Unerlaubter Verkehr mit Betäubungsmitteln. Uebereinkommen

Details

ID
19950085
Title
Unerlaubter Verkehr mit Betäubungsmitteln. Uebereinkommen
Description
Botschaft und Beschlussesentwurf vom 29. November 1995 betreffend das Uebereinkommen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen
InitialSituation
<p>Wie im Zusammenhang mit dem Beitritt zum Psychotropen-Übereinkommen von 1971 und zum Zusatzprotokoll von 1972 zum Einheits-Übereinkommen über die Betäubungsmittel angekündigt, unterbreitet der Bundesrat das Übereinkommen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen dem Parlament zur Genehmigung. Dieses jüngste der vier internationalen Betäubungsmittel-Übereinkommen kämpft mit verschiedenen Sanktionen und Massnahmen sowie auf verschiedenen Ebenen gegen den illegalen Handel. Es richtet sich unter anderem auch gegen den Anbau, Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln als Vorbereitungshandlungen zum Konsum. Damit geht dieses Übereinkommen weiter als das Einheits-Übereinkommen von 1961 samt seinem Zusatzprotokoll von 1972 und das Psychotropen-Übereinkommen von 1971. Die Genehmigung und Ratifikation des Übereinkommens, dem bis September 1995 112 Staaten beigetreten sind, sind folgerichtige Schritte, nachdem die Schweiz dieses bereits im November 1989 unterzeichnet hat. Das Parlament erhält Gelegenheit, das Ratifikationsvorhaben zusammen mit den Volksinitiativen "Jugend ohne Drogen" und "für eine vernünftige Drogenpolitik" im Rahmen der umfassenden Drogendebatte anfangs 1996 zu diskutieren und eine allfällige Genehmigung zu beschliessen. Der Bundesrat wird das Übereinkommen nur ratifizieren, wenn das Volk über die Droleg-Initiative abgestimmt und sie verworfen hat.</p><p>Für die Umsetzung des Übereinkommens braucht es keine Gesetzesrevision mehr. Die Unterstellung der Vorläuferstoffe im engeren und im weiteren Sinne ist bereits anlässlich einer früheren Revision des Betäubungsmittelgesetzes vorgenommen worden, und die Regelungen des Strafgesetzbuches genügen den Erfordernissen des Übereinkommens. Der mit Rücksicht auf das geltende Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a und b) und auf die künftige Drogenpolitik erforderliche Handlungsspielraum bleibt aufgrund von Vorbehalten und des nach dem Übereinkommen dem jeweiligen nationalen Gesetzgeber zugestandenen Ermessens gewahrt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft und Beschlussesentwurf vom 29. November 1995 betreffend das Uebereinkommen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen
    Resolutions
    Date Council Text
    21.03.1996 1 Die Behandlung der Vorlage wird bis nach der Volksabstimmung über die Droleg-Initiative verschoben.
    17.09.1996 2 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss betreffend das Uebereinkommen gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen
    Resolutions
    Date Council Text
    21.09.1999 1 Gestützt auf Art. 12, Abs. 2, des Geschäftsverkehrsgesetzes wird die Behandlung des Uebereinkommens von 1988 aufgeschoben bis die Revision des Betäubungsmittelgesetzes abgeschlossen ist.
    07.03.2000 2 Zustimmung
    06.12.2004 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    16.03.2005 2 Zustimmung
    29.03.2005 1
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> beschloss stillschweigend auf Antrag seiner Kommission, die Behandlung des Betäubungsmittelübereinkommens von 1988 bis nach der Volksabstimmung über die Droleg-Initiative aufzuschieben. Nachdem diese Volksinitiative vom Stimmvolk abgelehnt wurde, beantragte die Kommission aufgrund der geplanten Revision des Betäubungsmittelgesetzes die Behandlung des Übereinkommens ein weiteres Mal zu verschieben bis diese Gesetzesrevision abgeschlossen ist. Erst dann sei klar, ob das revidierte Betäubungsmittelgesetz dem Übereinkommen nicht in gewissen Punkten widerspreche. Der Rat stimmte dem einstimmigen Kommissionsantrag ohne Opposition zu.</p><p>Der <b>Ständerat</b> schloss sich in dieser Frage jeweils dem Nationalrat an.</p><p>Nachdem die Revision des Betäubungsmittelgesetzes in der Sommersession 2004 gescheitert war nahm der <b>Nationalrat</b> das Geschäft wieder auf die Traktandenliste. Inzwischen sei die Ratifizierung des Übereinkommens zudem relativ dringlich, führte die Kommissionssprecherin Liliane Maury Pasquier (S, GE) aus, weil die Ratifizierung unabdingbare Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Abkommens von Schengen sei. Mittlerweile haben bereits 167 Staaten, darunter alle EU-Staaten, das Übereinkommen ratifiziert. Zahlreiche Länder haben zu unterschiedlichen Artikeln Vorbehalte angebracht. Bundesrat und Kommissionsmehrheit schlugen unter anderem einen Vorbehalt zu Artikel 3 Absatz 2 des Übereinkommens vor. Dieser Artikel verlangt, dass die so genannten Vorbereitungshandlungen zum Eigenkonsum von Betäubungsmitteln zu bestrafen sind. Dies ist zwar in der schweizerischen Gesetzgebung so vorgesehen. Das Betäubungsmittelgesetz erlaubt es allerdings, in leichten Fällen das Verfahren einzustellen und von einer Strafe abzusehen. Mit einem entsprechenden Vorbehalt will man sich diesen Handlungsspielraum bewahren. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Jean Henri Dunant (V, BS), beantragte, auf diesen Vorbehalt zu verzichten. Sie sah darin einen unverantwortlichen Schritt Richtung "Drogen-Eldorado Schweiz". Mit 90 zu 70 Stimmen sprach sich der Rat für die Kommissionsmehrheit aus und verabschiedete den Bundesbeschluss mit 101 zu 54 Stimmen. </p>
Updated
10.04.2024 08:24

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