"Klima" und "Biodiversität": Verbotene Worte im UVEK?

ShortId
26.7646
Id
20267646
Updated
21.09.2026 15:45
Language
de
Title
"Klima" und "Biodiversität": Verbotene Worte im UVEK?
AdditionalIndexing
04;52;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Schutz der Biodiversität und des Klimas ist für den Bundesrat wichtig. Entsprechend benutzt er auch die erwähnten Begriffe und ergreift die aus seiner Sicht notwendigen Massnahmen. Im Bereich der Biodiversität hat er etwa am 12. Dezember 2025 den Aktionsplan Biodiversität Schweiz für die Umsetzungsphase 2025 bis 2030 gutgeheissen.</p><p>Im Bereich der Klimaschutzes hat der Bundesrat beispielsweise am 12. September 2025 die Eckwerte für das CO<sub>2</sub>-Gesetz ab 2030 festgelegt. Mit dem Gesetz soll – wie es in der Medienmitteilung des Bundesrates heisst – auch «die Anpassung an den Klimawandel weiter verstärkt werden.» </p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts der zahlreichen weiteren Dokumente des Bundes, in denen die erwähnten Begriffe vorkommen, wird die in den Medien gemachte Aussage widerlegt, wonach die in den Fragen erwähnten Begriffe vermieden werden oder wurden. Das UVEK hat den Bundesrat darüber informiert, dass im UVEK Begriffe jederzeit frei und ohne Einschränkungen dort verwendet worden sind, wo sie sachlich zutreffen.</p>
  • <p>Laut dem ehemaligen BAV-Direktor mussten nach dem Amtsantritt von Bundesrat Rösti auf Geheiss des Generalsekretariats UVEK Botschaftstexte angepasst werden, weil sie das Wort «Klimawandel» enthielten.&nbsp;<br>Hat der Gesamtbundesrat Kenntnis der Praxis, Worte wie "Klima" und "Biodiversität" in Texten zu vermeiden, und wie steht er dazu?</p>
  • "Klima" und "Biodiversität": Verbotene Worte im UVEK?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Schutz der Biodiversität und des Klimas ist für den Bundesrat wichtig. Entsprechend benutzt er auch die erwähnten Begriffe und ergreift die aus seiner Sicht notwendigen Massnahmen. Im Bereich der Biodiversität hat er etwa am 12. Dezember 2025 den Aktionsplan Biodiversität Schweiz für die Umsetzungsphase 2025 bis 2030 gutgeheissen.</p><p>Im Bereich der Klimaschutzes hat der Bundesrat beispielsweise am 12. September 2025 die Eckwerte für das CO<sub>2</sub>-Gesetz ab 2030 festgelegt. Mit dem Gesetz soll – wie es in der Medienmitteilung des Bundesrates heisst – auch «die Anpassung an den Klimawandel weiter verstärkt werden.» </p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts der zahlreichen weiteren Dokumente des Bundes, in denen die erwähnten Begriffe vorkommen, wird die in den Medien gemachte Aussage widerlegt, wonach die in den Fragen erwähnten Begriffe vermieden werden oder wurden. Das UVEK hat den Bundesrat darüber informiert, dass im UVEK Begriffe jederzeit frei und ohne Einschränkungen dort verwendet worden sind, wo sie sachlich zutreffen.</p>
    • <p>Laut dem ehemaligen BAV-Direktor mussten nach dem Amtsantritt von Bundesrat Rösti auf Geheiss des Generalsekretariats UVEK Botschaftstexte angepasst werden, weil sie das Wort «Klimawandel» enthielten.&nbsp;<br>Hat der Gesamtbundesrat Kenntnis der Praxis, Worte wie "Klima" und "Biodiversität" in Texten zu vermeiden, und wie steht er dazu?</p>
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