Wie soll die Schweiz mit kultiviertem Fleisch umgehen
- ShortId
-
26.7824
- Id
-
20267824
- Updated
-
21.09.2026 16:10
- Language
-
de
- Title
-
Wie soll die Schweiz mit kultiviertem Fleisch umgehen
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Zweck der Lebensmittelgesetzgebung ist der Gesundheits- und Täuschungsschutz – nicht aber eine Bewertung oder Bevorzugung einzelner Produkte.</p><p> </p><p>Fleischalternativen aus kultivierten tierischen Stammzellen gelten in der Schweiz wie in der Europäischen Union als neuartiges Lebensmittel (Novel Food). Da diese bis heute nicht Bestandteil der üblichen Ernährung sind und somit keine sichere Verwendungsgeschichte als Lebensmittel aufweisen, unterstehen sie einer Bewilligungspflicht. Im Rahmen dieses Bewilligungsverfahrens werden insbesondere die Sicherheit des Lebensmittels und spezifische Deklarationsanforderungen geprüft.</p><p> </p><p>2. und 3. Ein vorsorgliches Verbot dieser Technologie ist heute mit Blick auf die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie auf den Forschungsstandort Schweiz weder notwendig noch verhältnismässig. Im Übrigen wäre die Schweizer Wirtschaft benachteiligt, wenn solche Produkte nicht im Inland hergestellt, aber importiert und von ausländischen Firmen auf den Markt gebracht werden könnten. Dies entspricht auch der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 23.3941 Schneider Meret «Kultiviertes Fleisch. Innovation fördern statt überregulieren!», die im Juni 2026 vom Ständerat abgelehnt wurde.</p>
- <p>Nach verschiedenen Berichten soll in den USA die Produktion von kultiviertem Fleisch (u. a. Hühner- und Rindfleisch) in grösseren Mengen ausgeweitet werden. Verschiedene Länder prüfen bereits Verbote oder Einschränkungen.</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie beurteilt der Bundesrat diese Entwicklung?</li><li>Kann er sich ein Verbot von kultiviertem Fleisch in der Schweiz vorstellen?</li><li>Sind bereits Massnahmen oder regulatorische Anpassungen geplant?</li></ol><p> </p>
- Wie soll die Schweiz mit kultiviertem Fleisch umgehen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Zweck der Lebensmittelgesetzgebung ist der Gesundheits- und Täuschungsschutz – nicht aber eine Bewertung oder Bevorzugung einzelner Produkte.</p><p> </p><p>Fleischalternativen aus kultivierten tierischen Stammzellen gelten in der Schweiz wie in der Europäischen Union als neuartiges Lebensmittel (Novel Food). Da diese bis heute nicht Bestandteil der üblichen Ernährung sind und somit keine sichere Verwendungsgeschichte als Lebensmittel aufweisen, unterstehen sie einer Bewilligungspflicht. Im Rahmen dieses Bewilligungsverfahrens werden insbesondere die Sicherheit des Lebensmittels und spezifische Deklarationsanforderungen geprüft.</p><p> </p><p>2. und 3. Ein vorsorgliches Verbot dieser Technologie ist heute mit Blick auf die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie auf den Forschungsstandort Schweiz weder notwendig noch verhältnismässig. Im Übrigen wäre die Schweizer Wirtschaft benachteiligt, wenn solche Produkte nicht im Inland hergestellt, aber importiert und von ausländischen Firmen auf den Markt gebracht werden könnten. Dies entspricht auch der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 23.3941 Schneider Meret «Kultiviertes Fleisch. Innovation fördern statt überregulieren!», die im Juni 2026 vom Ständerat abgelehnt wurde.</p>
- <p>Nach verschiedenen Berichten soll in den USA die Produktion von kultiviertem Fleisch (u. a. Hühner- und Rindfleisch) in grösseren Mengen ausgeweitet werden. Verschiedene Länder prüfen bereits Verbote oder Einschränkungen.</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie beurteilt der Bundesrat diese Entwicklung?</li><li>Kann er sich ein Verbot von kultiviertem Fleisch in der Schweiz vorstellen?</li><li>Sind bereits Massnahmen oder regulatorische Anpassungen geplant?</li></ol><p> </p>
- Wie soll die Schweiz mit kultiviertem Fleisch umgehen
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