Entwicklungsbanken. Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung
Details
- ID
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19950041
- Title
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Entwicklungsbanken. Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung
- Description
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Botschaft und Beschlussesentwurf vom 31. Mai 1995 über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen, der Asiatischen und der Afrikanischen Entwicklungsbank sowie der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft und der Multilateralen Investitionsgarantie-Agentur
- InitialSituation
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<p>Die Vorlage ist einem ganz bestimmten Teil der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit gewidmet, nämlich der Kapitalbeteiligung der Schweiz an den Entwicklungsbanken.</p><p>Die drei regionalen Entwicklungsbanken bilden ein wichtiges Korrelat zur Weltbankgruppe, nach deren Organisationsmuster sie in den sechziger Jahren gegründet wurden. Wie die Weltbank so verfügen auch die drei regionalen Banken über zwei Kreditschalter: einen für Kredite zu marktnahen Bedingungen und den andern für sehr günstige Darlehen an die ärmsten Länder der Region. Während sich die drei Banken lange Zeit vornehmlich der Finanzierung von Einzelprojekten widmeten und die Empfängerländer bei der Vorbereitung, Durchführung und Überwachung unterstützten, haben sie in den letzten Jahren vermehrt auch umfassende Sektorprogramme mitfinanziert und sich sehr viel aktiver an den Koordinationsbemühungen unter Gebern und dem Politikdialog mit den Empfängerländern beteiligt. Hohe Priorität hat heute in allen drei Banken auch die Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Integration.</p><p>Die Beteiligung der Schweiz an den multilateralen Entwicklungsbanken ist seit Jahren eine feste Komponente der multilateralen Hilfe der Schweiz.</p><p>Der letzte Rahmenkredit betreffend die Beteiligung der Schweiz am Kapital der drei regionalen Entwicklungsbanken in der Höhe von 680 Millionen Franken, der am 29. September 1987 beschlossen wurde, wird voraussichtlich bis Mitte 1995 vollumfänglich verpflichtet sein.</p><p>Will die Schweiz zu den verschiedenen für die kommenden Jahre vorgesehenen und zum Teil bereits ad referendum beschlossenen Kapitalerhöhungen beitragen, dann ist die Bereitstellung eines neuen Rahmenkredits auf Ende 1995 erforderlich.</p><p>Der Bundesrat sieht die Beteiligung an folgenden Kapitalerhöhungen vor:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- 4. Kapitalerhöhung der Asiatischen Entwicklungsbank (AsDB)</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- 8. Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB)</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- 5. Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- 1. Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- 1. Kapitalerhöhung der Multilateralen Investitionsgarantie-Agentur</p></td></tr></table><p>Von den genannten Beteiligungen werden diejenigen an der 4. Kapitalerhöhung der AsDB und ein Teil jener an der 8. Kapitalerhöhung der IDB noch aus dem laufenden Rahmenkredit von 680 Millionen Franken finanziert werden können, während für die übrigen vorgesehenen Verpflichtungen ein neuer Rahmenkredit von insgesamt 800 Millionen Franken benötigt wird.</p><p>Von der beantragten Verpflichtungssumme von 800 Millionen Franken werden lediglich etwa 45 Millionen Franken (oder 6,5 Prozent des Rahmenkredites) einzahlbar sein, und zwar über eine Laufzeit von rund zehn Jahren.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft und Beschlussesentwurf vom 31. Mai 1995 über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen, der Asiatischen und der Afrikanischen Entwicklungsbank sowie der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft und der Multilateralen Investitionsgarantie-Agentur
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen, der Asiatischen und der Afrikanischen Entwicklungsbank sowie der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft und der Multilateralen Investitionsgarantie-Agentur
- Resolutions
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Date |
Council |
Text |
26.09.1995 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
19.12.1995 |
1 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<p> In der Debatte des <b>Ständerates </b>wurden Bedenken geäussert über das Risiko der Verpflichtungen und über die Qualität der Kreditvergabe bei den regionalen Entwicklungsbanken. Die Teilnahme an den Kapitalerhöhungen war unbestritten. Jean Cavadini (L, NE) äusserte Bedenken gegenüber der Afrikanischen Entwicklungsbank. Rosemarie Simmen (C, SO) meinte, das Management dieser Bank funktioniere nicht optimal. Sie mahnte aber zur Geduld. Laut Bundesrat Flavio Cotti wird die Kapitalaufstockung für die Afrikanische Entwicklungsbank erst 1997 spruchreif. Die Schweiz werde sich daran nur beteiligen, wenn bis dahin für Führung und Kreditpolitik befriedigende Lösungen gefunden werden könnten. Thomas Onken (S, TG) schloss sich der Kritik von Greenpeace und der Erklärung von Bern an. Diese vermissen bei den regionalen Entwicklungsbanken die Rücksichtnahme auf Umwelt und soziale Folgen der unterstützten Projekte.</p><p>Auch der <b>Nationalrat </b>stimmte dem Rahmenkredit zu. Für die Grünen wies Hanspeter Thür (G, AG) darauf hin, dass beim Schweizer Engagement nicht Nächstenliebe, sondern handfestes wirtschaftliches Interesse im Vordergrund stehe. Andreas Gross (S, ZH) ergänzte, die Kommission, die einstimmig hinter der Vorlage stehe, habe sich durchaus auch kritische Fragen gestellt. Etwa die, wie sicherzustellen sei, dass nur jene Entwicklungsprojekte gefördert würden, die Sinn machten und dem schweizerischen Nord-Süd-Leitbild entsprächen. Als Antwort auf diese Frage schlug eine Kommissionsminderheit Bäumlin (S, BE) eine Kontroll-Instrument vor: Der Kredit müsse in zweijährigen Tranchen vom Parlament bestätigt werden und sei an die Qualität der Projekte zu binden. Der Antrag unterlag jedoch in der Abstimmung.</p>
- Updated
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10.04.2024 13:10
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