Wie stellt das BLV sicher, dass die Gemeinden und Wasserversorgungen keine irreversiblen Investitionen wegen Chlorothalonil tätigen müssen?

ShortId
26.7388
Id
20267388
Updated
08.06.2026 16:08
Language
de
Title
Wie stellt das BLV sicher, dass die Gemeinden und Wasserversorgungen keine irreversiblen Investitionen wegen Chlorothalonil tätigen müssen?
AdditionalIndexing
52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) weist in seinem Urteil die Beschwerde der Syngenta Agro AG ab. Es äussert sich jedoch nicht zur Rechtmässigkeit bzw. Richtigkeit des Vorgehens des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Rahmen des Risikomanagements zum Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefährdungen durch das Lebensmittel Trinkwasser. </p><p>&nbsp;</p><p>Ist ein Wirkstoff als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft, werden gestützt auf den europäischen Leitfaden über die Beurteilung der Relevanz von in Grundwasser auftretenden Metaboliten von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen alle Metaboliten des betreffenden Wirkstoffs als relevant angesehen. Dies erfolgt im Sinne des vorsorglichen Gesundheitsschutzes, der durch die besondere Gefährlichkeit der Muttersubstanz gerechtfertigt ist und ungeachtet der toxikologischen Beurteilung der Metaboliten. Für alle als relevant klassierten Metaboliten gilt ein Höchstwert von 0,1&nbsp;µg/l. Aus diesem Grund werden weder der Bericht in Erfüllung des Postulats (20.4087) Clivaz «Verunreinigung des Trinkwassers mit Chlorothalonil. Wie reagieren und wie die nötigen Sanierungen finanzieren?» noch die Weisung 2024/1 des BLV angepasst.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Vollzug des Lebensmittelrechts, von welchem das Trinkwasser erfasst wird, obliegt den Kantonen. Diese haben unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes die zum Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten erforderlichen Massnahmen anzuordnen. Ist die Umsetzung dieser Massnahmen innert zwei Jahren aus zeitlichen, finanziellen, politischen oder ökologischen Gründen nicht möglich, so verfügt der Kanton eine der Situation angemessene Frist und übermittelt dem BLV die verfügten Massnahmen. Diese Meldungen werden aktuell gesammelt.</p></span>
  • <p>Die Wasserversorgung ist Aufgabe der Gemeinden, die Einhaltung der bundesrechtlichen Erlasse Sache der Kantone. Die Luzerner Regierung hat den Vollzug der Weisung 2024/1 aufgrund des Gerichtsentscheids, der entgegen der Meinung des BLV klar festhält, dass die meist gefundenden Metaboliten nicht relevant sind und daher höhere Trinkwasserhöchstwerte gelten, ausgesetzt und erwartet eine Klärung vom Bund. Wann erfolgt diese Klarstellung und die Aufhebung der kostenverursachenden Weisung?&nbsp;</p>
  • Wie stellt das BLV sicher, dass die Gemeinden und Wasserversorgungen keine irreversiblen Investitionen wegen Chlorothalonil tätigen müssen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) weist in seinem Urteil die Beschwerde der Syngenta Agro AG ab. Es äussert sich jedoch nicht zur Rechtmässigkeit bzw. Richtigkeit des Vorgehens des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Rahmen des Risikomanagements zum Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefährdungen durch das Lebensmittel Trinkwasser. </p><p>&nbsp;</p><p>Ist ein Wirkstoff als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft, werden gestützt auf den europäischen Leitfaden über die Beurteilung der Relevanz von in Grundwasser auftretenden Metaboliten von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen alle Metaboliten des betreffenden Wirkstoffs als relevant angesehen. Dies erfolgt im Sinne des vorsorglichen Gesundheitsschutzes, der durch die besondere Gefährlichkeit der Muttersubstanz gerechtfertigt ist und ungeachtet der toxikologischen Beurteilung der Metaboliten. Für alle als relevant klassierten Metaboliten gilt ein Höchstwert von 0,1&nbsp;µg/l. Aus diesem Grund werden weder der Bericht in Erfüllung des Postulats (20.4087) Clivaz «Verunreinigung des Trinkwassers mit Chlorothalonil. Wie reagieren und wie die nötigen Sanierungen finanzieren?» noch die Weisung 2024/1 des BLV angepasst.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Vollzug des Lebensmittelrechts, von welchem das Trinkwasser erfasst wird, obliegt den Kantonen. Diese haben unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes die zum Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten erforderlichen Massnahmen anzuordnen. Ist die Umsetzung dieser Massnahmen innert zwei Jahren aus zeitlichen, finanziellen, politischen oder ökologischen Gründen nicht möglich, so verfügt der Kanton eine der Situation angemessene Frist und übermittelt dem BLV die verfügten Massnahmen. Diese Meldungen werden aktuell gesammelt.</p></span>
    • <p>Die Wasserversorgung ist Aufgabe der Gemeinden, die Einhaltung der bundesrechtlichen Erlasse Sache der Kantone. Die Luzerner Regierung hat den Vollzug der Weisung 2024/1 aufgrund des Gerichtsentscheids, der entgegen der Meinung des BLV klar festhält, dass die meist gefundenden Metaboliten nicht relevant sind und daher höhere Trinkwasserhöchstwerte gelten, ausgesetzt und erwartet eine Klärung vom Bund. Wann erfolgt diese Klarstellung und die Aufhebung der kostenverursachenden Weisung?&nbsp;</p>
    • Wie stellt das BLV sicher, dass die Gemeinden und Wasserversorgungen keine irreversiblen Investitionen wegen Chlorothalonil tätigen müssen?

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