Kindesmisshandlung. Bericht

Details

ID
19930034
Title
Kindesmisshandlung. Bericht
Description
Schlussbericht der Arbeitsgruppe Kindmisshandlung vom Juni 1992. (Betr. Postulat Nr 87.469. Behandlung nur im Nationalrat)
InitialSituation
<p>Mit diesem Bericht erfüllt der Bundesrat den Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats, die verlangt hatte, dass eine Stellungnahme zum Bericht "Kindesmisshandlungen in der Schweiz" vom Juni 1992 verfasst werde.</p><p>Die zahlreichen Empfehlungen des Berichtes wurden, sofern sie den Bund betreffen, analysiert, und es werden Vorschläge gemacht, um die im Bericht von 1992 aufgezeigten Lücken zu schliessen.</p><p>Der Bundesrat stimmt mit den Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe überein, dass die Kindesmisshandlung und die sexuelle Ausbeutung von Kindern ein gesellschaftliches Problem darstellen, dessen Bedeutung und Ausmass meist unterschätzt werden. Nicht zuletzt als Folge des erwähnten Berichts und dessen Resonanz in den Medien wird das Problem in der Öffentlichkeit zunehmend diskutiert.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Schlussbericht der Arbeitsgruppe Kindmisshandlung vom Juni 1992. (Betr. Postulat Nr 87.469. Behandlung nur im Nationalrat)
    Resolutions
    Date Council Text
    13.06.1996 1 Kenntnisnahme
    12.12.1996 2 Kenntnisnahme
Proceedings
<p> Im <b>Nationalrat</b> wurde dem Bericht allgemein attestiert, dass er ein heikles Problem aufgegriffen habe, das zu lange verborgen gewesen sei. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Rat überwies ausserdem eine Motion (96.3176), mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, Gesetzesbestimmungen einzuführen, welche Körperstrafen und erniedrigende Behandlung von Kindern innerhalb und ausserhalb der Familie verbieten. Vier weitere Vorstösse wurden in der Form eines Postulates überwiesen; der Bundesrat wird damit unter anderem gebeten, eine Kinderschutzbestimmung in die Bundesverfassung aufzunehmen und ein Präventionskonzept gegen Gewalt in der Familie zu erarbeiten</p><p>Auch der <b>Ständerat</b> nahm vom Bericht einstimmig Kenntnis. Er verabschiedete eine Empfehlung (96.3378), wonach der Bund - im Sinne der Prävention - die Vermittlung pädagogischer Grundkenntnisse in die Lehrprogramme aufnehmen solle. Die vom Nationalrat überwiesene Motion wurde vom Ständerat lediglich als Postulat überwiesen. Er schloss sich damit der Argumentation des Bundesrates in der Stellungnahme zur Motion an. Die Integrität der Kinder sei mit dem herrschenden Gesetzesbestimmungen genügend gewährleistet. Zu prüfen sei allerdings, inwieweit das bestehende Verbot der Kindesmisshandlung im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung noch stärker verankert werden könnte.</p>
Updated
10.04.2024 09:36

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