AHV-Reform 2030: Vernehmlassung ohne Studiengrundlagen - Taktik?

ShortId
26.7422
Id
20267422
Updated
08.06.2026 16:18
Language
de
Title
AHV-Reform 2030: Vernehmlassung ohne Studiengrundlagen - Taktik?
AdditionalIndexing
2836;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Die Qualität und Verständlichkeit von Berichten sind dem Bundesrat ein zentrales Anliegen. Ziel ist es, die Öffentlichkeit und die Vernehmlassungsteilnehmenden umfassend und korrekt über die Studienergebnisse zu informieren und diese möglichst zugänglich zu präsentieren. Dazu gehören neben der fachlichen Kontrolle auch die Kontextualisierung der Ergebnisse. </p><p>&nbsp;</p><p>Die wichtigsten Resultate der beiden Berichte wurden ausführlich in den erläuternden Bericht des Bundesrats eingearbeitet und stehen mit dem Start der Vernehmlassung zur Verfügung. Die finalisierten Berichte werden spätestens Ende Juni publiziert, so dass für alle bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist am 11.&nbsp;September 2026 ausreichend Zeit bleibt, die Grundlagen sorgfältig zu prüfen.</p></span>
  • <p>Der Bundesrat verweist im erläuternden Bericht zur AHV 2030 im Kapitel "Auswirkungen auf die Wirtschaft" auf zwei Forschungsberichte des BSV (Nr. 7/26 und Nr. 8/26). Beide sind gemäss Fussnote "noch nicht veröffentlicht". Es gibt keine Möglichkeit, die Grundlagen zu prüfen.&nbsp;<br>- Wie rechtfertigt der Bundesrat die Eröffnung einer Vernehmlassung, bevor die zugrunde liegenden Studien öffentlich zugänglich sind?&nbsp;<br>- Wann werden diese veröffentlicht? Ist er bereit, die Vernehmlassungsfrist zu verlängern?</p>
  • AHV-Reform 2030: Vernehmlassung ohne Studiengrundlagen - Taktik?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Die Qualität und Verständlichkeit von Berichten sind dem Bundesrat ein zentrales Anliegen. Ziel ist es, die Öffentlichkeit und die Vernehmlassungsteilnehmenden umfassend und korrekt über die Studienergebnisse zu informieren und diese möglichst zugänglich zu präsentieren. Dazu gehören neben der fachlichen Kontrolle auch die Kontextualisierung der Ergebnisse. </p><p>&nbsp;</p><p>Die wichtigsten Resultate der beiden Berichte wurden ausführlich in den erläuternden Bericht des Bundesrats eingearbeitet und stehen mit dem Start der Vernehmlassung zur Verfügung. Die finalisierten Berichte werden spätestens Ende Juni publiziert, so dass für alle bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist am 11.&nbsp;September 2026 ausreichend Zeit bleibt, die Grundlagen sorgfältig zu prüfen.</p></span>
    • <p>Der Bundesrat verweist im erläuternden Bericht zur AHV 2030 im Kapitel "Auswirkungen auf die Wirtschaft" auf zwei Forschungsberichte des BSV (Nr. 7/26 und Nr. 8/26). Beide sind gemäss Fussnote "noch nicht veröffentlicht". Es gibt keine Möglichkeit, die Grundlagen zu prüfen.&nbsp;<br>- Wie rechtfertigt der Bundesrat die Eröffnung einer Vernehmlassung, bevor die zugrunde liegenden Studien öffentlich zugänglich sind?&nbsp;<br>- Wann werden diese veröffentlicht? Ist er bereit, die Vernehmlassungsfrist zu verlängern?</p>
    • AHV-Reform 2030: Vernehmlassung ohne Studiengrundlagen - Taktik?

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