Tourismus in landwirtschaftlichen Zonen. Wer haftet, wenn sich ein Unfall ereignet?

ShortId
26.7594
Id
20267594
Updated
15.06.2026 16:09
Language
de
Title
Tourismus in landwirtschaftlichen Zonen. Wer haftet, wenn sich ein Unfall ereignet?
AdditionalIndexing
15;55;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
  • <p>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die geltenden Vorschriften zur zivilrechtlichen Haftung, insbesondere Artikel 56 des Obligationenrechts, angesichts der zunehmenden Vermischung von landwirtschaftlichen Tätigkeiten sowie touristischen und Freizeitaktivitäten in den Alpengebieten noch angemessen sind? Hält er eine Überprüfung der Verteilung der Haftung auf Landwirt, Veranstalter und öffentliche Hand für erforderlich?</p>
  • Tourismus in landwirtschaftlichen Zonen. Wer haftet, wenn sich ein Unfall ereignet?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
    • <p>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die geltenden Vorschriften zur zivilrechtlichen Haftung, insbesondere Artikel 56 des Obligationenrechts, angesichts der zunehmenden Vermischung von landwirtschaftlichen Tätigkeiten sowie touristischen und Freizeitaktivitäten in den Alpengebieten noch angemessen sind? Hält er eine Überprüfung der Verteilung der Haftung auf Landwirt, Veranstalter und öffentliche Hand für erforderlich?</p>
    • Tourismus in landwirtschaftlichen Zonen. Wer haftet, wenn sich ein Unfall ereignet?

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