Bekämpfung von DFSA-Täternetzwerken
- ShortId
-
26.7982
- Id
-
20267982
- Updated
-
28.09.2026 16:04
- Language
-
de
- Title
-
Bekämpfung von DFSA-Täternetzwerken
- AdditionalIndexing
-
34;1216;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Bekämpfung sexueller Gewalt jeglicher Form ist dem Bundesrat ein sehr wichtiges Anliegen. </p><p> </p><p>Die Zuständigkeit für die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von DFSA-Fällen liegt in der Schweiz bei den kantonalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden. Weisen die Fälle internationale oder kantonsübergreifende Bezüge auf, stellt fedpol die Koordination sowie den kriminalpolizeilichen Informationsaustausch zwischen den Kantonen und mit den internationalen Partnern, Europol und INTERPOL sicher. Umgekehrt können schweizerische Behörden internationale Bezüge über fedpol an Europol, INTERPOL oder Partnerstaaten übermitteln. </p><p> </p><p>Werden im Ausland Erkenntnisse mit Bezug zur Schweiz festgestellt, werden die zuständigen schweizerischen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden einbezogen. Das ist immer der Fall, auch wenn die Schweiz formell zurzeit nicht am Projekt MEDUSA beteiligt ist. Die Kantone nehmen Anzeigen entgegen, sichern Beweise, führen Befragungen und weitere Ermittlungen durch und vollziehen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft die erforderlichen strafprozessualen Massnahmen. </p><p> </p><p>Was die konkreten Rechtsgrundlagen angeht, kommen verschiedene, bereits bestehende Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch zur Anwendung. Zum Beispiel «sexueller Übergriff» und «sexuelle Nötigung», «Vergewaltigung» sowie der «Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person». Auch das heimliche oder zwangsweise Verabreichen von Medikamenten, Betäubungsmitteln oder anderen Substanzen kann ein Körperverletzungsdelikt darstellen oder Delikte aus dem Betäubungsmittelrecht erfüllen. Aus Sicht des Bundesrates bestehen daher die nötigen Rechtsgrundlagen und rechtlichen Instrumente, um diese Taten zu verfolgen und zu ahnden. </p><p> </p><p>Jedes Opfer eines Übergriffs durch chemische Beeinflussung kann bei einer kantonalen Opferhilfe-Beratungsstelle Hilfe beanspruchen. Zudem ist im Parlament derzeit eine Revision des Opferhilfegesetzes im Gange. Mit dieser Reform ist unter anderem geplant, dass Opfer eine gerichtsmedizinische Untersuchung veranlassen und toxikologische Proben verlangen können, zum Beispiel bei Verdacht auf einen Übergriff durch chemische Beeinflussung. </p><p> </p><p>Eine Beteiligung an MEDUSA ist mit der Bedingung verknüpft, dass ein Staat aktuelle Delikte in Bearbeitung hat, die dem von MEDUSA bearbeiteten DFSA-Phänomen zuzuordnen sind und internationale Bezüge aufweisen. Zurzeit erhebt fedpol gemeinsam mit den Kantonen Daten und Erkenntnisse zu vorliegenden DFSA-Fällen. Diese werden zu einem gesamtschweizerischen Lagebild zusammengeführt, um so das Ausmass des Phänomens in der Schweiz einordnen zu können. Dieses Lagebild soll aufzeigen, wie viele DFSA-Fälle in den Kantonen behandelt werden und ob internationale Bezüge bestehen. Gibt es die passenden Fälle, wird sich die Schweiz auf diese Weise zielführend am Projekt MEDUSA beteiligen können. </p><p> </p><p>Schliesslich erarbeitet der Bund derzeit gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und Städten eine Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt. Das Thema der chemischen Unterwerfung wird dabei ebenfalls Eingang finden. Die neue Strategie soll Anfang 2027 lanciert werden.</p>
- <p>In Online-Netzwerken tauschen sich Täter darüber aus, wie sie Frauen mit Betäubungsmitteln wehrlos machen, missbrauchen und die Taten filmen (drug facilitated sexual abuse, DFSA). Neun Länder haben sich unter dem Namen «Projekt Medusa» zu einer koordinierten Aktion gegen Täter-Netzwerke zusammengeschlossen. <br>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass länderübergreifend effizient zu DFSA- Fällen ermittelt, Täternetzwerke zerschlagen und Täter strafrechtlich verfolgt werden können? </p>
- Bekämpfung von DFSA-Täternetzwerken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Bekämpfung sexueller Gewalt jeglicher Form ist dem Bundesrat ein sehr wichtiges Anliegen. </p><p> </p><p>Die Zuständigkeit für die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von DFSA-Fällen liegt in der Schweiz bei den kantonalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden. Weisen die Fälle internationale oder kantonsübergreifende Bezüge auf, stellt fedpol die Koordination sowie den kriminalpolizeilichen Informationsaustausch zwischen den Kantonen und mit den internationalen Partnern, Europol und INTERPOL sicher. Umgekehrt können schweizerische Behörden internationale Bezüge über fedpol an Europol, INTERPOL oder Partnerstaaten übermitteln. </p><p> </p><p>Werden im Ausland Erkenntnisse mit Bezug zur Schweiz festgestellt, werden die zuständigen schweizerischen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden einbezogen. Das ist immer der Fall, auch wenn die Schweiz formell zurzeit nicht am Projekt MEDUSA beteiligt ist. Die Kantone nehmen Anzeigen entgegen, sichern Beweise, führen Befragungen und weitere Ermittlungen durch und vollziehen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft die erforderlichen strafprozessualen Massnahmen. </p><p> </p><p>Was die konkreten Rechtsgrundlagen angeht, kommen verschiedene, bereits bestehende Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch zur Anwendung. Zum Beispiel «sexueller Übergriff» und «sexuelle Nötigung», «Vergewaltigung» sowie der «Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person». Auch das heimliche oder zwangsweise Verabreichen von Medikamenten, Betäubungsmitteln oder anderen Substanzen kann ein Körperverletzungsdelikt darstellen oder Delikte aus dem Betäubungsmittelrecht erfüllen. Aus Sicht des Bundesrates bestehen daher die nötigen Rechtsgrundlagen und rechtlichen Instrumente, um diese Taten zu verfolgen und zu ahnden. </p><p> </p><p>Jedes Opfer eines Übergriffs durch chemische Beeinflussung kann bei einer kantonalen Opferhilfe-Beratungsstelle Hilfe beanspruchen. Zudem ist im Parlament derzeit eine Revision des Opferhilfegesetzes im Gange. Mit dieser Reform ist unter anderem geplant, dass Opfer eine gerichtsmedizinische Untersuchung veranlassen und toxikologische Proben verlangen können, zum Beispiel bei Verdacht auf einen Übergriff durch chemische Beeinflussung. </p><p> </p><p>Eine Beteiligung an MEDUSA ist mit der Bedingung verknüpft, dass ein Staat aktuelle Delikte in Bearbeitung hat, die dem von MEDUSA bearbeiteten DFSA-Phänomen zuzuordnen sind und internationale Bezüge aufweisen. Zurzeit erhebt fedpol gemeinsam mit den Kantonen Daten und Erkenntnisse zu vorliegenden DFSA-Fällen. Diese werden zu einem gesamtschweizerischen Lagebild zusammengeführt, um so das Ausmass des Phänomens in der Schweiz einordnen zu können. Dieses Lagebild soll aufzeigen, wie viele DFSA-Fälle in den Kantonen behandelt werden und ob internationale Bezüge bestehen. Gibt es die passenden Fälle, wird sich die Schweiz auf diese Weise zielführend am Projekt MEDUSA beteiligen können. </p><p> </p><p>Schliesslich erarbeitet der Bund derzeit gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und Städten eine Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt. Das Thema der chemischen Unterwerfung wird dabei ebenfalls Eingang finden. Die neue Strategie soll Anfang 2027 lanciert werden.</p>
- <p>In Online-Netzwerken tauschen sich Täter darüber aus, wie sie Frauen mit Betäubungsmitteln wehrlos machen, missbrauchen und die Taten filmen (drug facilitated sexual abuse, DFSA). Neun Länder haben sich unter dem Namen «Projekt Medusa» zu einer koordinierten Aktion gegen Täter-Netzwerke zusammengeschlossen. <br>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass länderübergreifend effizient zu DFSA- Fällen ermittelt, Täternetzwerke zerschlagen und Täter strafrechtlich verfolgt werden können? </p>
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