Vorgelagertes Asylverfahren: rechtlich haltbar und durchführbar?

ShortId
26.7923
Id
20267923
Updated
28.09.2026 15:58
Language
de
Title
Vorgelagertes Asylverfahren: rechtlich haltbar und durchführbar?
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Einführung des vorgelagerten Zuständigkeitsverfahrens erfordert gesetzliche Anpassungen – auch für die Durchführung der geplanten zweijährigen Testphase. Im Rahmen dieser Testphase wird das neue Verfahren erprobt, damit zuverlässige Entscheidgrundlagen für eine künftige Einführung geschaffen werden können. Der Bundesrat wird das Vernehmlassungsverfahren dazu voraussichtlich noch in diesem Jahr eröffnen. Eine unabdingbare Vorgabe ist dabei, dass das vorgelagerte Zuständigkeitsverfahren verfassungs- und völkerrechtskonform umgesetzt wird.</p>
  • <p>Die Beschleunigung der Asylverfahren und die Entlastung des Systems von offensichtlich unbegründeten Gesuchen sind grundsätzlich zu begrüssen.&nbsp;<br>Der SEM-Direktor hat angekündigt, mit einem vorgelagerten Verfahren solche Gesuche gar nicht erst ins ordentliche Verfahren gelangen zu lassen.&nbsp;<br>Ist diese Ankündigung rechtlich haltbar und praktisch durchführbar, namentlich mit Blick auf die Genfer Flüchtlingskonvention (individuelle Prüfung, Non-Refoulement)?<br>Falls ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?</p>
  • Vorgelagertes Asylverfahren: rechtlich haltbar und durchführbar?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Einführung des vorgelagerten Zuständigkeitsverfahrens erfordert gesetzliche Anpassungen – auch für die Durchführung der geplanten zweijährigen Testphase. Im Rahmen dieser Testphase wird das neue Verfahren erprobt, damit zuverlässige Entscheidgrundlagen für eine künftige Einführung geschaffen werden können. Der Bundesrat wird das Vernehmlassungsverfahren dazu voraussichtlich noch in diesem Jahr eröffnen. Eine unabdingbare Vorgabe ist dabei, dass das vorgelagerte Zuständigkeitsverfahren verfassungs- und völkerrechtskonform umgesetzt wird.</p>
    • <p>Die Beschleunigung der Asylverfahren und die Entlastung des Systems von offensichtlich unbegründeten Gesuchen sind grundsätzlich zu begrüssen.&nbsp;<br>Der SEM-Direktor hat angekündigt, mit einem vorgelagerten Verfahren solche Gesuche gar nicht erst ins ordentliche Verfahren gelangen zu lassen.&nbsp;<br>Ist diese Ankündigung rechtlich haltbar und praktisch durchführbar, namentlich mit Blick auf die Genfer Flüchtlingskonvention (individuelle Prüfung, Non-Refoulement)?<br>Falls ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?</p>
    • Vorgelagertes Asylverfahren: rechtlich haltbar und durchführbar?

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