Postorganisationsgesetz (POG) und Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG)
Details
- ID
- 19960050
- Title
- Postorganisationsgesetz (POG) und Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG)
- Description
- Botschaft und Gesetzesentwürfe vom 10. Juni 1996 zum Postorganisationsgesetz (POG) und zum Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG)
- InitialSituation
- <p>Die Totalrevision des PTT-Organisationsgesetzes stellt im bundesrätlichen Programm der marktwirtschaftlichen Erneuerung eine der Reformen im Bereich Infrastruktur dar. Die Reform sieht die Umwandlung der PTT-Betriebe in zwei selbständige Unternehmungen vor. Die Post weist die Form einer rechtlich selbständigen Anstalt auf, während die Telekommunikationsunternehmung als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft ausgestaltet wird. Die Trennung und die verschiedenen Rechtsformen tragen den Entwicklungen im Ausland sowie den unterschiedlichen Märkten und Liberalisierungsgraden Rechnung. Als logische Folge dieser Konzeption werden separate Organisationsgesetze für die Post und die Telekommunikationsunternehmung geschaffen.</p><p>Die beiden Gesetze sind als Grundsatzerlasse ausgestaltet. Die Verwaltungsräte der Unternehmungen werden Organisationsreglemente zu erlassen haben. Die Telekommunikationsunternehmung verfügt zudem über Statuten analog einer Aktiengesellschaft des Privatrechts. Die Markt- und Konkurrenzfähigkeit der Post und der Telekommunikationsunternehmung soll insbesondere durch eine Delegation von Kompetenzen an die Unternehmungen selber erreicht werden.</p><p>In den Gesetzentwürfen wird ausserdem mit offenen Formulierungen ein Rahmen abgesteckt, aber keine Lösung zementiert. Damit sollen Veränderungen in Zukunft ohne Gesetzesänderungen möglich sein. Der Bundesrat wird künftig für die beiden Unternehmungen (strategische) Ziele formulieren. Indem er die entsprechenden Vorgaben im Vierjahresrhythmus verbindlich festlegt, wird bei der Telekommunikationsunternehmung die Transparenz für Drittinvestoren geschaffen, was besonders wichtig ist.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft und Gesetzesentwürfe vom 10. Juni 1996 zum Postorganisationsgesetz (POG) und zum Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Organisation der Postunternehmung des Bundes (Postorganisationsgesetz, POG)
- Resolutions
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Date Council Text 12.12.1996 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 06.03.1997 2 Abweichung 19.03.1997 1 Zustimmung 30.04.1997 1 Annahme in der Schlussabstimmung 30.04.1997 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundegesetz über die Organisation der Telekommunikationsunternehmung des Bundes (Telekommunikationsunternehmungsgesetz, TUG)
- Resolutions
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Date Council Text 12.12.1996 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 06.03.1997 2 Abweichung 19.03.1997 1 Zustimmung 30.04.1997 1 Annahme in der Schlussabstimmung 30.04.1997 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p> Die Eintretensdebatte wurde gleichzeitig auch für das Fernmeldegesetz (96.048) und das Postgesetz (96.049) durchgeführt.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>stimmte der Teilprivatisierung der Telecom mit 112 zu 5 Stimmen zu. Der Bund behält 51 Prozent der Aktien. Die Post erhält die Rechtsform einer selbständigen Anstalt und wird weiterhin vollständig im Besitz des Bundes bleiben. Das revidierte Postorganisationsgesetz wurde mit 120 zu 8 Stimmen genehmigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Telecom sollen künftig nicht mehr nach dem öffentlichen, sondern nach dem privaten Recht angestellt werden. Die Telecom wird jedoch zum Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags verpflichtet. Das Postpersonal wird nach dem Jahr 2000 dem neuen Bundespersonalgesetz unterstellt. Den Personalverbänden beider Unternehmen wurde eine angemessene Vertretung in den neuen Verwaltungsräten zugestanden.</p><p>Die beiden Organisationsgesetze für die Post und die teilprivatisierte Telecom AG passierten im <b>Ständerat</b>, ohne dass gewichtige Differenzen zu den Beschlüssen des Nationalrates geschaffen wurden.</p>
- Updated
- 10.04.2024 14:28