Wie und wohin können Personen aus Gaza ausgewiesen werden?
- ShortId
-
26.7339
- Id
-
20267339
- Updated
-
08.06.2026 16:03
- Language
-
de
- Title
-
Wie und wohin können Personen aus Gaza ausgewiesen werden?
- AdditionalIndexing
-
09;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>Die Schweizer Sicherheitsbehörden führten bei allen Personen, die im Rahmen der humanitären Aktion in die Schweiz evakuiert wurden, eine gründliche Überprüfung durch, um jegliches Sicherheitsrisiko zu vermeiden. Es handelt sich dabei um bewährte Prozesse bei der Erteilung von humanitären Visa. Um aus dem Gazastreifen ausreisen zu können, war zudem eine Genehmigung der israelischen Behörden erforderlich. Dafür führten die israelischen Behörden eine eigene Sicherheitsüberprüfung durch.</p><p>Sämtliche evakuierten Kinder und Begleitpersonen haben in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt, welche nach geltendem Recht behandelt werden.</p><p> </p><p>Personen, welche die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz verletzen oder gefährden, können vom Asyl ausgeschlossen werden respektive die vorläufige Aufnahme kann aufgehoben werden. Solche Personen werden in den Heimat- bzw. Herkunftsstaat zurückgeführt, sofern der Vollzug der Wegweisung gemäss den völkerrechtlichen Non-Refoulement-Bestimmungen zulässig ist. </p><p> </p><p>Bezüglich der Kinder und deren Begleitpersonen aus Gaza ist den Schweizer Behörden nach den ausführlichen Abklärungen kein Sicherheitsrisiko bekannt.</p></span>
- <p>Der Bund hat nicht nur in einer humanitären Aktion 20 Kinder und bis zu fünf Angehörige pro Kind in die Schweiz geholt, er verteilt auch humanitäre Visa für Personen, welche Angehörige hier haben. <br>Angenommen, es hat trotz Sicherheitsprüfungen Personen mit terroristischen Absichten darunter:<br>Wie und wohin kann die Schweiz diese Gefährder ausschaffen?</p>
- Wie und wohin können Personen aus Gaza ausgewiesen werden?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p>Die Schweizer Sicherheitsbehörden führten bei allen Personen, die im Rahmen der humanitären Aktion in die Schweiz evakuiert wurden, eine gründliche Überprüfung durch, um jegliches Sicherheitsrisiko zu vermeiden. Es handelt sich dabei um bewährte Prozesse bei der Erteilung von humanitären Visa. Um aus dem Gazastreifen ausreisen zu können, war zudem eine Genehmigung der israelischen Behörden erforderlich. Dafür führten die israelischen Behörden eine eigene Sicherheitsüberprüfung durch.</p><p>Sämtliche evakuierten Kinder und Begleitpersonen haben in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt, welche nach geltendem Recht behandelt werden.</p><p> </p><p>Personen, welche die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz verletzen oder gefährden, können vom Asyl ausgeschlossen werden respektive die vorläufige Aufnahme kann aufgehoben werden. Solche Personen werden in den Heimat- bzw. Herkunftsstaat zurückgeführt, sofern der Vollzug der Wegweisung gemäss den völkerrechtlichen Non-Refoulement-Bestimmungen zulässig ist. </p><p> </p><p>Bezüglich der Kinder und deren Begleitpersonen aus Gaza ist den Schweizer Behörden nach den ausführlichen Abklärungen kein Sicherheitsrisiko bekannt.</p></span>
- <p>Der Bund hat nicht nur in einer humanitären Aktion 20 Kinder und bis zu fünf Angehörige pro Kind in die Schweiz geholt, er verteilt auch humanitäre Visa für Personen, welche Angehörige hier haben. <br>Angenommen, es hat trotz Sicherheitsprüfungen Personen mit terroristischen Absichten darunter:<br>Wie und wohin kann die Schweiz diese Gefährder ausschaffen?</p>
- Wie und wohin können Personen aus Gaza ausgewiesen werden?
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