Schweizerische Nationalbank. Ausschliessliches Recht zur Ausgabe von Banknoten

Details

ID
19960031
Title
Schweizerische Nationalbank. Ausschliessliches Recht zur Ausgabe von Banknoten
Description
Botschaft und Beschlussesentwurf vom 24. April 1996 über die Erneuerung des ausschliesslichen Rechts der Schweizerischen Nationalbank zur Ausgabe von Banknoten
InitialSituation
<p>Gestützt auf Artikel 39 der Bundesverfassung (BV) steht dem Bund das ausschliessliche Recht zur Ausgabe von Banknoten zu. Der Bund kann das Notenmonopol durch eine unter gesonderter Verwaltung stehende Staatsbank ausüben oder, unter Vorbehalt des Rückkaufrechts, einer zentralen Aktienbank übertragen, welche unter seiner Mitwirkung und Aufsicht verwaltet wird. Das Nationalbankgesetz (NBG) übertrug bisher das Privilegium für die Ausgabe von Banknoten durch Beschluss der Bundesversammlung für die Dauer von jeweils 10 bzw. 20 Jahren der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Die letzte Erneuerung erfolgte durch Beschluss der Bundesversammlung vom 15. September 1976 und gilt bis zum 20. Juni 1997.</p><p>In der Schweiz herrscht ein breiter Konsens darüber, dass die Preisstabilität in der Notenbankpolitik Vorrang haben soll. Das Geld vermag die ihm zugedachten Funktionen als Zahlungsmittel, Recheneinheit und Wertreserve nur dann zu erfüllen, wenn sein Wert stabil bleibt. Es ist empirisch belegt, dass eine Notenbank das Ziel der Preisstabilität um so eher zu erreichen vermag, je stärker ihre funktionelle, institutionelle und personelle Unabhängigkeit ausgestaltet ist. Mit der Übertragung des Notenmonopols an eine mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete, als Aktiengesellschaft konstituierte Notenbank wird das Prinzip der Unabhängigkeit in hohem Grade verwirklicht. Die schweizerische Verfassungsvariante einer "unter gesonderter Verwaltung stehenden Staatsbank" wäre stärkeren politischen Einflussnahmen ausgesetzt als eine aktienrechtlich organisierte Zentralbank und stellt deshalb heute kaum noch eine valable Alternative dar. Die geltende Regelung hat sich bewährt. Da überzeugende sachliche und politische Gründe für die Weiterführung der bisherigen Ordnung sprechen, wird die Erneuerung des Privilegiums der Nationalbank für die Ausgabe von Banknoten für weitere 20 Jahre notwendig.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft und Beschlussesentwurf vom 24. April 1996 über die Erneuerung des ausschliesslichen Rechts der Schweizerischen Nationalbank zur Ausgabe von Banknoten
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Erneuerung des ausschliesslichen Rechts der Schweizerischen Nationalbank zur Ausgabe von Banknoten
    Resolutions
    Date Council Text
    16.09.1996 2 Beschluss gemäss Entwurf
    28.11.1996 1 Zustimmung
Proceedings
<p>Beide Räte stimmten der Vorlage diskussionslos und einstimmig zu.</p>
Updated
10.04.2024 12:19

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