Keine Diskriminierung von Vollzeit arbeitenden Personen

ShortId
26.7845
Id
20267845
Updated
21.09.2026 16:41
Language
de
Title
Keine Diskriminierung von Vollzeit arbeitenden Personen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt diese Einschätzung insofern, als auch er der Ansicht ist, dass Transferleistungen und das Steuersystem die Wahl des Arbeitspensums möglichst wenig beeinträchtigen sollten. Transferleistungen und die Art der Besteuerung stehen jedoch nicht in einem direkten Zusammenhang. Die in der Frage erwähnten Transferleistungen werden von den Kantonen ausgerichtet. Es ist den Kantonen freigestellt, Transferleistungen auch an andere Indikatoren als das tatsächlich erzielte Einkommen zu knüpfen. </p><p>&nbsp;</p><p>Gesondert davon ist die Frage der Ausgestaltung der Einkommensbesteuerung zu beurteilen. Weil Erwerbseinkommen steuerbar, Hausarbeit und Freizeit hingegen steuerfrei sind, verzerren Einkommenssteuern die Entscheidungen über den Umfang der Erwerbstätigkeit zwangsläufig und sind daher per se nicht entscheidungsneutral. Es lässt sich aber immerhin festhalten, dass die Verzerrungen zulasten der Erwerbsarbeit bei der Individualbesteuerung geringer ausfallen als bei der gemeinsamen Besteuerung. Im Rahmen der Umsetzung der Individualbesteuerung ist es an den Kantonen, den Anknüpfungspunkt für Transferleistungen gegebenenfalls zu überprüfen. </p>
  • <p>Bei staatlichen Subventionen wie Kita-Beiträgen oder Stipendien kann es finanziell vorteilhaft sein, wenn ein Ehepaar statt 100 plus 50 Prozent (d.h. zusammen 150 Prozent) nur noch 50 plus 50 Prozent (d.h. zusammen 100 Prozent) arbeitet.<br>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass es grundsätzlich keine Umverteilung von Vollzeit arbeitenden Personen zu Teilzeit arbeitenden Personen geben sollte? Falls ja, wird der Bundesrat dies bei der Umsetzung der Individualbesteuerung (<a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20240026&amp;data=05%7C02%7Czs.kanzlei%40parl.admin.ch%7Cf169402eaac5443e121408df13cd2889%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C639251444006252826%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=OrgKBp4kmDHPnw4s%2F1PCiv%2F85He6%2B5s%2F8y1DhkcbLHw%3D&amp;reserved=0">24.026</a>) berücksichtigen?</p>
  • Keine Diskriminierung von Vollzeit arbeitenden Personen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt diese Einschätzung insofern, als auch er der Ansicht ist, dass Transferleistungen und das Steuersystem die Wahl des Arbeitspensums möglichst wenig beeinträchtigen sollten. Transferleistungen und die Art der Besteuerung stehen jedoch nicht in einem direkten Zusammenhang. Die in der Frage erwähnten Transferleistungen werden von den Kantonen ausgerichtet. Es ist den Kantonen freigestellt, Transferleistungen auch an andere Indikatoren als das tatsächlich erzielte Einkommen zu knüpfen. </p><p>&nbsp;</p><p>Gesondert davon ist die Frage der Ausgestaltung der Einkommensbesteuerung zu beurteilen. Weil Erwerbseinkommen steuerbar, Hausarbeit und Freizeit hingegen steuerfrei sind, verzerren Einkommenssteuern die Entscheidungen über den Umfang der Erwerbstätigkeit zwangsläufig und sind daher per se nicht entscheidungsneutral. Es lässt sich aber immerhin festhalten, dass die Verzerrungen zulasten der Erwerbsarbeit bei der Individualbesteuerung geringer ausfallen als bei der gemeinsamen Besteuerung. Im Rahmen der Umsetzung der Individualbesteuerung ist es an den Kantonen, den Anknüpfungspunkt für Transferleistungen gegebenenfalls zu überprüfen. </p>
    • <p>Bei staatlichen Subventionen wie Kita-Beiträgen oder Stipendien kann es finanziell vorteilhaft sein, wenn ein Ehepaar statt 100 plus 50 Prozent (d.h. zusammen 150 Prozent) nur noch 50 plus 50 Prozent (d.h. zusammen 100 Prozent) arbeitet.<br>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass es grundsätzlich keine Umverteilung von Vollzeit arbeitenden Personen zu Teilzeit arbeitenden Personen geben sollte? Falls ja, wird der Bundesrat dies bei der Umsetzung der Individualbesteuerung (<a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20240026&amp;data=05%7C02%7Czs.kanzlei%40parl.admin.ch%7Cf169402eaac5443e121408df13cd2889%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C639251444006252826%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=OrgKBp4kmDHPnw4s%2F1PCiv%2F85He6%2B5s%2F8y1DhkcbLHw%3D&amp;reserved=0">24.026</a>) berücksichtigen?</p>
    • Keine Diskriminierung von Vollzeit arbeitenden Personen

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