Staatliche Behördenpropaganda in Verletzung der «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» der Bundeskanzlei vom 10. Dezember 2024: «Der Bundesrat informiert kontinuierlich, vollständig, sachlich, transparent, verhältnismässig, Gegenpositionen berücksichtigend.» (4/4)
- ShortId
-
26.7458
- Id
-
20267458
- Updated
-
08.06.2026 15:41
- Language
-
de
- Title
-
Staatliche Behördenpropaganda in Verletzung der «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» der Bundeskanzlei vom 10. Dezember 2024: «Der Bundesrat informiert kontinuierlich, vollständig, sachlich, transparent, verhältnismässig, Gegenpositionen berücksichtigend.» (4/4)
- AdditionalIndexing
-
04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <span><p>Der Bundesrat misst einer umfassenden und kontinuierlichen Information der Stimmbevölkerung grosse Bedeutung bei. Seine Informationspflicht vor eidgenössischen Abstimmungen ist insbesondere im Bundesgesetz über die politischen Rechte (Art. 10a und 11; BPR, SR 161.1) geregelt. Demnach muss der Bundesrat die Grundsätze der Vollständigkeit, Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit beachten. Der Bundesrat möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Verhältnismässigkeit seiner Informationstätigkeit sich auch an der Intensität der öffentlichen Debatte über eine Vorlage bemisst. Primär wird die Informationspflicht vom Vorsteher des für eine Vorlage federführenden Departements wahrgenommen. Weitere Mitglieder des Bundesrates können dabei unterstützend mitwirken. Aus Sicht des Bundesrates haben die Mitglieder des Bundesrates ihre Informationspflicht zu dieser Vorlage wahrgenommen. Bei den «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» handelt es sich weder um eine gesetzliche Vorgabe noch um eine bundesrätliche Weisung, sondern um ein Merkblatt bzw. Arbeitsinstrument der Konferenz der Informationsdienste der Departemente.</p></span>
- <p>Wie beurteilt der Gesamtbundesrat die staatliche Behördenpropaganda gegen die Nachhaltigkeitsinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» (25.026) von Bundesrat Beat Jans und weiteren Bundesräten (beispielsweise BR Baume-Schneider am 1. Mai) im Hinblick auf die «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» der Bundeskanzlei vom 10. Dezember 2024?</p>
- Staatliche Behördenpropaganda in Verletzung der «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» der Bundeskanzlei vom 10. Dezember 2024: «Der Bundesrat informiert kontinuierlich, vollständig, sachlich, transparent, verhältnismässig, Gegenpositionen berücksichtigend.» (4/4)
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p>Der Bundesrat misst einer umfassenden und kontinuierlichen Information der Stimmbevölkerung grosse Bedeutung bei. Seine Informationspflicht vor eidgenössischen Abstimmungen ist insbesondere im Bundesgesetz über die politischen Rechte (Art. 10a und 11; BPR, SR 161.1) geregelt. Demnach muss der Bundesrat die Grundsätze der Vollständigkeit, Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit beachten. Der Bundesrat möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Verhältnismässigkeit seiner Informationstätigkeit sich auch an der Intensität der öffentlichen Debatte über eine Vorlage bemisst. Primär wird die Informationspflicht vom Vorsteher des für eine Vorlage federführenden Departements wahrgenommen. Weitere Mitglieder des Bundesrates können dabei unterstützend mitwirken. Aus Sicht des Bundesrates haben die Mitglieder des Bundesrates ihre Informationspflicht zu dieser Vorlage wahrgenommen. Bei den «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» handelt es sich weder um eine gesetzliche Vorgabe noch um eine bundesrätliche Weisung, sondern um ein Merkblatt bzw. Arbeitsinstrument der Konferenz der Informationsdienste der Departemente.</p></span>
- <p>Wie beurteilt der Gesamtbundesrat die staatliche Behördenpropaganda gegen die Nachhaltigkeitsinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» (25.026) von Bundesrat Beat Jans und weiteren Bundesräten (beispielsweise BR Baume-Schneider am 1. Mai) im Hinblick auf die «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» der Bundeskanzlei vom 10. Dezember 2024?</p>
- Staatliche Behördenpropaganda in Verletzung der «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» der Bundeskanzlei vom 10. Dezember 2024: «Der Bundesrat informiert kontinuierlich, vollständig, sachlich, transparent, verhältnismässig, Gegenpositionen berücksichtigend.» (4/4)
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