Evidenz für die Übetragung Sport & Unterhaltung an kommerzielle Anbieter

ShortId
26.7231
Id
20267231
Updated
16.03.2026 16:10
Language
de
Title
Evidenz für die Übetragung Sport & Unterhaltung an kommerzielle Anbieter
AdditionalIndexing
28;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Der Bundesrat hat die Eckwerte der neuen Konzession bereits am 7. September 2022 festgelegt. Er hat damals entschieden, den Leistungsauftrag der SRG zu präzisieren. Die SRG soll weiterhin in allen Regionen, Landessprachen und Altersgruppen Service-public-Inhalte anbieten.</p><p>Sie soll dabei aber auf den Service public im engeren Sinne fokussieren, d. h. auf die publizistischen Bereiche Information, Bildung und Kultur. Bei Unterhaltung und Sport soll sich die SRG auf jene Bereiche fokussieren, die andere Schweizer Anbieter nicht abdecken. Unterhaltung und Sport werden Teil des Angebots der SRG bleiben. </p><p>Die Ausgestaltung der neuen Konzession steht derzeit aus. Sie wird nun erarbeitet. In der Vernehmlassung werden sich alle interessierten Kreise einbringen können. </p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat stützt sich auf Artikel 93 Absatz 4 der Bundesverfassung, wonach der Bund bei der Regulierung von Radio und Fernsehen auf die Stellung und Aufgabe anderer Medien Rücksicht zu nehmen hat.</p><p>&nbsp;</p><p>Der SRG und den Privaten steht es bereits heute frei, zusammenzuarbeiten, bspw. bei der Produktion von Sportübertragungen, dem Erwerb von Sportrechten bzw. bei der Vergabe von Sublizenzen. </p></span>
  • <p>Hat der Bundesrat untersucht und geprüft, ob private Rundfunk-Unternehmen Sport und Unterhaltung kommerziell lohnend produzieren könnten? Oder stützt er sich auf Behauptungen und Annekdoten?<br>- Gibt es sachliche Beweise oder Evidenzien für die Behauptung, dass «Private» auch Sport und Unterhaltung im kleinen, viersprachigen Schweizer Markt produzieren und anbieten können?<br>- Welche Sportarten wären das?&nbsp;<br>- Welche Unterhaltungsformate?</p>
  • Evidenz für die Übetragung Sport & Unterhaltung an kommerzielle Anbieter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Der Bundesrat hat die Eckwerte der neuen Konzession bereits am 7. September 2022 festgelegt. Er hat damals entschieden, den Leistungsauftrag der SRG zu präzisieren. Die SRG soll weiterhin in allen Regionen, Landessprachen und Altersgruppen Service-public-Inhalte anbieten.</p><p>Sie soll dabei aber auf den Service public im engeren Sinne fokussieren, d. h. auf die publizistischen Bereiche Information, Bildung und Kultur. Bei Unterhaltung und Sport soll sich die SRG auf jene Bereiche fokussieren, die andere Schweizer Anbieter nicht abdecken. Unterhaltung und Sport werden Teil des Angebots der SRG bleiben. </p><p>Die Ausgestaltung der neuen Konzession steht derzeit aus. Sie wird nun erarbeitet. In der Vernehmlassung werden sich alle interessierten Kreise einbringen können. </p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat stützt sich auf Artikel 93 Absatz 4 der Bundesverfassung, wonach der Bund bei der Regulierung von Radio und Fernsehen auf die Stellung und Aufgabe anderer Medien Rücksicht zu nehmen hat.</p><p>&nbsp;</p><p>Der SRG und den Privaten steht es bereits heute frei, zusammenzuarbeiten, bspw. bei der Produktion von Sportübertragungen, dem Erwerb von Sportrechten bzw. bei der Vergabe von Sublizenzen. </p></span>
    • <p>Hat der Bundesrat untersucht und geprüft, ob private Rundfunk-Unternehmen Sport und Unterhaltung kommerziell lohnend produzieren könnten? Oder stützt er sich auf Behauptungen und Annekdoten?<br>- Gibt es sachliche Beweise oder Evidenzien für die Behauptung, dass «Private» auch Sport und Unterhaltung im kleinen, viersprachigen Schweizer Markt produzieren und anbieten können?<br>- Welche Sportarten wären das?&nbsp;<br>- Welche Unterhaltungsformate?</p>
    • Evidenz für die Übetragung Sport & Unterhaltung an kommerzielle Anbieter

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