Neusprech im UVEK?
- ShortId
-
26.7736
- Id
-
20267736
- Updated
-
21.09.2026 15:47
- Language
-
de
- Title
-
Neusprech im UVEK?
- AdditionalIndexing
-
04;52;2831
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Schutz der Biodiversität und des Klimas ist für den Bundesrat wichtig. Entsprechend benutzt er auch die erwähnten Begriffe und ergreift die aus seiner Sicht notwendigen Massnahmen. Im Bereich der Biodiversität hat er etwa am 12. Dezember 2025 den Aktionsplan Biodiversität Schweiz für die Umsetzungsphase 2025 bis 2030 gutgeheissen.</p><p>Im Bereich der Klimaschutzes hat der Bundesrat beispielsweise am 12. September 2025 die Eckwerte für das CO<sub>2</sub>-Gesetz ab 2030 festgelegt. Mit dem Gesetz soll – wie es in der Medienmitteilung des Bundesrates heisst – auch «die Anpassung an den Klimawandel weiter verstärkt werden.» </p><p> </p><p>Angesichts der zahlreichen weiteren Dokumente des Bundes, in denen die erwähnten Begriffe vorkommen, wird die in den Medien gemachte Aussage widerlegt, wonach die in den Fragen erwähnten Begriffe vermieden werden oder wurden. Das UVEK hat den Bundesrat darüber informiert, dass im UVEK Begriffe jederzeit frei und ohne Einschränkungen dort verwendet worden sind, wo sie sachlich zutreffen.</p>
- <p>- Gab es je Bestrebungen im UVEK, dass Mitarbeitende Formulierungen mit "Klimawandel", "Klimaerwärmung" oder "Biodiversität" vermeiden oder streichen sollten – ja oder nein? <br>- Und unabhängig von dieser Antwort: Würde der Bundesrat es tolerieren, wenn Führungspersonen des Departements die Vermeidung oder Streichung dieser Begriffe verlangen, anordnen oder selbst tätigen?</p>
- Neusprech im UVEK?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Schutz der Biodiversität und des Klimas ist für den Bundesrat wichtig. Entsprechend benutzt er auch die erwähnten Begriffe und ergreift die aus seiner Sicht notwendigen Massnahmen. Im Bereich der Biodiversität hat er etwa am 12. Dezember 2025 den Aktionsplan Biodiversität Schweiz für die Umsetzungsphase 2025 bis 2030 gutgeheissen.</p><p>Im Bereich der Klimaschutzes hat der Bundesrat beispielsweise am 12. September 2025 die Eckwerte für das CO<sub>2</sub>-Gesetz ab 2030 festgelegt. Mit dem Gesetz soll – wie es in der Medienmitteilung des Bundesrates heisst – auch «die Anpassung an den Klimawandel weiter verstärkt werden.» </p><p> </p><p>Angesichts der zahlreichen weiteren Dokumente des Bundes, in denen die erwähnten Begriffe vorkommen, wird die in den Medien gemachte Aussage widerlegt, wonach die in den Fragen erwähnten Begriffe vermieden werden oder wurden. Das UVEK hat den Bundesrat darüber informiert, dass im UVEK Begriffe jederzeit frei und ohne Einschränkungen dort verwendet worden sind, wo sie sachlich zutreffen.</p>
- <p>- Gab es je Bestrebungen im UVEK, dass Mitarbeitende Formulierungen mit "Klimawandel", "Klimaerwärmung" oder "Biodiversität" vermeiden oder streichen sollten – ja oder nein? <br>- Und unabhängig von dieser Antwort: Würde der Bundesrat es tolerieren, wenn Führungspersonen des Departements die Vermeidung oder Streichung dieser Begriffe verlangen, anordnen oder selbst tätigen?</p>
- Neusprech im UVEK?
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