Warum werden in der Schweiz Balkonkraftwerke behindert?

ShortId
26.7693
Id
20267693
Updated
21.09.2026 16:14
Language
de
Title
Warum werden in der Schweiz Balkonkraftwerke behindert?
AdditionalIndexing
66;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Plug-&amp;-Play-Photovoltaik (PV)-Anlagen eignen sich insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern. Der eingespeiste Strom wird in der Regel vollständig vor Ort verbraucht. Deshalb können diese PV-Systeme die Stromproduktion unterstützen. Voraussetzung ist, dass diese Systeme sicher installiert und betrieben werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Heute gilt in der Schweiz für steckerfertige PV-Anlagen gemäss der Mitteilung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates «Plug-&amp;-Play PV-Anlagen aus dem Jahr 2014» eine maximale wechselstromseitige Nennleistung von 600 Watt pro Bezügerleitung. Eine Arbeitsgruppe arbeitet jedoch aktuell am Entwurf einer «Schweizer Norm Guideline» zu Plug-&amp;-Play-PV-Anlagen, welche voraussichtlich 2027 veröffentlicht wird und die Grundlage für eine Revision der geltenden Zulassungspraxis werden soll. Im Rahmen dieser laufenden Arbeiten wird eine Anhebung der Obergrenze auf 800 Watt geprüft.</p>
  • <p>In Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien sind steckbare Balkonkraftwerke bis 800 W zugelassen, in der Schweiz jedoch nur bis 600 W.&nbsp;<br>- Wie begründet der Bundesrat, dass behindert wird, dass die Schweizerinnen und Schweizer diesen kleinen, sinnvollen und für viele eben leistbaren und schnell amortisierfähigen Beitrag zu Versorgungssicherheit und Energiewende leisten können?&nbsp;<br>- Ist geplant, sich hier den Nachbarländern anzuschliessen?</p>
  • Warum werden in der Schweiz Balkonkraftwerke behindert?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Plug-&amp;-Play-Photovoltaik (PV)-Anlagen eignen sich insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern. Der eingespeiste Strom wird in der Regel vollständig vor Ort verbraucht. Deshalb können diese PV-Systeme die Stromproduktion unterstützen. Voraussetzung ist, dass diese Systeme sicher installiert und betrieben werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Heute gilt in der Schweiz für steckerfertige PV-Anlagen gemäss der Mitteilung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates «Plug-&amp;-Play PV-Anlagen aus dem Jahr 2014» eine maximale wechselstromseitige Nennleistung von 600 Watt pro Bezügerleitung. Eine Arbeitsgruppe arbeitet jedoch aktuell am Entwurf einer «Schweizer Norm Guideline» zu Plug-&amp;-Play-PV-Anlagen, welche voraussichtlich 2027 veröffentlicht wird und die Grundlage für eine Revision der geltenden Zulassungspraxis werden soll. Im Rahmen dieser laufenden Arbeiten wird eine Anhebung der Obergrenze auf 800 Watt geprüft.</p>
    • <p>In Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien sind steckbare Balkonkraftwerke bis 800 W zugelassen, in der Schweiz jedoch nur bis 600 W.&nbsp;<br>- Wie begründet der Bundesrat, dass behindert wird, dass die Schweizerinnen und Schweizer diesen kleinen, sinnvollen und für viele eben leistbaren und schnell amortisierfähigen Beitrag zu Versorgungssicherheit und Energiewende leisten können?&nbsp;<br>- Ist geplant, sich hier den Nachbarländern anzuschliessen?</p>
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