Behördenpropaganda gegen die Nachhaltigkeitsinitiative?
- ShortId
-
26.7400
- Id
-
20267400
- Updated
-
08.06.2026 15:36
- Language
-
de
- Title
-
Behördenpropaganda gegen die Nachhaltigkeitsinitiative?
- AdditionalIndexing
-
04;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>1 und 2: Der Bundesrat misst einer umfassenden und kontinuierlichen Information der Stimmbevölkerung grosse Bedeutung bei. Seine Informationspflicht vor eidgenössischen Abstimmungen ist insbesondere im Bundesgesetz über die politischen Rechte (Art. 10a und 11; BPR, SR 161.1) geregelt. Demnach muss der Bundesrat die Grundsätze der Vollständigkeit, Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit beachten. Der Bundesrat legt bei Abstimmungsvorlagen die inhaltliche Federführung fest. Im Fall der Nachhaltigkeitsinitiative hat er die Federführung dem EJPD zugeteilt. Somit hat dieses Departement unter Leitung seines Vorstehers die Informationspflicht zu dieser Vorlage wahrgenommen. </p><p>3: Die Aufwände für die Information der Departemente im Zusammenhang mit Abstimmungsvorlagen werden in der Regel Anfang des Folgejahres für die Staatsrechnung erfasst. Die Aufwände von Mitgliedern des Bundesrates werden nicht erfasst. Der Bundesrat möchte in diesem Zusammenhang aber darauf hinweisen, dass die Verhältnismässigkeit seiner Informationstätigkeit sich auch an der Intensität der öffentlichen Debatte über eine Vorlage bemisst.</p></span>
- <p>Das Bundesgesetz über die politischen Rechte verpflichtet den Bundesrat zu sachlicher und ausgewogener Information.<br>1. Hat BR Jans aus Sicht des Bundesrates die Nachhaltigkeitsinitiative sachlich und ausgewogen dargestellt?<br>2. Erachtet der Bundesrat die Kommunikation von BR Jans als gesetzeskonform?<br>3. Wie viele Personalstunden von BR Jans, BR Cassis und deren Departementen sowie welche Gesamtkosten fielen für Auftritte, Podien, Referate und weitere Informationsaktivitäten zur Nachhaltigkeitsinitiative an?</p>
- Behördenpropaganda gegen die Nachhaltigkeitsinitiative?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p>1 und 2: Der Bundesrat misst einer umfassenden und kontinuierlichen Information der Stimmbevölkerung grosse Bedeutung bei. Seine Informationspflicht vor eidgenössischen Abstimmungen ist insbesondere im Bundesgesetz über die politischen Rechte (Art. 10a und 11; BPR, SR 161.1) geregelt. Demnach muss der Bundesrat die Grundsätze der Vollständigkeit, Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit beachten. Der Bundesrat legt bei Abstimmungsvorlagen die inhaltliche Federführung fest. Im Fall der Nachhaltigkeitsinitiative hat er die Federführung dem EJPD zugeteilt. Somit hat dieses Departement unter Leitung seines Vorstehers die Informationspflicht zu dieser Vorlage wahrgenommen. </p><p>3: Die Aufwände für die Information der Departemente im Zusammenhang mit Abstimmungsvorlagen werden in der Regel Anfang des Folgejahres für die Staatsrechnung erfasst. Die Aufwände von Mitgliedern des Bundesrates werden nicht erfasst. Der Bundesrat möchte in diesem Zusammenhang aber darauf hinweisen, dass die Verhältnismässigkeit seiner Informationstätigkeit sich auch an der Intensität der öffentlichen Debatte über eine Vorlage bemisst.</p></span>
- <p>Das Bundesgesetz über die politischen Rechte verpflichtet den Bundesrat zu sachlicher und ausgewogener Information.<br>1. Hat BR Jans aus Sicht des Bundesrates die Nachhaltigkeitsinitiative sachlich und ausgewogen dargestellt?<br>2. Erachtet der Bundesrat die Kommunikation von BR Jans als gesetzeskonform?<br>3. Wie viele Personalstunden von BR Jans, BR Cassis und deren Departementen sowie welche Gesamtkosten fielen für Auftritte, Podien, Referate und weitere Informationsaktivitäten zur Nachhaltigkeitsinitiative an?</p>
- Behördenpropaganda gegen die Nachhaltigkeitsinitiative?
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