Gleichstellung der Behinderten

Details

ID
19950418
Title
Gleichstellung der Behinderten
Description
InitialSituation
<p>Am 5. Oktober 1995 hat Nationalrat Marc Suter (R, BE) eine parlamentarische Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung eingereicht, die verlangt, dass eine Bestimmung zur Gleichstellung der Behinderten in die Bundesverfassung aufgenommen wird. Dieser Gleichstellungsartikel soll sowohl ein Diskriminierungsverbot als auch ein Gleichstellungsgebot enthalten; er soll sich nicht nur an Bund, Kantone und Gemeinden richten, sondern im Sinne der Drittwirkung auch unter Privaten Wirkung entfalten. Nachdem der Nationalrat am 21. Juni 1996 der parlamentarischen Initiative Folge gegeben hat, wurde die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beauftragt, eine Vorlage zu erarbeiten. Die Kommission hat den Entwurf gleichzeitig der Verfassungskommission zugeleitet, zur Einfügung in Artikel 7 Verfassungsentwurf.</p><p>Erklärtes Ziel der parlamentarischen Initiative Suter ist es, eine grundlegende qualitative Verbesserung der Lebenssituation der Behinderten in der Schweiz zu erreichen, wie sie in vielen Staaten, insbesondere in den USA, festzustellen ist. Die Erfahrungen dort zeigen, dass eine Wechselwirkung zwischen rechtlichen Normen und gesellschaftlicher Realität besteht. Die Verantwortlichen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft sollen aufgerufen werden, gemeinsam mit den Betroffenen ein neues Bild des behinderten Menschen zu entwickeln und auch in der Schweiz einen Kurswechsel hin zu Integration statt Ausgrenzung, zu Selbstbestimmung statt Bevormundung, zu Gleichstellung statt Diskriminierung vorzunehmen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    21.06.1996 1 Folge gegeben
  • Number
    1
    Text
    Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
    Resolutions
    Date Council Text
    23.09.1998 1 Beschluss gemäss Antrag der Kommission
    06.06.2000 2 Nichteintreten
    18.06.2002 1 Nichteintreten
Proceedings
<p></p><p>Wie die neue Bundesverfassung sieht der vom <b>Nationalrat</b> angenommene Artikel ein Diskriminierungsverbot und - in stärkerer Form - einen Gesetzesauftrag zur Gleichstellung der Behinderten und zur Beseitigung bestehender Benachteiligungen vor. Neu ist die Bestimmung, dass der Zugang zu öffentlichen Bauten und Anlagen und die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Leistungen - soweit zumutbar - zu gewährleisten sind.</p><p>Einzig diese letzte Bestimmung war im Nationalrat umstritten. Als Initiant der von der Sozialkommission ausgearbeiteten Vorlage bezeichnete es Marc Suter (R, BE) als dringlich, die alltäglichen Hindernisse für die Behinderten endlich abzubauen. Vor allem bürgerliche Abgeordnete hielten dem das Argument unabsehbarer finanzieller Kosten für Bund und Kantone entgegen.</p><p>Schwere Bedenken gegen den direkt einklagbaren grundrechtlichen "Zugangsanspruchs" mit direkter Drittwirkung hegte auch Justizminister Arnold Koller. Dazu müsste mindestens noch ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden. Es sei keine gute Gesetzgebung, "Behinderte in Prozesse hineinzutreiben". Bundesrat Koller plädierte dafür, möglichst rasch ein Ausführungsgesetz aufgrund der neuen Bundesverfassung zu erlassen. Mit 78 zu 66 Stimmen lehnte der Nationalrat aber die Streichung des umstrittenen letzten Satzes ab. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 82 zu 64 Stimmen angenommen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte der Empfehlung seiner Kommission, nicht auf die Vorlage einzutreten. In seinen Augen bietet die heutige Verfassung den Behinderten genügend Gewähr, ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Anliegen der Behinderten sollten vielmehr auf Gesetzesebene geregelt werden. Diese Frage wird nach Auffassung des Ständerates im Gegenentwurf des Bundesrates zur am 14. Juni 1999 eingereichten Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" geregelt.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>folgte diskussionslos dem Antrag seiner Kommission, sich dem Ständerat anzuschliessen.</p>
Updated
10.04.2024 11:43

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