Warum werden in der Schweiz Balkonkraftwerke behindert?
- ShortId
-
26.7693
- Id
-
20267693
- Updated
-
21.09.2026 16:14
- Language
-
de
- Title
-
Warum werden in der Schweiz Balkonkraftwerke behindert?
- AdditionalIndexing
-
66;2846
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <p>Plug-&-Play-Photovoltaik (PV)-Anlagen eignen sich insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern. Der eingespeiste Strom wird in der Regel vollständig vor Ort verbraucht. Deshalb können diese PV-Systeme die Stromproduktion unterstützen. Voraussetzung ist, dass diese Systeme sicher installiert und betrieben werden.</p><p> </p><p>Heute gilt in der Schweiz für steckerfertige PV-Anlagen gemäss der Mitteilung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates «Plug-&-Play PV-Anlagen aus dem Jahr 2014» eine maximale wechselstromseitige Nennleistung von 600 Watt pro Bezügerleitung. Eine Arbeitsgruppe arbeitet jedoch aktuell am Entwurf einer «Schweizer Norm Guideline» zu Plug-&-Play-PV-Anlagen, welche voraussichtlich 2027 veröffentlicht wird und die Grundlage für eine Revision der geltenden Zulassungspraxis werden soll. Im Rahmen dieser laufenden Arbeiten wird eine Anhebung der Obergrenze auf 800 Watt geprüft.</p>
- <p>In Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien sind steckbare Balkonkraftwerke bis 800 W zugelassen, in der Schweiz jedoch nur bis 600 W. <br>- Wie begründet der Bundesrat, dass behindert wird, dass die Schweizerinnen und Schweizer diesen kleinen, sinnvollen und für viele eben leistbaren und schnell amortisierfähigen Beitrag zu Versorgungssicherheit und Energiewende leisten können? <br>- Ist geplant, sich hier den Nachbarländern anzuschliessen?</p>
- Warum werden in der Schweiz Balkonkraftwerke behindert?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Plug-&-Play-Photovoltaik (PV)-Anlagen eignen sich insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern. Der eingespeiste Strom wird in der Regel vollständig vor Ort verbraucht. Deshalb können diese PV-Systeme die Stromproduktion unterstützen. Voraussetzung ist, dass diese Systeme sicher installiert und betrieben werden.</p><p> </p><p>Heute gilt in der Schweiz für steckerfertige PV-Anlagen gemäss der Mitteilung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates «Plug-&-Play PV-Anlagen aus dem Jahr 2014» eine maximale wechselstromseitige Nennleistung von 600 Watt pro Bezügerleitung. Eine Arbeitsgruppe arbeitet jedoch aktuell am Entwurf einer «Schweizer Norm Guideline» zu Plug-&-Play-PV-Anlagen, welche voraussichtlich 2027 veröffentlicht wird und die Grundlage für eine Revision der geltenden Zulassungspraxis werden soll. Im Rahmen dieser laufenden Arbeiten wird eine Anhebung der Obergrenze auf 800 Watt geprüft.</p>
- <p>In Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien sind steckbare Balkonkraftwerke bis 800 W zugelassen, in der Schweiz jedoch nur bis 600 W. <br>- Wie begründet der Bundesrat, dass behindert wird, dass die Schweizerinnen und Schweizer diesen kleinen, sinnvollen und für viele eben leistbaren und schnell amortisierfähigen Beitrag zu Versorgungssicherheit und Energiewende leisten können? <br>- Ist geplant, sich hier den Nachbarländern anzuschliessen?</p>
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