Art. 74 IVG - EFK Empfehlungen umsetzen

ShortId
26.7715
Id
20267715
Updated
21.09.2026 16:05
Language
de
Title
Art. 74 IVG - EFK Empfehlungen umsetzen
AdditionalIndexing
2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit den Finanzhilfen nach Artikel 74 IVG werden bedarfsgerechte und zielgerichtete Leistungen unterstützt. Mit der Zunahme von Invalidität aus psychischen Gründen hat sich der Bedarf in den letzten Jahren verändert. Um diesem veränderten Bedarf Rechnung zu tragen, braucht es eine gezielte Steuerung der auszurichtenden Unterstützung und eine Prioritätenordnung. Das BSV ist bestrebt die neue Prioritätenordnung 2030 einzuführen und damit die entsprechenden Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle umzusetzen. Um eine rasche und für die Behindertenorganisationen und Kantonen zielführende Umstellung zu ermöglichen, wird ein schrittweises Vorgehen mit einer verkürzten Vertragsperiode angewendet. In der Vertragsperiode 2028-2029 werden wichtige Optimierungen mit neuen Weisungen als Vorstufe zu einer neuen Prioritätenordnung eingeführt. Die neuen Weisungen sind Bestandteil der Verträge und haben eine neue Vertragsperiode zur Folge. Gegenüber einer Umsetzung mit der bisherigen vierjährigen Vertragsperiode 2028-2031 können durch die verkürzte Vertragsperiode rasch Optimierungen mit den Behindertenorganisationen umgesetzt und die Prioritätenordnung 2030 statt 2032 eingeführt werden. Der durch die Optimierungen erzielte Mehrwert für Menschen mit Behinderung rechtfertigt den allenfalls entstehenden Mehraufwand für die Organisationen.</p>
  • <p>Das BSV will die Vertragsperiode nach Art. 74 IVG wegen der verzögerten Prioritätenordnung auf 2 Jahre verkürzen (2028-2029 statt 2029-2031). 45 Verträge und 449 Unterverträge müssten zweimal<i>&nbsp;</i>verhandelt und Fachkonzepte überarbeitet werden.<br>Warum wird die laufende Periode nicht verlängert, um die <a href="https://www.efk.admin.ch/wp-content/uploads/publikationen/berichte/bildung_und_soziales/sozialeversicherung_und_altersvorsorge/22624/22624be-wik-f.pdf">EFK-Empfehlungen</a><a href="#_ftn1">[1]</a> mit Behindertenorganisationen und Kantonen umzusetzen?</p><p>&nbsp;</p>
  • Art. 74 IVG - EFK Empfehlungen umsetzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit den Finanzhilfen nach Artikel 74 IVG werden bedarfsgerechte und zielgerichtete Leistungen unterstützt. Mit der Zunahme von Invalidität aus psychischen Gründen hat sich der Bedarf in den letzten Jahren verändert. Um diesem veränderten Bedarf Rechnung zu tragen, braucht es eine gezielte Steuerung der auszurichtenden Unterstützung und eine Prioritätenordnung. Das BSV ist bestrebt die neue Prioritätenordnung 2030 einzuführen und damit die entsprechenden Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle umzusetzen. Um eine rasche und für die Behindertenorganisationen und Kantonen zielführende Umstellung zu ermöglichen, wird ein schrittweises Vorgehen mit einer verkürzten Vertragsperiode angewendet. In der Vertragsperiode 2028-2029 werden wichtige Optimierungen mit neuen Weisungen als Vorstufe zu einer neuen Prioritätenordnung eingeführt. Die neuen Weisungen sind Bestandteil der Verträge und haben eine neue Vertragsperiode zur Folge. Gegenüber einer Umsetzung mit der bisherigen vierjährigen Vertragsperiode 2028-2031 können durch die verkürzte Vertragsperiode rasch Optimierungen mit den Behindertenorganisationen umgesetzt und die Prioritätenordnung 2030 statt 2032 eingeführt werden. Der durch die Optimierungen erzielte Mehrwert für Menschen mit Behinderung rechtfertigt den allenfalls entstehenden Mehraufwand für die Organisationen.</p>
    • <p>Das BSV will die Vertragsperiode nach Art. 74 IVG wegen der verzögerten Prioritätenordnung auf 2 Jahre verkürzen (2028-2029 statt 2029-2031). 45 Verträge und 449 Unterverträge müssten zweimal<i>&nbsp;</i>verhandelt und Fachkonzepte überarbeitet werden.<br>Warum wird die laufende Periode nicht verlängert, um die <a href="https://www.efk.admin.ch/wp-content/uploads/publikationen/berichte/bildung_und_soziales/sozialeversicherung_und_altersvorsorge/22624/22624be-wik-f.pdf">EFK-Empfehlungen</a><a href="#_ftn1">[1]</a> mit Behindertenorganisationen und Kantonen umzusetzen?</p><p>&nbsp;</p>
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