Wiederkehrende Kritik an familienrechtlichen Gutachten

ShortId
26.7466
Id
20267466
Updated
15.06.2026 15:34
Language
de
Title
Wiederkehrende Kritik an familienrechtlichen Gutachten
AdditionalIndexing
1221;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 22. Mai 2019 zur Motion 19.3219 Frei und in seiner Antwort vom 20. Februar 2019 auf die Anfrage 18.1097 Frei ausgeführt hat, werden die Anforderungen an Gutachten im Zivilrecht primär durch verfahrensrechtliche Bestimmungen sichergestellt: Die Schweizerische Zivilprozessordnung enthält Regeln zur Ernennung sachverständiger Personen und zur Erstellung von Gutachten. Die Anwendung dieser Regeln, die für familienrechtliche Begutachtungen gelten, ist Aufgabe des zuständigen Gerichts oder der zuständigen Behörde. Diese müssen über die dazu erforderlichen Kenntnisse verfügen, was wiederum in der Verantwortung der Kantone liegt.</p><p>Für den Bundesgesetzgeber besteht aus Sicht des Bundesrats kein zusätzlicher Handlungs- oder Regelungsbedarf. Die Gerichte und Behörden müssen bei der Umsetzung über einen gewissen Ermessensspielraum verfügen. Die Qualität der Begutachtungen im Verfahren kann mit einem Rechtsmittel angefochten werden. Zudem gibt es bereits heute verschiedene Anleitungen zur Qualitätssicherung in Praxishandbüchern, Leitlinien und Merkblättern.</p></span>
  • <p>Richterliche Entscheide werden immer mehr an Gutachter delegiert. Die EKQMB überwacht die Qualität medizinischer Begutachtungen im Sozialversicherungsbereich. Angesichts wiederkehrender Kritik an familienrechtlichen Gutachten:&nbsp;<br>Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob die EKQMB oder eine vergleichbare nationale Fachstelle auch für familienrechtliche Begutachtungen zuständig sein sollte, um schweizweit einheitliche Qualitätsstandards und eine unabhängige Aufsicht sicherzustellen?</p>
  • Wiederkehrende Kritik an familienrechtlichen Gutachten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 22. Mai 2019 zur Motion 19.3219 Frei und in seiner Antwort vom 20. Februar 2019 auf die Anfrage 18.1097 Frei ausgeführt hat, werden die Anforderungen an Gutachten im Zivilrecht primär durch verfahrensrechtliche Bestimmungen sichergestellt: Die Schweizerische Zivilprozessordnung enthält Regeln zur Ernennung sachverständiger Personen und zur Erstellung von Gutachten. Die Anwendung dieser Regeln, die für familienrechtliche Begutachtungen gelten, ist Aufgabe des zuständigen Gerichts oder der zuständigen Behörde. Diese müssen über die dazu erforderlichen Kenntnisse verfügen, was wiederum in der Verantwortung der Kantone liegt.</p><p>Für den Bundesgesetzgeber besteht aus Sicht des Bundesrats kein zusätzlicher Handlungs- oder Regelungsbedarf. Die Gerichte und Behörden müssen bei der Umsetzung über einen gewissen Ermessensspielraum verfügen. Die Qualität der Begutachtungen im Verfahren kann mit einem Rechtsmittel angefochten werden. Zudem gibt es bereits heute verschiedene Anleitungen zur Qualitätssicherung in Praxishandbüchern, Leitlinien und Merkblättern.</p></span>
    • <p>Richterliche Entscheide werden immer mehr an Gutachter delegiert. Die EKQMB überwacht die Qualität medizinischer Begutachtungen im Sozialversicherungsbereich. Angesichts wiederkehrender Kritik an familienrechtlichen Gutachten:&nbsp;<br>Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob die EKQMB oder eine vergleichbare nationale Fachstelle auch für familienrechtliche Begutachtungen zuständig sein sollte, um schweizweit einheitliche Qualitätsstandards und eine unabhängige Aufsicht sicherzustellen?</p>
    • Wiederkehrende Kritik an familienrechtlichen Gutachten

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