Wie kann der Bundesrat Entscheide auf Evaluationen mit gravierenden Mängel abstützen?

ShortId
26.7805
Id
20267805
Updated
21.09.2026 16:34
Language
de
Title
Wie kann der Bundesrat Entscheide auf Evaluationen mit gravierenden Mängel abstützen?
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie der Bundesrat bereits in der Antwort zur Interpellation 26.3988 Suter «Einjährige Lernphase. Wie belastbar ist die Wirkungsevaluation des ASTRA?» festgehalten hat, weist das Bundesamt für Statistik BFS keine Fahrleistungsdaten für die Zielgruppe der Evaluation aus. </p><p>Um die Entwicklung des Unfallgeschehens nach der Neuregelung beurteilen zu können, wurde daher die Anzahl der Lernfahrausweisinhaberinnen und -inhaber als bestmögliche Referenz verwendet.</p>
  • <p>Im Evaluationsbericht des ASTRA zur Verkürzung des WAB-Kurses (ASTRA-D-C4003501/45, 1. Juni 2026) wird einer Vergleichsstudie explizit ein «gravierender Mangel» attestiert, weil diese «die Exposition» (Fahrleistungen) nicht berücksichtige. Der gleichzeitig erstellte Lernphasen-Evaluationsbericht desselben Amts weist denselben Mangel auf.<br>Wie rechtfertigt der Bundesrat seinen Entscheid zur Fortsetzung der einjährigen Lernphase auf einen eigenen Bericht abzustützen, der gravierende Mängel aufweist?</p>
  • Wie kann der Bundesrat Entscheide auf Evaluationen mit gravierenden Mängel abstützen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie der Bundesrat bereits in der Antwort zur Interpellation 26.3988 Suter «Einjährige Lernphase. Wie belastbar ist die Wirkungsevaluation des ASTRA?» festgehalten hat, weist das Bundesamt für Statistik BFS keine Fahrleistungsdaten für die Zielgruppe der Evaluation aus. </p><p>Um die Entwicklung des Unfallgeschehens nach der Neuregelung beurteilen zu können, wurde daher die Anzahl der Lernfahrausweisinhaberinnen und -inhaber als bestmögliche Referenz verwendet.</p>
    • <p>Im Evaluationsbericht des ASTRA zur Verkürzung des WAB-Kurses (ASTRA-D-C4003501/45, 1. Juni 2026) wird einer Vergleichsstudie explizit ein «gravierender Mangel» attestiert, weil diese «die Exposition» (Fahrleistungen) nicht berücksichtige. Der gleichzeitig erstellte Lernphasen-Evaluationsbericht desselben Amts weist denselben Mangel auf.<br>Wie rechtfertigt der Bundesrat seinen Entscheid zur Fortsetzung der einjährigen Lernphase auf einen eigenen Bericht abzustützen, der gravierende Mängel aufweist?</p>
    • Wie kann der Bundesrat Entscheide auf Evaluationen mit gravierenden Mängel abstützen?

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