Bundesratsentscheid über die Neuausrichtung der IZA

ShortId
26.7768
Id
20267768
Updated
21.09.2026 15:43
Language
de
Title
Bundesratsentscheid über die Neuausrichtung der IZA
AdditionalIndexing
08;421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist nicht der Ansicht, dass es sich bei seinem Entscheid vom 24. Juni 2026 zur Umsetzung des Entlastungspaketes 2027 im Rahmen der IZA um ein wesentliches aussenpolitisches Vorhaben gemäss Art. 152 Parlamentsgesetz handelt. Ansonsten hätte er die APK konsultiert. Zu den Entscheidungen des Bundesrates zur nächsten IZA-Strategie ist Anfang 2027 eine Vernehmlassung geplant. Dies entspricht dem ordentlichen Verfahren. </p><p>&nbsp;</p><p>Den Ausstieg aus verschiedenen Ländern sowie die Zuständigkeiten nach dem Prinzip «Ein Land, ein Amt» entschied der Bundesrat gestützt auf eine externe Studie. Mit diesem Entscheid konzentriert der Bundesrat die verfügbaren Mittel auf prioritäre Länder, in denen die Schweiz zugunsten der betroffenen Bevölkerung die grösste Wirkung erzielen kann.</p><p>Die Beendigung der Entwicklungszusammenarbeit in einem Land bedeutet jedoch keinen Rückzug der Schweiz aus diesem Land. Die Schweiz bleibt vor Ort und setzt ihre Beziehungen mit anderen, besser geeigneten Instrumenten fort – wie dies zwischen 2021 und 2024 in Lateinamerika der Fall war. Die Schweiz bleibt durch ihre Botschaften weiter vor Ort vertreten. Einen IZA-Rückzug aus Armenien und Georgien hat der Bundesrat bislang nicht entschieden.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit seinem Entscheid setzte der Bundesrat zudem einen offenen Punkt aus dem Entlastungspaket 27 um. Die beschlossenen Massnahmen betreffen die Ausgaben ab 2027 und führen zu Einsparungen von rund 113 Millionen Franken in der IZA bis 2030. Deshalb haben zusätzliche Einnahmen im Jahr 2026 darauf keinen Einfluss. Damit bleibt das IZA-Budget ab 2029 mit rund 9,8 Milliarden Franken für vier Jahre praktisch unverändert. In der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit sind, gemäss den beschlossenen Eckwerten, ab 2029 jährliche Verschiebungen in die humanitäre Hilfe vorgesehen (beispielsweise 330 Millionen Franken im Jahr 2030).</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat beide Departemente beauftragt, die Massnahmen aus dem Entlastungspaket ab 2027 umzusetzen und gestützt auf die beschlossenen Eckwerte eine Vernehmlassungsvorlage zur IZA-Strategie 2029–2032 zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang werden auch die Folgen und die notwendigen Anpassungen in der bilateralen, multilateralen und thematischen Entwicklungszusammenarbeit geprüft. </p>
  • <p>Trifft es zu, dass der Bundesrat bereits Aufträge zur Umsetzung seiner Beschlüsse vom 24. Juni im Bereich der IZA an DEZA, SECO und AFM erteilt hat?</p><p>Falls ja: Wie stellt der Bundesrat sicher, dass damit keine Präjudizien geschaffen werden und der parlamentarischen Beratung nicht vorgegriffen wird – insbesondere vor dem Hintergrund der entsprechenden Konsultationsantwort der APK-N?</p>
  • Bundesratsentscheid über die Neuausrichtung der IZA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist nicht der Ansicht, dass es sich bei seinem Entscheid vom 24. Juni 2026 zur Umsetzung des Entlastungspaketes 2027 im Rahmen der IZA um ein wesentliches aussenpolitisches Vorhaben gemäss Art. 152 Parlamentsgesetz handelt. Ansonsten hätte er die APK konsultiert. Zu den Entscheidungen des Bundesrates zur nächsten IZA-Strategie ist Anfang 2027 eine Vernehmlassung geplant. Dies entspricht dem ordentlichen Verfahren. </p><p>&nbsp;</p><p>Den Ausstieg aus verschiedenen Ländern sowie die Zuständigkeiten nach dem Prinzip «Ein Land, ein Amt» entschied der Bundesrat gestützt auf eine externe Studie. Mit diesem Entscheid konzentriert der Bundesrat die verfügbaren Mittel auf prioritäre Länder, in denen die Schweiz zugunsten der betroffenen Bevölkerung die grösste Wirkung erzielen kann.</p><p>Die Beendigung der Entwicklungszusammenarbeit in einem Land bedeutet jedoch keinen Rückzug der Schweiz aus diesem Land. Die Schweiz bleibt vor Ort und setzt ihre Beziehungen mit anderen, besser geeigneten Instrumenten fort – wie dies zwischen 2021 und 2024 in Lateinamerika der Fall war. Die Schweiz bleibt durch ihre Botschaften weiter vor Ort vertreten. Einen IZA-Rückzug aus Armenien und Georgien hat der Bundesrat bislang nicht entschieden.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit seinem Entscheid setzte der Bundesrat zudem einen offenen Punkt aus dem Entlastungspaket 27 um. Die beschlossenen Massnahmen betreffen die Ausgaben ab 2027 und führen zu Einsparungen von rund 113 Millionen Franken in der IZA bis 2030. Deshalb haben zusätzliche Einnahmen im Jahr 2026 darauf keinen Einfluss. Damit bleibt das IZA-Budget ab 2029 mit rund 9,8 Milliarden Franken für vier Jahre praktisch unverändert. In der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit sind, gemäss den beschlossenen Eckwerten, ab 2029 jährliche Verschiebungen in die humanitäre Hilfe vorgesehen (beispielsweise 330 Millionen Franken im Jahr 2030).</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat beide Departemente beauftragt, die Massnahmen aus dem Entlastungspaket ab 2027 umzusetzen und gestützt auf die beschlossenen Eckwerte eine Vernehmlassungsvorlage zur IZA-Strategie 2029–2032 zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang werden auch die Folgen und die notwendigen Anpassungen in der bilateralen, multilateralen und thematischen Entwicklungszusammenarbeit geprüft. </p>
    • <p>Trifft es zu, dass der Bundesrat bereits Aufträge zur Umsetzung seiner Beschlüsse vom 24. Juni im Bereich der IZA an DEZA, SECO und AFM erteilt hat?</p><p>Falls ja: Wie stellt der Bundesrat sicher, dass damit keine Präjudizien geschaffen werden und der parlamentarischen Beratung nicht vorgegriffen wird – insbesondere vor dem Hintergrund der entsprechenden Konsultationsantwort der APK-N?</p>
    • Bundesratsentscheid über die Neuausrichtung der IZA

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