Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen vereinfachen
- ShortId
-
26.7793
- Id
-
20267793
- Updated
-
21.09.2026 16:36
- Language
-
de
- Title
-
Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen vereinfachen
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das geltende Recht stellt sicher, dass unvermeidbare Eingriffe in schützenswerte Lebensräume an anderer Stelle ausgeglichen werden. Damit wird dafür gesorgt, dass Natur und Landschaft trotz notwendiger Eingriffe möglichst erhalten bleiben.</p><p>Von November 2025 bis März 2026 war eine Änderung des Gewässerschutz-gesetzes betreffend den Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen in der Vernehmlassung. Die eingegangenen Stellungnahmen weisen nicht darauf hin, dass der Umgang mit den genannten Reserveflächen ein Problem für den Ausbau darstellen würde.</p>
- <p>Wie beabsichtigt der Bundesrat, die Bewilligungsverfahren zum Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen zu vereinfachen?</p><p>Viele Betreiber haben in den 80er- und 90er-Jahren nicht benötigte Reserveflächen freiwillig renaturiert. Heute gelten diese als geschützt (Art. 18a NHG). Die aktuelle Gesetzeslage verzögert, verkompliziert und verteuert den gesetzlich vorgeschriebenen Ausbau von Kläranlagen auf den Reserveflächen. Der Gebührenzahler muss dies berappen und der Gewässerschutz wird um Jahre verzögert.</p>
- Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen vereinfachen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das geltende Recht stellt sicher, dass unvermeidbare Eingriffe in schützenswerte Lebensräume an anderer Stelle ausgeglichen werden. Damit wird dafür gesorgt, dass Natur und Landschaft trotz notwendiger Eingriffe möglichst erhalten bleiben.</p><p>Von November 2025 bis März 2026 war eine Änderung des Gewässerschutz-gesetzes betreffend den Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen in der Vernehmlassung. Die eingegangenen Stellungnahmen weisen nicht darauf hin, dass der Umgang mit den genannten Reserveflächen ein Problem für den Ausbau darstellen würde.</p>
- <p>Wie beabsichtigt der Bundesrat, die Bewilligungsverfahren zum Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen zu vereinfachen?</p><p>Viele Betreiber haben in den 80er- und 90er-Jahren nicht benötigte Reserveflächen freiwillig renaturiert. Heute gelten diese als geschützt (Art. 18a NHG). Die aktuelle Gesetzeslage verzögert, verkompliziert und verteuert den gesetzlich vorgeschriebenen Ausbau von Kläranlagen auf den Reserveflächen. Der Gebührenzahler muss dies berappen und der Gewässerschutz wird um Jahre verzögert.</p>
- Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen vereinfachen
Back to List