Volksinitiativen "Jugend ohne Drogen" und "für eine vernünftige Drogenpolitik" (Droleg-Initiative)

Details

ID
19950046
Title
Volksinitiativen "Jugend ohne Drogen" und "für eine vernünftige Drogenpolitik" (Droleg-Initiative)
Description
Botschaft und Beschlussesentwurf vom 19. Juni 1995 zu den Volksinitiativen "Jugend ohne Drogen" und "für eine vernünftige Drogenpolitik" (Droleg-Initiative)
InitialSituation
<p>Die Botschaft besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist der Entwicklung der Drogensituation in der Schweiz gewidmet. Der Bundesrat hält Rückschau auf seine Drogenpolitik, zieht Bilanz und skizziert die künftigen Vorhaben. Im zweiten Teil werden die beiden Volksinitiativen "Jugend ohne Drogen" und "für eine vernünftige Drogenpolitik" behandelt:</p><p>Am 22. Juli 1993 wurde die Volksinitiative "<b>Jugend ohne Drogen</b>" eingereicht. Die Initiative bezweckt, die Drogenprobleme mit einer restriktiven, direkt auf Abstinenz ausgerichteten Politik zu bekämpfen. Sie verlangt vom Bund gesetzgeberische Massnahmen zur Reduktion von Nachfrage und Konsum, zur Heilung der Abhängigkeit, zur Verminderung der sozialen und wirtschaftlichen Folgeschäden und zur Bekämpfung des Handels. Nach der Initiative ist die Abgabe von Betäubungsmitteln an Drogenabhängige grundsätzlich verboten. Die Initiative will die Betäubungsmittelnachfrage mittels direkt auf Abstinenz ausgerichteter Massnahmen und aktiver Prävention reduzieren.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Initiative trotz einiger guter Ansatzpunkte insgesamt aus folgenden Gründen nicht angenommen werden kann:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>1. Ein ausschliesslich und unmittelbar auf Abstinenz ausgerichteter Behandlungsansatz für Drogenabhängige ist erfahrungsgemäss nur für einen kleinen Teil erfolgreich. Zur Betreuung eines möglichst grossen Anteils der Abhängigen braucht es ein vielfältiges Therapieangebot, das auch medikamentöse Überbrückungshilfen enthält, die erst längerfristig auf den Ausstieg und die Wiedereingliederung ausgerichtet sind. Zudem gäbe es heute gar nicht genügend Einrichtungen, um alle bislang in derartigen Therapien behandelten Abhängigen neuerdings direkt Entzugs- oder Entwöhnungsmassnahmen zuzuführen.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>2. Die Initiative lässt auch keine Massnahmen zur Verhinderung und Verminderung der mit dem Drogenkonsum verbundenen gesundheitlichen Begleitschäden zu, sofern sie nicht direkt auf Abstinenz ausgerichtet sind. Solche Schadensbegrenzungsmassnahmen sind notwendig, weil es nicht gelingt, alle für eine abstinente Lebensweise zu gewinnen und in eine Therapie einzubinden. Insbesondere der Verbreitung von Infektionskrankheiten wie Aids und infektiöse Gelbsucht in der intravenös Drogen konsumierenden Bevölkerungsgruppe und deren Kontaktpersonen gilt es vorzubeugen.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>3. Die Initiative setzt sich über die heutige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen hinweg und führt neue, zentralistische Regelungen ein, die sich zur Lösung der Probleme nicht aufdrängen.</p></td></tr></table><p>Die Volksinititiative "für eine vernünftige Drogenpolitik" (<b>Droleg-Initiative</b>) wurde am 9. November 1994 eingereicht. Sie fordert die Strafbefreiung des Konsums und der Vorbereitung für den Eigenkonsum, die konzessionierte Betäubungsmittelherstellung und -abgabe, die Schaffung der Möglichkeit zum rezeptfreien nichtmedizinischen Konsum von Betäubungsmitteln und deren fiskalische Belastung. Sie zielt damit auf einen staatlich kontrollierten Betäubungsmittelzugang ausserhalb der medizinischen Behandlung ab.</p><p>Der Bundesrat empfiehlt auch diese Initiative aus folgenden Überlegungen zur Ablehnung:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>1. Die Auswirkungen des von den Initianten propagierten nichtmedizinischen Umgangs mit Betäubungsmitteln auf die Volksgesundheit, die öffentliche Ordnung sowie das organisierte Verbrechen sind schwer abschätzbar und nach heutigem Wissensstand mit unberechenbaren Risiken verbunden.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>2. Die Initiative hätte unabsehbare Konsequenzen auf weitere Bereiche, wie beispielsweise auf die Rezeptpflicht von Schmerz- und Beruhigungsmitteln im allgemeinen und damit auf die Heilmittelversorgung generell.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>3. Der Vorschlag der Initianten käme einem schweizerischen Alleingang in der Drogenpolitik gleich. Alle bisher eingegangenen internationalen Verpflichtungen in den Betäubungsmittel-Übereinkommen müssten aufgelöst werden.</p></td></tr></table>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft und Beschlussesentwurf vom 19. Juni 1995 zu den Volksinitiativen "Jugend ohne Drogen" und "für eine vernünftige Drogenpolitik" (Droleg-Initiative)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Jugend ohne Drogen"
    Resolutions
    Date Council Text
    21.03.1996 1 Beschluss gemäss Entwurf
    17.09.1996 2 Abweichung
    03.12.1996 1 Abweichung
    12.12.1996 2 Abweichung
    03.03.1997 1 Abweichung
    12.03.1997 2 Abweichung
    19.03.1997 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz.
    19.03.1997 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz.
    21.03.1997 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.1997 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "für eine vernünftige Drogenpolitik"
    Resolutions
    Date Council Text
    21.03.1996 1 Beschluss gemäss Entwurf
    17.09.1996 2 Zustimmung
    21.03.1997 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.1997 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Im <b>Nationalrat</b> machte sich Marc Suter (R, BE) im Namen der Kommissionsmehrheit für den vom Bundesrat eingeschlagenen drogenpolitischen Mittelweg stark. Beide Volksinitiativen sollten zur Ablehnung empfohlen werden, weil sie "bei allen gutgemeinten Absichten wirklichkeitsfremd, polarisierend und extrem" seien. Es bestehe auch keine Notwendigkeit für einen Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe, es genüge vielmehr eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes als indirekten Gegenvorschlag. In der Debatte äusserten sich insgesamt 13 Nationalrätinnen und 27 Nationalräte. Das Spektrum reichte dabei von der Unterstützung der Volksinitiative "Jugend ohne Drogen" durch Vertreter der Fraktionen der SVP, der Liberalen und der Freiheitspartei, über Verfechterinnen und Verfechter eines Gegenvorschlags aus der Christlichdemokratischen Fraktion, bis zur Sprecherin der Grünen, welche die "Droleg-Initiative" befürwortete. In den diversen Abstimmungen wollten 42 Ratsmitglieder die Volksinitiative "Jugend ohne Drogen" Volk und Ständen zur Annahme und 128 zur Ablehnung empfehlen. Der Gegenvorschlag wurde mit 135 zu 35 Stimmen abgelehnt. Die "Droleg-Initiative" wurde ebenfalls - wie von Kommission und Bundesrat vorgeschlagen - zur Ablehnung empfohlen und zwar mit 119 zu 45 Stimmen.</p><p>Im Gegensatz zum Nationalrat beschloss der <b>Ständerat,</b> mit 32 zu 5 Stimmen, die Initiative "Jugend ohne Drogen" mit einem Gegenvorschlag vor Volk und Stände zu bringen. Kommissionssprecher Anton Cottier (C, FR) wies darauf hin, dass die bisherige Abstützung der Drogenpolitik in der Bundesverfassung ungenügend sei. Eine Verankerung der Drogenpolitik in der Verfassung solle zum Ausgangspunkt für eine koordinierte und gezielte Drogenpolitik werden. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass bei den Überlegungen der Kommission auch abstimmungstaktische Gründe für einen Gegenvorschlag gesprochen hätten. Der Titel der Initiative "Jugend ohne Drogen" sei wohl irreführend, aber attraktiv. Die Chancen der Initiative seien schwer abzuschätzen, und dies sei mit ein Grund, warum ihr ein Gegenvorschlag gegenüber gestellt werden solle. Der vom Ständerat verabschiedete Gegenentwurf lehnte sich an die Formulierung an, die der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt, aber dann nicht mehr weiterverfolgt hatte. Das Ziel einer drogenfreien Gesellschaft wurde jedoch stärker gewichtet. Danach sollen Bund und Kantone eine Drogenpolitik führen, "die unter Vorbehalt medizinischer Anwendungen eine Gesellschaft ohne Konsum von Betäubungsmitteln anstrebt." Im weiteren werden die vier Säulen der bundesrätlichen Drogenpolitik explizit formuliert: Prävention, Therapie, Risikominderung / Überlebenshilfe und Repression. Bundesrätin Dreifuss warb vergeblich für einen Verzicht auf den Gegenvorschlag. Sie sagte, eine Verfassungsänderung sei unnötig und es gehe zuviel Zeit verloren. Die Initiative "Jugend ohne Drogen" wurde vom Ständerat mit 35 zu 2 Stimmen zur Ablehnung empfohlen, die "Droleg-Initiative" mit 32 zu 0 Stimmen.</p><p>In der Differenzbereinigung hielt der <b>Nationalrat</b> mit 136 zu 42 Stimmen an seinem Beschluss fest, auf einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Jugend ohne Drogen" zu verzichten. </p><p>Angesichts dieser Ausgangslage beantragte die Kommissionsmehrheit im <b>Ständerat</b>, dem Nationalrat zu folgen. Das Plenum lehnte diesen Antrag jedoch mit 20 zu 22 Stimmen ab und hielt damit grundsätzlich an seinem Gegenvorschlag fest.</p><p>Auch in der dritten Beratungsrunde beharrten beide Räte auf ihren bisherigen Beschlüssen, so dass eine Einigungskonferenz nötig wurde. Diese beantragte mit 14 zu 12 Stimmen, auf einen Gegenvorschlag zu verzichten. Der <b>Ständerat </b>stimmte schlussendlich mit 24 zu 12 Stimmen dem Antrag der Einigungskonferenz zu, vor allem weil damit bei der Volksinitiative "Jugend ohne Drogen" eine ablehnende Empfehlung des Parlaments zuhanden der Volksabstimmung ermöglicht wurde.</p><p>Die Initiative "Jugend ohne Drogen" wurde in der Volksabstimmung vom 28. September 1997 mit 70,7 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt, und die Initiative "DroLeg" am 29. November 1998 mit 74,0 Prozent Nein-Stimmen verworfen.</p>
Updated
10.04.2024 09:32

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