Vorkommnissse im EMD. Parlamentarische Untersuchungskommissionen

Details

ID
19900022
Title
Vorkommnissse im EMD. Parlamentarische Untersuchungskommissionen
Description
InitialSituation
<p><b>1. Einsetzung der PUK EMD</b></p><p></p><p>SR / CE 8.3.1990 AB / BO 1990, 89.</p><p></p><p>Der <b>Ständerat </b>lehnte mit 27 zu 9 Stimmen einen Nichteintretensantrag Hunziker ab. Gutgeheissen wurde ein Antrag Zimmerli, wonach das Verhalten von Personen von der Untersuchung ausgeschlossen ist, soweit es von schweizerischen Gerichten rechtskräftig beurteilt worden ist. Der Beschlussentwurf der Büros wurde schliesslich mit 34zu 3 Stimmen gutgeheissen.</p><p></p><p>NR / CN 8.3.1990 AB / BO 1990, 303, 323.</p><p></p><p>Im <b>Nationalrat </b>wurde ein Nichteintretensantrag Reichling mit 101 zu 34 Stimmen abgelehnt und der Beschlussentwurf</p><p>mit 136 zu 21 Stimmen gutgeheissen.</p><p></p><p><b>2. Auftrag und Arbeit der PUK EMD</b></p><p>Nach der Veröffentlichung des Berichtes der PUK EJPD im November 1989 wurde in der Presse und der Oeffentlichkeit die Frage aufgeworfen, ob beim EMD ähnliche Personendatensammlungen (Fichen) bestehen, wie sie die PUK EJPD bei der Bundesanwaltschaft festgestellt hat. Das EMD verneinte diese Frage zuerst kategorisch. Im Februar 1990 wurde jedoch über das Bestehen von Karteien über Personen in der Sektion Militärische Sicherheitsdienste der Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr orientiert. Anfang 1990 wurden in den Medien auch Berichte über eine geheime Widerstandsorganisation und ein geheimes Parlamentariergremium im Zusammenhang mit dieser Widerstandsorganisation veröffentlicht. Im weiteren wurde die Befürchtung laut, der militärische Nachrichtendienst habe sich mit der Ueberwachung und Bespitzelung von Personen (Fall "Kohlschütter") und Organisationen im Inland befasst.</p><p>Mit Bundesbeschluss vom 12. März 1990 wurde die Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungskommissionen gemäss den Artikeln 55 - 65 des Geschäftsverkehrsgesetzes beschlossen. Gegenstand der Untersuchung bildete die Tätigkeit von Stellen innerhalb und ausserhalb des EMD, die sich mit dem Nachrichtendienst, mit der Abwehr, mit der Vorbereitung von Notstandsmassnahmen und mit der Führung von Personaldateien befassen oder befasst haben.</p><p>Die beiden Kommissionen schlossen sich zu einer Untersuchungskommission (PUK EMD) zusammen, wobei der Präsident der ständerätlichen Kommission aufgrund von Art. 57 GVG den Vorsitz übernahm. Die PUK EMD führte ihre Untersuchungen in den Monaten März bis November 1990 durch und befragte dabei über 100 Personen als Zeugen oder in Einzelfällen als Auskunftspersonen. Der Berichtsentwurf ging zuerst an den Bundesrat zur Vernehmlassung, der definitive Bericht wurde am 17. November verabschiedet und einige Tage darauf veröffentlicht (BBl III, 1293 - FF III, 1229).</p><p></p><p>Die PUK EMD kam zu folgenden <b>Erkenntnissen</b>:</p><p></p><p>- Unter dem Namen P 26 besteht eine geheime Organisation ausserhalb von Armee und Verwaltung für die Vorbereitung des Widerstandes in feindbesetztem Gebiet. Es gibt keine Rechtsgrundlage für den Aufbau und die Finanzierung dieser Organisation.</p><p></p><p>- Unter dem Namen P 27 besteht ein geheimer ausserordentlicher Nachrichtendienst, der ebenfalls ausserhalb von Armee und Verwaltung steht.</p><p></p><p>- Bei der Sektion Militärische Sicherheitsdienste besteht eine Kartei in der Informationen über rund 8000 Personen enthalten sind.</p><p></p><p>- In einzelnen Fällen hat die Abteilung Nachrichtendienst Informationen über Organisationen und Personen im Inland beschafft.</p><p></p><p>Link zum Bericht: <a href="http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/berichte-puk/Seiten/default.aspx">https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/aufsichtskommissionen/parlamentarische-untersuchungskommissionen-puk</a></p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<p></p><p>Der Bericht der PUK EMD führte in beiden Kammern wiederum zu grossen und grundsätzlichen Debatten. Bundesrat Villiger bemängelte, dass die Untersuchung der PUK EMD die historischen Rahmenbedingungen, den Kalten Krieg, zu wenig gewürdigt habe. Der Bericht könne aber Anlass zu einem Neubeginn geben, und das EMD werde die vorgeschlagenen Massnahmen realisieren.</p><p></p><p>Die PUK EMD beantragte die Ueberweisung von 5 Motionen, 8 Postulaten und 8 Empfehlungen. Die wichtigsten sind die folgenden:</p><p></p><p>Motion 1, Widerstandsorganisation: Der Bundesrat wurde beauftragt, dem Parlament entweder die gesetzlichen Grundlagen für eine Widerstandsorganisation vorzulegen oder gegebenenfalls über den Abschluss der Auflösung der Organisation P 26 Rechenschaft abzulegen.</p><p>Angesichts des Umstandes, dass der Bundesrat beschloss, die Organisation P 26 aufzulösen, konnte die Motion abgeschrieben werden. Die Demobilmachungsarbeiten werden unter der Oberaufsicht der PUK EMD durchgeführt und sollten im Herbst 1991 abgeschlossen sein. Das Parlament wird darüber orientiert werden.</p><p></p><p>Mit der Motion 2 wurde der Bundesrat beauftragt, den ausserordentlichen Nachrichtendienst P 27 in den Stab der Gruppe für Generalstabsdienste zu überführen. Nachdem die Presse den Namen des Chefs von P 27 bekannt gemacht hatte, löste der Vorsteher des EMD diese Organisation auf.</p><p></p><p>Die andern Motionen, Postulate und Empfehlungen betreffen die Sicherheitsüberprüfungen im militärischen Bereich sowie die Organisation und Tätigkeiten im Bereich Nachrichtendienst und Abwehr. Die beiden Räte überwiesen alle Motionen und Postulate, soweit sie nicht schon als erledigt abgeschrieben werden konnten.</p><p></p><p>Im weiteren unterbreitete die PUK EMD eine parlamentarische Initiative (90.265) in Form der allgemeinen Anregung, mit welcher eine Delegation beider Räte für die Oberaufsicht über die Tätigkeit der Verwaltung, die einer besonderen Geheimhaltungspflicht unterliegt, geschaffen werden soll. Die Räte beschlossen, dieser Initiative Folge zu geben. Sie hatten schon in der Wintersession 1989 einer Initiative der PUK I zugestimmt (89.243), welche die Schaffung einer Geschäftsprüfungsdelegation verlangt (vgl. dazu der Bericht über 89.006, Ziff. 3).</p><p></p><p><b>4. Weitere Arbeiten der PUK EMD</b></p><p>Kurz vor Abschluss der Arbeit der PUK EMD wurde bekannt, dass in verschiedenen europäischen Staaten Widerstandsorganisationen bestanden, die mindestens teilweise einer zentralen NATO-Führung unterstanden oder unterstehen. Es wurde die Vermutung geäussert, dass auch die Schweiz mit diesen ausländischen Widerstandsorganisationen oder mit der entsprechenden NATO-Führung der Widerstandsorganisationen verbunden sein könnte. Die PUK EMD ist diesen Fragen kurz vor Abschluss ihrer Arbeiten nachgegangen, konnte aber die Ergebnisse nicht mehr in den Bericht aufnehmen. Die Sachverhalte konten in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht mehr vollständig geklärt werden. Der Bundesrat wurde deshalb mit einer Motion beauftragt, eine entsprechende Untersuchung durchzuführen und dem Parlament darüber zu berichten.</p><p>Der Bericht, der Mitte September 1991 vom Neuenburger Untersuchungsrichter Pierre Cornu vorgelegt und in einer Kurzfassung veröffentlicht wurde, kommt zum Ergebnis, dass die P-26 weder an Gladio noch an anderen internationalen Widerstandsorganisationen beteiligt war. Hingegen bestanden enge Beziehungen zu den Briten, die über den schweizerischen Widerstand mehr gewusst haben als der Bundesrat und die Vorsteher des EMD. Die PUK EMD wird diesen Bericht zuhanden der beiden Kammern vorberaten.</p>
Updated
10.04.2024 12:53

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