Nimmt der Bundesrat die Anliegen der Abstimmungsgewinner ernst?

ShortId
26.7219
Id
20267219
Updated
16.03.2026 16:09
Language
de
Title
Nimmt der Bundesrat die Anliegen der Abstimmungsgewinner ernst?
AdditionalIndexing
2446;04;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Der Bundesrat hat die Eckwerte der neuen Konzession bereits am 7. September 2022 festgelegt. Er hat damals entschieden, den Leistungsauftrag der SRG zu präzisieren. Die SRG soll weiterhin in allen Regionen, Landessprachen und Altersgruppen Service-public-Inhalte anbieten.</p><p>Sie soll dabei aber auf den Service public im engeren Sinne fokussieren, d. h. auf die publizistischen Bereiche Information, Bildung und Kultur. Bei Unterhaltung und Sport soll sich die SRG auf jene Bereiche fokussieren, die andere Schweizer Anbieter nicht abdecken. Unterhaltung und Sport werden Teil des Angebots der SRG bleiben. </p><p>Die Ausgestaltung der neuen Konzession steht derzeit aus. Sie wird nun erarbeitet. In der Vernehmlassung werden sich alle interessierten Kreise einbringen können. </p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat stützt sich auf Artikel 93 Absatz 4 der Bundesverfassung, wonach der Bund bei der Regulierung von Radio und Fernsehen auf die Stellung und Aufgabe anderer Medien Rücksicht zu nehmen hat.</p><p>&nbsp;</p><p>Der SRG und den Privaten steht es bereits heute frei, zusammenzuarbeiten, bspw. bei der Produktion von Sportübertragungen, dem Erwerb von Sportrechten bzw. bei der Vergabe von Sublizenzen. </p></span>
  • <p>- Inwiefern nimmt der Bundesrat auch Rücksicht auf die Anliegen der Abstimmungsgewinner bei der Halbierungsinitiative.<br>- Inwiefern ist der Bundesrat bereit, deren Anliegen zu einem starken medialen Service Public, verlässlicher Information, einem breiten Angebot von Kultur, Unterhaltung und Sport, Ernst zu nehmen?</p>
  • Nimmt der Bundesrat die Anliegen der Abstimmungsgewinner ernst?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Der Bundesrat hat die Eckwerte der neuen Konzession bereits am 7. September 2022 festgelegt. Er hat damals entschieden, den Leistungsauftrag der SRG zu präzisieren. Die SRG soll weiterhin in allen Regionen, Landessprachen und Altersgruppen Service-public-Inhalte anbieten.</p><p>Sie soll dabei aber auf den Service public im engeren Sinne fokussieren, d. h. auf die publizistischen Bereiche Information, Bildung und Kultur. Bei Unterhaltung und Sport soll sich die SRG auf jene Bereiche fokussieren, die andere Schweizer Anbieter nicht abdecken. Unterhaltung und Sport werden Teil des Angebots der SRG bleiben. </p><p>Die Ausgestaltung der neuen Konzession steht derzeit aus. Sie wird nun erarbeitet. In der Vernehmlassung werden sich alle interessierten Kreise einbringen können. </p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat stützt sich auf Artikel 93 Absatz 4 der Bundesverfassung, wonach der Bund bei der Regulierung von Radio und Fernsehen auf die Stellung und Aufgabe anderer Medien Rücksicht zu nehmen hat.</p><p>&nbsp;</p><p>Der SRG und den Privaten steht es bereits heute frei, zusammenzuarbeiten, bspw. bei der Produktion von Sportübertragungen, dem Erwerb von Sportrechten bzw. bei der Vergabe von Sublizenzen. </p></span>
    • <p>- Inwiefern nimmt der Bundesrat auch Rücksicht auf die Anliegen der Abstimmungsgewinner bei der Halbierungsinitiative.<br>- Inwiefern ist der Bundesrat bereit, deren Anliegen zu einem starken medialen Service Public, verlässlicher Information, einem breiten Angebot von Kultur, Unterhaltung und Sport, Ernst zu nehmen?</p>
    • Nimmt der Bundesrat die Anliegen der Abstimmungsgewinner ernst?

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