Bundesrätlicher Bericht mit falschen Annahmen zu Chlorothalonil-Metaboliten - Anpassung des Berichts?

ShortId
26.7393
Id
20267393
Updated
08.06.2026 16:10
Language
de
Title
Bundesrätlicher Bericht mit falschen Annahmen zu Chlorothalonil-Metaboliten - Anpassung des Berichts?
AdditionalIndexing
52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) weist in seinem Urteil die Beschwerde der Syngenta Agro AG ab. Es äussert sich jedoch nicht zur Rechtmässigkeit bzw. Richtigkeit des Vorgehens des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Rahmen des Risikomanagements zum Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefährdungen durch das Lebensmittel Trinkwasser. </p><p>&nbsp;</p><p>Ist ein Wirkstoff als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft, werden gestützt auf den europäischen Leitfaden über die Beurteilung der Relevanz von in Grundwasser auftretenden Metaboliten von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen alle Metaboliten des betreffenden Wirkstoffs als relevant angesehen. Dies erfolgt im Sinne des vorsorglichen Gesundheitsschutzes, der durch die besondere Gefährlichkeit der Muttersubstanz gerechtfertigt ist und ungeachtet der toxikologischen Beurteilung der Metaboliten. Für alle als relevant klassierten Metaboliten gilt ein Höchstwert von 0,1&nbsp;µg/l. Aus diesem Grund werden weder der Bericht in Erfüllung des Postulats (20.4087) Clivaz «Verunreinigung des Trinkwassers mit Chlorothalonil. Wie reagieren und wie die nötigen Sanierungen finanzieren?» noch die Weisung 2024/1 des BLV angepasst.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Vollzug des Lebensmittelrechts, von welchem das Trinkwasser erfasst wird, obliegt den Kantonen. Diese haben unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes die zum Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten erforderlichen Massnahmen anzuordnen. Ist die Umsetzung dieser Massnahmen innert zwei Jahren aus zeitlichen, finanziellen, politischen oder ökologischen Gründen nicht möglich, so verfügt der Kanton eine der Situation angemessene Frist und übermittelt dem BLV die verfügten Massnahmen. Diese Meldungen werden aktuell gesammelt.</p></span>
  • <p>Der BR-<a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fcenters%2Feparl%2Fcuria%2F2020%2F20204087%2FBericht%2520BR%2520D.pdf&amp;data=05%7C02%7Chansjoerg.rueegsegger%40parl.ch%7Ca29e2a72248b480615fd08dec140b6a5%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C639160680844079871%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=3Igat%2FKjF0w%2Blef%2BDZu9XRD1ih2Wvg72vYzaK7EPsEk%3D&amp;reserved=0">Bericht</a> zu Po. 20.4087 geht nach dem Urteil des BVGer, dass die meistgefundenen Chlorothalonil-Metaboliten nicht relevant und damit die meisten Massnahmen zur «Wiederherstellung der Trinkwasserqualität» der Gemeinden wohl unnötig waren, von falschen Annahmen aus. Der Bundesrat beantragt Abschreibung des Postulats.&nbsp;<br>Wird er seinen Bericht, die Kostenfolgeabschätzung und die Weisung nun dem Gerichtsurteil anpassen?&nbsp;<br>Wenn ja, bis wann?</p>
  • Bundesrätlicher Bericht mit falschen Annahmen zu Chlorothalonil-Metaboliten - Anpassung des Berichts?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) weist in seinem Urteil die Beschwerde der Syngenta Agro AG ab. Es äussert sich jedoch nicht zur Rechtmässigkeit bzw. Richtigkeit des Vorgehens des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Rahmen des Risikomanagements zum Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefährdungen durch das Lebensmittel Trinkwasser. </p><p>&nbsp;</p><p>Ist ein Wirkstoff als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft, werden gestützt auf den europäischen Leitfaden über die Beurteilung der Relevanz von in Grundwasser auftretenden Metaboliten von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen alle Metaboliten des betreffenden Wirkstoffs als relevant angesehen. Dies erfolgt im Sinne des vorsorglichen Gesundheitsschutzes, der durch die besondere Gefährlichkeit der Muttersubstanz gerechtfertigt ist und ungeachtet der toxikologischen Beurteilung der Metaboliten. Für alle als relevant klassierten Metaboliten gilt ein Höchstwert von 0,1&nbsp;µg/l. Aus diesem Grund werden weder der Bericht in Erfüllung des Postulats (20.4087) Clivaz «Verunreinigung des Trinkwassers mit Chlorothalonil. Wie reagieren und wie die nötigen Sanierungen finanzieren?» noch die Weisung 2024/1 des BLV angepasst.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Vollzug des Lebensmittelrechts, von welchem das Trinkwasser erfasst wird, obliegt den Kantonen. Diese haben unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes die zum Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten erforderlichen Massnahmen anzuordnen. Ist die Umsetzung dieser Massnahmen innert zwei Jahren aus zeitlichen, finanziellen, politischen oder ökologischen Gründen nicht möglich, so verfügt der Kanton eine der Situation angemessene Frist und übermittelt dem BLV die verfügten Massnahmen. Diese Meldungen werden aktuell gesammelt.</p></span>
    • <p>Der BR-<a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fcenters%2Feparl%2Fcuria%2F2020%2F20204087%2FBericht%2520BR%2520D.pdf&amp;data=05%7C02%7Chansjoerg.rueegsegger%40parl.ch%7Ca29e2a72248b480615fd08dec140b6a5%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C639160680844079871%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=3Igat%2FKjF0w%2Blef%2BDZu9XRD1ih2Wvg72vYzaK7EPsEk%3D&amp;reserved=0">Bericht</a> zu Po. 20.4087 geht nach dem Urteil des BVGer, dass die meistgefundenen Chlorothalonil-Metaboliten nicht relevant und damit die meisten Massnahmen zur «Wiederherstellung der Trinkwasserqualität» der Gemeinden wohl unnötig waren, von falschen Annahmen aus. Der Bundesrat beantragt Abschreibung des Postulats.&nbsp;<br>Wird er seinen Bericht, die Kostenfolgeabschätzung und die Weisung nun dem Gerichtsurteil anpassen?&nbsp;<br>Wenn ja, bis wann?</p>
    • Bundesrätlicher Bericht mit falschen Annahmen zu Chlorothalonil-Metaboliten - Anpassung des Berichts?

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