Handwerk und Spitex: praxistaugliche Parkiermöglichkeiten schaffen

ShortId
26.7692
Id
20267692
Updated
21.09.2026 16:44
Language
de
Title
Handwerk und Spitex: praxistaugliche Parkiermöglichkeiten schaffen
AdditionalIndexing
48;2841;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bereits heute können Kantone, Städte und Gemeinden das Parkieren auf dem Trottoir für kurzfristige Einsätze von Gewerbe- und Gesundheitsdiensten an bestimmten Stellen erlauben. Sie müssen dabei die konkrete örtliche Situation berücksichtigen (<u>Art. 41 Abs. 1bis Verkehrsregelnverordnung</u> [VRV; SR <em>741.11</em>]). Eine Anpassung der Verkehrsregelnverordnung ist daher nicht notwendig. </p>
  • <p>Ist der Bundesrat bereit, Art. 41 Abs. 1bis VRV so anzupassen, dass Kantone und Gemeinden für notwendige, kurzfristige Einsätze von Gewerbe- und Gesundheitsdiensten kontrollierbare Ausnahmen vom Trottoirparkverbot bewilligen können, sofern Fussverkehr, Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit uneingeschränkt gewährleistet bleiben?</p>
  • Handwerk und Spitex: praxistaugliche Parkiermöglichkeiten schaffen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bereits heute können Kantone, Städte und Gemeinden das Parkieren auf dem Trottoir für kurzfristige Einsätze von Gewerbe- und Gesundheitsdiensten an bestimmten Stellen erlauben. Sie müssen dabei die konkrete örtliche Situation berücksichtigen (<u>Art. 41 Abs. 1bis Verkehrsregelnverordnung</u> [VRV; SR <em>741.11</em>]). Eine Anpassung der Verkehrsregelnverordnung ist daher nicht notwendig. </p>
    • <p>Ist der Bundesrat bereit, Art. 41 Abs. 1bis VRV so anzupassen, dass Kantone und Gemeinden für notwendige, kurzfristige Einsätze von Gewerbe- und Gesundheitsdiensten kontrollierbare Ausnahmen vom Trottoirparkverbot bewilligen können, sofern Fussverkehr, Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit uneingeschränkt gewährleistet bleiben?</p>
    • Handwerk und Spitex: praxistaugliche Parkiermöglichkeiten schaffen

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