Landwirtschaft. Volksinitiativen
Details
- ID
- 19920070
- Title
- Landwirtschaft. Volksinitiativen
- Description
- Botschaft und Beschlüssesentwürfe vom 19. August 1992 zu den Volksinitiativen "für eine umweltgerechte und leistungsfähige bäuerliche Landwirtschaft" (Initiative des Schweizerischen Bauernverbandes) und "Bauern und Konsumenten - für eine naturnahe Landwirtschaft" (Bauern- und Konsumenteninitiative).
- InitialSituation
- <p>Die Volksinitiative "für eine umweltgerechte und leistungsfähige bäuerliche Landwirtschaft", vom Schweizerischen Bauernverband (SBV) lanciert und am 26. Februar 1990 eingereicht, verlangt in einem neuen Artikel 31octies die Verankerung des Leistungsauftrages für die Landwirtschaft in der Verfassung. Ferner werden mehrere agrarpolitische Massnahmen und der Einsatz entsprechender finanzieller Mittel gefordert.</p><p>Eine zweite Volksinitiative "Bauern und Konsumenten - für eine naturnahe Landwirtschaft" wurde am 6. Dezember 1991 eingereicht. Sie verlangt eine Änderung von Artikel 31bis Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung und strebt insbesondere eine bodenbewirtschaftende Landwirtschaft an, welche die Umwelt schont und die Gebote des Tierschutzes respektiert.</p><p>Für den Bundesrat sind die in den Initiativen genannten Landwirtschaftsaufgaben im allgemeinen mit jenen vergleichbar, die im 7. Landwirtschaftsbericht aufgeführt sind und die Notwendigkeit einer multifunktionalen Landwirtschaft hervorstreichen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die von den Initianten geforderten Massnahmen nicht auf Verfassungs-, sondern auf Gesetzes- und Verordnungsstufe zu regeln sind. Ferner ist er der Meinung, dass die Forderungen in bezug auf den Einkommensausgleich und die Grenzschutzmassnahmen vor dem Hintergrund der derzeit laufenden internationalen Verhandlungen (GATT, Europäische Integration) nicht in Betracht gezogen werden können.</p><p>Zur ersten Initiative unterbreitet der Bundesrat einen direkten Gegenvorschlag. Dieser ist in die Form eines revidierten Artikels 31bis Absatz 3 Buchstabe b gekleidet und ermöglicht eine Ergänzung der Landwirtschaftsaufgaben, bei denen der Bund befugt ist, nötigenfalls in Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit Vorschriften zu erlassen. Dieser Artikel ermöglicht es, in der Verfassung das Prinzip der "Multifunktionalität in der Landwirtschaft" zu verankern.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft und Beschlüssesentwürfe vom 19. August 1992 zu den Volksinitiativen "für eine umweltgerechte und leistungsfähige bäuerliche Landwirtschaft" (Initiative des Schweizerischen Bauernverbandes) und "Bauern und Konsumenten - für eine naturnahe Landwirtschaft" (Bauern- und Konsumenteninitiative).
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative "für eine umweltgerechte und leistungsfähige bäuerliche Landwirtschaft".
- Resolutions
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Date Council Text 15.06.1993 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 01.12.1993 1 Rückweisung an die Kommission 07.12.1993 2 Die Frist zur Beratung der Initiative wird um ein Jahr verlängert. 14.12.1993 1 Zustimmung 19.09.1994 1 Abweichung 26.09.1994 2 Zustimmung 07.10.1994 2 Annahme in der Schlussabstimmung 07.10.1994 1 Annahme in der Schlussabstimmung 21.11.1994 1 Mit Erklärung vom 21. November 1994 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit zurückgezogen worden ist (BBl 1994 V 803).
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Bauern und Konsumenten - für eine naturnahe Landwirtschaft".
- Resolutions
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Date Council Text 15.06.1993 2 Die Beratung wird verschoben (GVG, Art. 28) 19.09.1994 1 Zustimmung 22.06.1995 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 06.12.1995 1 Abweichung 14.12.1995 2 Zustimmung 21.12.1995 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.12.1995 1 Annahme in der Schlussabstimmung 30.01.1996 1 Mit Erklärung vom 30. Januar 1996 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit zurückgezogen worden ist (BBl 1996 I 485).
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- Proceedings
- Updated
- 10.04.2024 13:41