Die Schweiz darf mit dem Paket Schweiz-EU (26.023) nicht zum unbeschränkten Ausgleichsspeicher für die EU-Wind- und Solarstromproduktion werden und sich dem Import der hohen Preisausschläge des EU-Strommarktes aussetzen
- ShortId
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26.8042
- Id
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20268042
- Updated
-
28.09.2026 16:28
- Language
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de
- Title
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Die Schweiz darf mit dem Paket Schweiz-EU (26.023) nicht zum unbeschränkten Ausgleichsspeicher für die EU-Wind- und Solarstromproduktion werden und sich dem Import der hohen Preisausschläge des EU-Strommarktes aussetzen
- AdditionalIndexing
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10;66
- 1
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- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
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- <p>Die Schweiz hat 1958 mit dem Stern von Laufenburg dazu beigetragen, den Grundstein für den Verbundbetrieb des Stromnetzes in Europa zu legen. Bis heute wurden 41 grenzüberschreitende Stromleitungen von den Schweizern Elektrizitätsunternehmen in die Nachbarländer gebaut. Diese ermöglichen den Stromhandel – beispielsweise den Export von Strom aus der Schweizer Wasserkraft oder den Import von Strom aus Kernkraftwerken aus Frankreich – und leisten wichtige Beiträge an die Versorgungssicherheit der Schweiz. Gleichzeitig ist der grenzüberschreitende Stromhandel auch ein wichtiges Geschäftsmodell der Schweizer Energieversorgungsunternehmen. Das Stromabkommen sichert die Grenzkapazitäten völkerrechtlich ab und gewährleistet damit die Kontinuität des Stromhandels.</p>
- <p>Norwegen hat jüngst drei Beschlüsse getroffen: <br>- Die norwegischen Wasserkraftwerke sollen nicht mehr als fast unbeschränkter Ausgleichsspeicher für die EU-Wind- und Solarstromproduktion dienen. <br>- Stopp für neue Strom-Unterseekabel in die EU, um den Import der hohen Preisausschläge des EU-Strommarktes ins eigene Land zu unterbinden.<br>- Erschliessung neuer Öl- und Gasfelder in der Barentssee.<br>- Wieso macht die Schweiz mit dem EU-Stromabkommen die gleichen Fehler, die Norwegern nun mühsam korrigiert? </p>
- Die Schweiz darf mit dem Paket Schweiz-EU (26.023) nicht zum unbeschränkten Ausgleichsspeicher für die EU-Wind- und Solarstromproduktion werden und sich dem Import der hohen Preisausschläge des EU-Strommarktes aussetzen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz hat 1958 mit dem Stern von Laufenburg dazu beigetragen, den Grundstein für den Verbundbetrieb des Stromnetzes in Europa zu legen. Bis heute wurden 41 grenzüberschreitende Stromleitungen von den Schweizern Elektrizitätsunternehmen in die Nachbarländer gebaut. Diese ermöglichen den Stromhandel – beispielsweise den Export von Strom aus der Schweizer Wasserkraft oder den Import von Strom aus Kernkraftwerken aus Frankreich – und leisten wichtige Beiträge an die Versorgungssicherheit der Schweiz. Gleichzeitig ist der grenzüberschreitende Stromhandel auch ein wichtiges Geschäftsmodell der Schweizer Energieversorgungsunternehmen. Das Stromabkommen sichert die Grenzkapazitäten völkerrechtlich ab und gewährleistet damit die Kontinuität des Stromhandels.</p>
- <p>Norwegen hat jüngst drei Beschlüsse getroffen: <br>- Die norwegischen Wasserkraftwerke sollen nicht mehr als fast unbeschränkter Ausgleichsspeicher für die EU-Wind- und Solarstromproduktion dienen. <br>- Stopp für neue Strom-Unterseekabel in die EU, um den Import der hohen Preisausschläge des EU-Strommarktes ins eigene Land zu unterbinden.<br>- Erschliessung neuer Öl- und Gasfelder in der Barentssee.<br>- Wieso macht die Schweiz mit dem EU-Stromabkommen die gleichen Fehler, die Norwegern nun mühsam korrigiert? </p>
- Die Schweiz darf mit dem Paket Schweiz-EU (26.023) nicht zum unbeschränkten Ausgleichsspeicher für die EU-Wind- und Solarstromproduktion werden und sich dem Import der hohen Preisausschläge des EU-Strommarktes aussetzen
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