Zusammenarbeit mit dem WEF und soll dabei Bezug auf die Guten Dienste der Schweiz und die Förderung der Gaststaatpolitik der Schweiz nehmen. Es ist somit im Interesse einer kohärenten Schweizer Aussenpolitik.</li><li>Wie in der Antwort auf Interpellation 25.3774 dargelegt, steht die Eidgenössische Stiftungsaufsicht in regelmässigem Austausch mit dem WEF, um die Untersuchungen des Stiftungsrats zu verfolgen und zu prüfen. </li></ol></span>
  • <p>2020 schloss das EDA mit dem Weltwirtschaftsforum (WEF) eine auf vier Jahre befristete Kooperationsvereinbarung ab.&nbsp;<br>- Wurde dieses Abkommen extern evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, weshalb nicht?<br>- Wurde diese Vereinbarung seither erneuert?<br>- Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Kooperationsvereinbarung von 2020 nicht im Interesse einer kohärenten Schweizer Aussenpolitik war?<br>- Wie haben sich die Gouvernanz-Probleme des WEF auf diesen Entscheid ausgewirkt?</p>
  • Institutionelle Zusammenarbeit des EDA mit dem WEF
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><ol><li>Das Abkommen WEF-EDA 2020-2024 wurde nicht extern evaluiert. Externe Evaluationen sind mit Kosten verbunden und vor allem dann sinnvoll, wenn dem Bund durch eine Vereinbarung mit Externen Kosten entstehen. Dies war bei dem vorliegenden Abkommen nicht der Fall. Die Vereinbarung wurde noch nicht erneuert. </li><li>Das Abkommen zwischen dem EDA und dem WEF ist in Art. 6 des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Stiftung World Economic Forum zur Festlegung des Status der Stiftung World Economic Forum in der Schweiz (SR 0.192.122.945.1) vorgesehen. Es regelt die Zusammenarbeit mit dem WEF und soll dabei Bezug auf die Guten Dienste der Schweiz und die Förderung der Gaststaatpolitik der Schweiz nehmen. Es ist somit im Interesse einer kohärenten Schweizer Aussenpolitik.</li><li>Wie in der Antwort auf Interpellation 25.3774 dargelegt, steht die Eidgenössische Stiftungsaufsicht in regelmässigem Austausch mit dem WEF, um die Untersuchungen des Stiftungsrats zu verfolgen und zu prüfen. </li></ol></span>
    • <p>2020 schloss das EDA mit dem Weltwirtschaftsforum (WEF) eine auf vier Jahre befristete Kooperationsvereinbarung ab.&nbsp;<br>- Wurde dieses Abkommen extern evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, weshalb nicht?<br>- Wurde diese Vereinbarung seither erneuert?<br>- Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Kooperationsvereinbarung von 2020 nicht im Interesse einer kohärenten Schweizer Aussenpolitik war?<br>- Wie haben sich die Gouvernanz-Probleme des WEF auf diesen Entscheid ausgewirkt?</p>
    • Institutionelle Zusammenarbeit des EDA mit dem WEF

Back to List