Firmenbestatter - immer noch ein ungelöstes Problem?

ShortId
26.7216
Id
20267216
Updated
16.03.2026 15:47
Language
de
Title
Firmenbestatter - immer noch ein ungelöstes Problem?
AdditionalIndexing
15;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Das Bundesgesetz vom 18. März 2022 über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (Änderung des Obligationenrechts, des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes, des Strafregistergesetzes und des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer) ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten (AS 2023 628).</p><p>&nbsp;</p><p>Massnahmen des Bundes müssen nach Artikel 170 BV generell auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Da die im Rahmen dieses Gesetzes ergriffenen Massnahmen vorwiegend präventiver Natur sind, liegen kurzfristig allerdings noch nicht genügend Erfahrungswerte vor. Eine aussagekräftige Beurteilung wird erst nach einer gewissen Zeit möglich sein, das heisst frühestens nach etwa fünf Jahren.</p><p>&nbsp;</p><p>Aus heutiger Sicht kann noch nicht detaillierter zu den Auswirkungen und damit zur Wirksamkeit der mit dem Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses eingeführten Massnahmen geäussert werden. Für die Beantwortung der Frage, ob die angestrebte präventive Wirkung tatsächlich erreicht werden kann oder ob es allenfalls einen Handlungsbedarf gibt, ist es ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Bestimmungen noch zu früh.</p></span>
  • <p>Nach wie vor geraten sog. Firmenbestatter und Konkursreiter in die Schlagzeilen, weil sie hohe finanzielle Schäden bei Angestellten und weiteren Gläubigern hinterlassen. Um den missbräuchlichen Konkurs zu verhindern, sind vor einiger Zeit neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten.&nbsp;<br>- Reichen diese Bestimmungen zur Verhinderung von missbräuchlichem Konkurs tatsächlich aus?&nbsp;<br>- Sieht der Bundesrat weiteren Handlungsbedarf, z.B. in der Prävention oder im Vollzug?</p>
  • Firmenbestatter - immer noch ein ungelöstes Problem?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Das Bundesgesetz vom 18. März 2022 über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (Änderung des Obligationenrechts, des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes, des Strafregistergesetzes und des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer) ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten (AS 2023 628).</p><p>&nbsp;</p><p>Massnahmen des Bundes müssen nach Artikel 170 BV generell auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Da die im Rahmen dieses Gesetzes ergriffenen Massnahmen vorwiegend präventiver Natur sind, liegen kurzfristig allerdings noch nicht genügend Erfahrungswerte vor. Eine aussagekräftige Beurteilung wird erst nach einer gewissen Zeit möglich sein, das heisst frühestens nach etwa fünf Jahren.</p><p>&nbsp;</p><p>Aus heutiger Sicht kann noch nicht detaillierter zu den Auswirkungen und damit zur Wirksamkeit der mit dem Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses eingeführten Massnahmen geäussert werden. Für die Beantwortung der Frage, ob die angestrebte präventive Wirkung tatsächlich erreicht werden kann oder ob es allenfalls einen Handlungsbedarf gibt, ist es ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Bestimmungen noch zu früh.</p></span>
    • <p>Nach wie vor geraten sog. Firmenbestatter und Konkursreiter in die Schlagzeilen, weil sie hohe finanzielle Schäden bei Angestellten und weiteren Gläubigern hinterlassen. Um den missbräuchlichen Konkurs zu verhindern, sind vor einiger Zeit neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten.&nbsp;<br>- Reichen diese Bestimmungen zur Verhinderung von missbräuchlichem Konkurs tatsächlich aus?&nbsp;<br>- Sieht der Bundesrat weiteren Handlungsbedarf, z.B. in der Prävention oder im Vollzug?</p>
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