Warum hat das BLV seine Weisung an die Gemeinden nach dem BVGer-Urteil zu Chlorothalonil noch nicht angepasst?

ShortId
26.7409
Id
20267409
Updated
08.06.2026 16:14
Language
de
Title
Warum hat das BLV seine Weisung an die Gemeinden nach dem BVGer-Urteil zu Chlorothalonil noch nicht angepasst?
AdditionalIndexing
52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) weist in seinem Urteil die Beschwerde der Syngenta Agro AG ab. Es äussert sich jedoch nicht zur Rechtmässigkeit bzw. Richtigkeit des Vorgehens des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Rahmen des Risikomanagements zum Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefährdungen durch das Lebensmittel Trinkwasser. </p><p>&nbsp;</p><p>Ist ein Wirkstoff als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft, werden gestützt auf den europäischen Leitfaden über die Beurteilung der Relevanz von in Grundwasser auftretenden Metaboliten von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen alle Metaboliten des betreffenden Wirkstoffs als relevant angesehen. Dies erfolgt im Sinne des vorsorglichen Gesundheitsschutzes, der durch die besondere Gefährlichkeit der Muttersubstanz gerechtfertigt ist und ungeachtet der toxikologischen Beurteilung der Metaboliten. Für alle als relevant klassierten Metaboliten gilt ein Höchstwert von 0,1&nbsp;µg/l. Aus diesem Grund werden weder der Bericht in Erfüllung des Postulats (20.4087) Clivaz «Verunreinigung des Trinkwassers mit Chlorothalonil. Wie reagieren und wie die nötigen Sanierungen finanzieren?» noch die Weisung 2024/1 des BLV angepasst.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Vollzug des Lebensmittelrechts, von welchem das Trinkwasser erfasst wird, obliegt den Kantonen. Diese haben unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes die zum Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten erforderlichen Massnahmen anzuordnen. Ist die Umsetzung dieser Massnahmen innert zwei Jahren aus zeitlichen, finanziellen, politischen oder ökologischen Gründen nicht möglich, so verfügt der Kanton eine der Situation angemessene Frist und übermittelt dem BLV die verfügten Massnahmen. Diese Meldungen werden aktuell gesammelt.</p></span>
  • <p>Das BVGer-<a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.bvger.ch%2Fmedia-releases%2F6ff38103-16f6-4b2c-a9ff-59b7ec97fc32%2Fde%2Fb-531-2020-web.pdf&amp;data=05%7C02%7Cmartin.haab%40parl.ch%7Ca29e2a72248b480615fd08dec140b6a5%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C639160680859058036%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=Pd%2FORIETzz3hoeacAM%2BVt2pO%2BDlm9uzzQOvFslA0KOY%3D&amp;reserved=0">Urteil</a> vom März 2026 zum Chlorothalonil-Verbot weist den vom BLV vertretenen Automatismus, dass alle Metaboliten der Relevanz der Muttersubstanz folgen, zurück, wenn die Nicht-Relevanz der Metaboliten nachgewiesen wird. Damit gilt für die Metaboliten nun ein höherer Höchstwert. Das BLV hat seine Weisung 2024/1 an Kantone und Gemeinden zur Wiederherstellung der Trinkwasserkonformität aber mit dem niedrigeren Höchstwert begründet.&nbsp;<br>Warum hat das BLV seine Weisung noch nicht korrigiert?</p>
  • Warum hat das BLV seine Weisung an die Gemeinden nach dem BVGer-Urteil zu Chlorothalonil noch nicht angepasst?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) weist in seinem Urteil die Beschwerde der Syngenta Agro AG ab. Es äussert sich jedoch nicht zur Rechtmässigkeit bzw. Richtigkeit des Vorgehens des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Rahmen des Risikomanagements zum Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefährdungen durch das Lebensmittel Trinkwasser. </p><p>&nbsp;</p><p>Ist ein Wirkstoff als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft, werden gestützt auf den europäischen Leitfaden über die Beurteilung der Relevanz von in Grundwasser auftretenden Metaboliten von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen alle Metaboliten des betreffenden Wirkstoffs als relevant angesehen. Dies erfolgt im Sinne des vorsorglichen Gesundheitsschutzes, der durch die besondere Gefährlichkeit der Muttersubstanz gerechtfertigt ist und ungeachtet der toxikologischen Beurteilung der Metaboliten. Für alle als relevant klassierten Metaboliten gilt ein Höchstwert von 0,1&nbsp;µg/l. Aus diesem Grund werden weder der Bericht in Erfüllung des Postulats (20.4087) Clivaz «Verunreinigung des Trinkwassers mit Chlorothalonil. Wie reagieren und wie die nötigen Sanierungen finanzieren?» noch die Weisung 2024/1 des BLV angepasst.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Vollzug des Lebensmittelrechts, von welchem das Trinkwasser erfasst wird, obliegt den Kantonen. Diese haben unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes die zum Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten erforderlichen Massnahmen anzuordnen. Ist die Umsetzung dieser Massnahmen innert zwei Jahren aus zeitlichen, finanziellen, politischen oder ökologischen Gründen nicht möglich, so verfügt der Kanton eine der Situation angemessene Frist und übermittelt dem BLV die verfügten Massnahmen. Diese Meldungen werden aktuell gesammelt.</p></span>
    • <p>Das BVGer-<a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.bvger.ch%2Fmedia-releases%2F6ff38103-16f6-4b2c-a9ff-59b7ec97fc32%2Fde%2Fb-531-2020-web.pdf&amp;data=05%7C02%7Cmartin.haab%40parl.ch%7Ca29e2a72248b480615fd08dec140b6a5%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C639160680859058036%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=Pd%2FORIETzz3hoeacAM%2BVt2pO%2BDlm9uzzQOvFslA0KOY%3D&amp;reserved=0">Urteil</a> vom März 2026 zum Chlorothalonil-Verbot weist den vom BLV vertretenen Automatismus, dass alle Metaboliten der Relevanz der Muttersubstanz folgen, zurück, wenn die Nicht-Relevanz der Metaboliten nachgewiesen wird. Damit gilt für die Metaboliten nun ein höherer Höchstwert. Das BLV hat seine Weisung 2024/1 an Kantone und Gemeinden zur Wiederherstellung der Trinkwasserkonformität aber mit dem niedrigeren Höchstwert begründet.&nbsp;<br>Warum hat das BLV seine Weisung noch nicht korrigiert?</p>
    • Warum hat das BLV seine Weisung an die Gemeinden nach dem BVGer-Urteil zu Chlorothalonil noch nicht angepasst?

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