PFAS im Wasser und Boden – wer bezahlt die Rechnung?
- ShortId
-
26.7263
- Id
-
20267263
- Updated
-
16.03.2026 16:25
- Language
-
de
- Title
-
PFAS im Wasser und Boden – wer bezahlt die Rechnung?
- AdditionalIndexing
-
52;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst und hat den Aktionsplan PFAS am 19. Dezember 2025 beschlossen. Verbote für PFAS werden laufend geprüft. Allerdings stammen viele PFAS-Belastungen aus diffusen Quellen. Deshalb wird es in den meisten Fällen nicht möglich sein, eine Verunreinigung einzelnen Verursachern individuell zuzuordnen. Entsprechend dürfte zumeist nur der Zustandsstörer in Betracht fallen. Bei öffentlichen Böden und Gewässern ist dies das Gemeinwesen, bei privaten Grundstücken die Eigentümer. Zum Verursacherprinzip verweist der Bundesrat auch auf seine Antwort zur Interpellation 25.3205 «PFAS und TFA im Trinkwasser. Wie wird das Verursacherprinzip angewendet?».</p></span>
- <p>Nachdem Berufsfischer ihre Fische aus dem Zugersee wegen der PFAS-Belastung nicht mehr verkaufen dürfen, trifft es nun jene am Hallwilersee. In Zug sollen die Berufsfischer entschädigt werden. Auch Bauern im Kt. SG sollen Geld erhalten. Es drohen auch Kosten in den Bereichen Sanierung und Gesundheit.<br>- Kommen nun hohe Kosten auf Steuerzahlende in Gemeinden und Kantone zu, wenn der Bund die PFAS nicht rasch an der Quelle verbietet?<br>- Wenn ja, in welchem Umfang?<br>- Wenn nein, wer bezahlt die Rechnung?</p>
- PFAS im Wasser und Boden – wer bezahlt die Rechnung?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p>Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst und hat den Aktionsplan PFAS am 19. Dezember 2025 beschlossen. Verbote für PFAS werden laufend geprüft. Allerdings stammen viele PFAS-Belastungen aus diffusen Quellen. Deshalb wird es in den meisten Fällen nicht möglich sein, eine Verunreinigung einzelnen Verursachern individuell zuzuordnen. Entsprechend dürfte zumeist nur der Zustandsstörer in Betracht fallen. Bei öffentlichen Böden und Gewässern ist dies das Gemeinwesen, bei privaten Grundstücken die Eigentümer. Zum Verursacherprinzip verweist der Bundesrat auch auf seine Antwort zur Interpellation 25.3205 «PFAS und TFA im Trinkwasser. Wie wird das Verursacherprinzip angewendet?».</p></span>
- <p>Nachdem Berufsfischer ihre Fische aus dem Zugersee wegen der PFAS-Belastung nicht mehr verkaufen dürfen, trifft es nun jene am Hallwilersee. In Zug sollen die Berufsfischer entschädigt werden. Auch Bauern im Kt. SG sollen Geld erhalten. Es drohen auch Kosten in den Bereichen Sanierung und Gesundheit.<br>- Kommen nun hohe Kosten auf Steuerzahlende in Gemeinden und Kantone zu, wenn der Bund die PFAS nicht rasch an der Quelle verbietet?<br>- Wenn ja, in welchem Umfang?<br>- Wenn nein, wer bezahlt die Rechnung?</p>
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