Was sind die Vorgaben zu Sicherheitsprüfungen für Kommandanten?

ShortId
26.7245
Id
20267245
Updated
17.03.2026 08:38
Language
de
Title
Was sind die Vorgaben zu Sicherheitsprüfungen für Kommandanten?
AdditionalIndexing
09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Das Flugplatzkommando 13 ist seit Montag 9. März 2026 im Wiederholungskurs in Meiringen. Aus Sicherheitsgründen und um keine Rückschlüsse auf das Dispositiv zu ermöglichen, werden keine konkreten Zahlen genannt. </p><p>&nbsp;</p><p>Den betroffenen Armeeangehörigen wurde vom Kommandanten vorübergehend ein sogenannter Waiver ausgestellt. Dabei handelt es sich um eine Luftwaffe interne Ausnahmebewilligung unter klar definierten Auflagen – das SEPOS ist hierbei nicht involviert. Die Auflagen lauten:</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; die betroffene Person wurde im Verlauf ihrer militärischen Karriere bereits einer Personensicherheitsprüfung unterzogen; </p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; die Regelungen und Schutzmassnahmen gemäss Verordnung über den Schutz militärischer Anlagen werden jederzeit eingehalten;</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; die Ausnahmebewilligung ist absolut zwingend, damit die Person ihre Aufgaben erfüllen kann.</p><p>&nbsp;</p><p>Damit künftig keine Ausnahmebewilligungen mehr notwendig sind, werden aktuell die Funktionenliste geprüft sowie die diesbezüglichen Abläufe überarbeitet.</p></span>
  • <p>- Nach welchen Kriterien darf ein Kommandant seinen Soldaten einen Waiver ausstellen?&nbsp;<br>- Welche Weisung/Instruktion hat das SEPOS hierzu den Kommandanten erteilt?</p>
  • Was sind die Vorgaben zu Sicherheitsprüfungen für Kommandanten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Das Flugplatzkommando 13 ist seit Montag 9. März 2026 im Wiederholungskurs in Meiringen. Aus Sicherheitsgründen und um keine Rückschlüsse auf das Dispositiv zu ermöglichen, werden keine konkreten Zahlen genannt. </p><p>&nbsp;</p><p>Den betroffenen Armeeangehörigen wurde vom Kommandanten vorübergehend ein sogenannter Waiver ausgestellt. Dabei handelt es sich um eine Luftwaffe interne Ausnahmebewilligung unter klar definierten Auflagen – das SEPOS ist hierbei nicht involviert. Die Auflagen lauten:</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; die betroffene Person wurde im Verlauf ihrer militärischen Karriere bereits einer Personensicherheitsprüfung unterzogen; </p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; die Regelungen und Schutzmassnahmen gemäss Verordnung über den Schutz militärischer Anlagen werden jederzeit eingehalten;</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; die Ausnahmebewilligung ist absolut zwingend, damit die Person ihre Aufgaben erfüllen kann.</p><p>&nbsp;</p><p>Damit künftig keine Ausnahmebewilligungen mehr notwendig sind, werden aktuell die Funktionenliste geprüft sowie die diesbezüglichen Abläufe überarbeitet.</p></span>
    • <p>- Nach welchen Kriterien darf ein Kommandant seinen Soldaten einen Waiver ausstellen?&nbsp;<br>- Welche Weisung/Instruktion hat das SEPOS hierzu den Kommandanten erteilt?</p>
    • Was sind die Vorgaben zu Sicherheitsprüfungen für Kommandanten?

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