Heilmittelgesetz und Kosten Corona Impfstoff : Weshalb werden Schweizer Gesetze verletzt?

ShortId
26.7427
Id
20267427
Updated
08.06.2026 16:20
Language
de
Title
Heilmittelgesetz und Kosten Corona Impfstoff : Weshalb werden Schweizer Gesetze verletzt?
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Die erwähnte Bestimmung regelt die behördliche Marktüberwachung von Heilmitteln (Überwachung der Herstellung, des Vertriebs, der Abgabe, der Instandhaltung und der Anpreisung von Heilmitteln). Sie steht in keinem Zusammenhang mit der Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen durch den Bund.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Epidemiengesetz verpflichtet den Bundesrat, die Versorgung der Bevölkerung mit den wichtigsten zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten geeigneten Heilmitteln sicherzustellen. Der Bund kann sich gegenüber der Herstellerin eines beschafften Heilmittels unter engen Voraussetzungen verpflichten, den Schaden zu decken, für den sie einstehen muss. Die vertragliche Vereinbarung einer Schadloshaltung schafft den notwendigen Interessenausgleich zwischen Versorgungssicherheit und Haftungsansprüchen. Diese Lösung hat sich bewährt und ist auch international gebräuchlich. Es trifft aber nicht zu, dass die publizierten Verträge mit Moderna eine Freistellung von allen Kosten, Ansprüchen und Haftungen vorsehen.</p></span>
  • <p>Laut Art. 58 Abs. 4 des Schweizer Heilmittelgesetzes kann die Heilmittelbehörde Swissmedic bei Herstellern von Medizinprodukten Auskünfte, Unterlagen und andere erforderliche Unterstützung anfordern, ohne dass diese Unterstützungen abgegolten werden müssen. Die Kosten, welche durch Studien entstehen können, müssen selbst getragen werden, falls Swissmedic dies verlangt.<br>Wieso wurde die Firma Moderna und deren Covid-19 Impfstoff Spikevax von allen Kosten, Ansprüchen und Haftungen freigestellt?&nbsp;</p>
  • Heilmittelgesetz und Kosten Corona Impfstoff : Weshalb werden Schweizer Gesetze verletzt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Die erwähnte Bestimmung regelt die behördliche Marktüberwachung von Heilmitteln (Überwachung der Herstellung, des Vertriebs, der Abgabe, der Instandhaltung und der Anpreisung von Heilmitteln). Sie steht in keinem Zusammenhang mit der Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen durch den Bund.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Epidemiengesetz verpflichtet den Bundesrat, die Versorgung der Bevölkerung mit den wichtigsten zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten geeigneten Heilmitteln sicherzustellen. Der Bund kann sich gegenüber der Herstellerin eines beschafften Heilmittels unter engen Voraussetzungen verpflichten, den Schaden zu decken, für den sie einstehen muss. Die vertragliche Vereinbarung einer Schadloshaltung schafft den notwendigen Interessenausgleich zwischen Versorgungssicherheit und Haftungsansprüchen. Diese Lösung hat sich bewährt und ist auch international gebräuchlich. Es trifft aber nicht zu, dass die publizierten Verträge mit Moderna eine Freistellung von allen Kosten, Ansprüchen und Haftungen vorsehen.</p></span>
    • <p>Laut Art. 58 Abs. 4 des Schweizer Heilmittelgesetzes kann die Heilmittelbehörde Swissmedic bei Herstellern von Medizinprodukten Auskünfte, Unterlagen und andere erforderliche Unterstützung anfordern, ohne dass diese Unterstützungen abgegolten werden müssen. Die Kosten, welche durch Studien entstehen können, müssen selbst getragen werden, falls Swissmedic dies verlangt.<br>Wieso wurde die Firma Moderna und deren Covid-19 Impfstoff Spikevax von allen Kosten, Ansprüchen und Haftungen freigestellt?&nbsp;</p>
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