Neue TBDV mit toxikologisch nicht begründeten Höchstwerten und ohne Regulierungsfolgeabschätzung: Fragliche Umsetzbarkeit in Sachen Melamin gefährdet Wasserversorgungssicherheit

ShortId
26.7743
Id
20267743
Updated
21.09.2026 16:18
Language
de
Title
Neue TBDV mit toxikologisch nicht begründeten Höchstwerten und ohne Regulierungsfolgeabschätzung: Fragliche Umsetzbarkeit in Sachen Melamin gefährdet Wasserversorgungssicherheit
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>a) Die Übergangsfrist von drei Jahren gibt den Wasserversorgern Zeit, abzuklären, inwiefern ihr Wasser davon betroffen ist und welche Sofortmassnahmen möglich sind. Sollte der Höchstwert bis dahin nicht eingehalten werden können, ist es Aufgabe der kantonalen Vollzugsbehörden, zusammen mit den betroffenen Wasserversorgern verhältnismässige Massnahmen zu definieren und deren Umsetzung zu kontrollieren.&nbsp; </p><p>&nbsp;</p><p>b) Für Melamin besteht der Verdacht auf krebserregende Wirkung. Daher wurde Melamin als relevanter Metabolit eingestuft. Für alle Pestizide und deren relevante Metaboliten gilt in der Schweiz im Trinkwasser ein Höchstwert von 0,1 µg/l. Dieser Ansatz dient dem vorsorglichen Gesundheitsschutz und der langfristigen Sicherung der Trinkwasserqualität. </p>
  • <p>Die TBDV-Revision stuft Melamin als relevanter Pestizidmetabolit ein, weshalb ein sehr tiefer Höchstwert von 0,1 µg/l gilt. Für Wasserversorger ist dieser Wert ein Problem, da Aufbereitungsverfahren Melamin kaum aus dem Wasser entfernen. Das gefährdet die Wasserversorgung.<br>Ist der Bundesrat bereit,<br>a) die Übergangsfristen anzupassen, da neue Filteranlagen 10 bis 15 Jahre Planungszeit brauchen?&nbsp;<br>b) die Werte auf den höheren deutschen Höchstwert anzupassen, welcher für die Gesundheit bedenkenlos ist?</p>
  • Neue TBDV mit toxikologisch nicht begründeten Höchstwerten und ohne Regulierungsfolgeabschätzung: Fragliche Umsetzbarkeit in Sachen Melamin gefährdet Wasserversorgungssicherheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>a) Die Übergangsfrist von drei Jahren gibt den Wasserversorgern Zeit, abzuklären, inwiefern ihr Wasser davon betroffen ist und welche Sofortmassnahmen möglich sind. Sollte der Höchstwert bis dahin nicht eingehalten werden können, ist es Aufgabe der kantonalen Vollzugsbehörden, zusammen mit den betroffenen Wasserversorgern verhältnismässige Massnahmen zu definieren und deren Umsetzung zu kontrollieren.&nbsp; </p><p>&nbsp;</p><p>b) Für Melamin besteht der Verdacht auf krebserregende Wirkung. Daher wurde Melamin als relevanter Metabolit eingestuft. Für alle Pestizide und deren relevante Metaboliten gilt in der Schweiz im Trinkwasser ein Höchstwert von 0,1 µg/l. Dieser Ansatz dient dem vorsorglichen Gesundheitsschutz und der langfristigen Sicherung der Trinkwasserqualität. </p>
    • <p>Die TBDV-Revision stuft Melamin als relevanter Pestizidmetabolit ein, weshalb ein sehr tiefer Höchstwert von 0,1 µg/l gilt. Für Wasserversorger ist dieser Wert ein Problem, da Aufbereitungsverfahren Melamin kaum aus dem Wasser entfernen. Das gefährdet die Wasserversorgung.<br>Ist der Bundesrat bereit,<br>a) die Übergangsfristen anzupassen, da neue Filteranlagen 10 bis 15 Jahre Planungszeit brauchen?&nbsp;<br>b) die Werte auf den höheren deutschen Höchstwert anzupassen, welcher für die Gesundheit bedenkenlos ist?</p>
    • Neue TBDV mit toxikologisch nicht begründeten Höchstwerten und ohne Regulierungsfolgeabschätzung: Fragliche Umsetzbarkeit in Sachen Melamin gefährdet Wasserversorgungssicherheit

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