Bahnreform

Details

ID
19960090
Title
Bahnreform
Description
Botschaft und Gesetzesentwürfe vom 13. November 1996 betreffend Bahnreform
InitialSituation
<p>Verschiedene strukturelle Probleme und Mängel (hohe Infrastrukturkosten, Marktverzerrungen usw.) behindern die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und die konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) bei einer effizienten Leistungserbringung. Die vorhandenen Strukturen sind das Resultat einer jahrzehntelangen Entwicklung. Sie entsprechen teilweise nicht mehr den Bedürfnissen eines modernen Verkehrssystems. Dies gilt insbesondere für den Schienenverkehr. Die Bahnreform soll in diesem Bereich neue Grundlagen schaffen und die Ausgangslage für die Unternehmungen verbessern. </p><p>Nach der Revision des Eisenbahngesetzes auf den 1. Januar 1996 bildet die Bahnreform einen weiteren grundlegenden Reformschritt. Mit den vorliegenden Massnahmen ist die Bahnreform indes noch nicht abgeschlossen. Weitere Reformschritte sind im Sinne einer "rollenden Reform" vorgesehen. Sie sollen aufgrund der Erfahrungen und der Bedürfnisse, die sich aus den eingeleiteten Reformen ergeben, kontinuierlich folgen. Mit dem Zeitpunkt des ersten Reformschrittes soll unter anderem die Ablösung des Leistungsauftrages 1987 an SBB ermöglicht werden.</p><p>Die Bahnreform verfolgt als wesentliche Hauptziele die Steigerung der Effizienz im öffentlichen Verkehr bzw. im Schienenverkehr sowie eine Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses für die öffentliche Hand. Mit dem ersten Hauptziel soll primär eine Verbesserung der Wettbewerbsposition der Schiene erreicht werden. Ein möglichst gutes Angebot muss zu möglichst tiefen Kosten bereitgestellt werden. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis muss verbessert werden. Einer namhaften finanziellen Förderung des öffentlichen Verkehrs müssen unternehmerische und institutionelle Optimierungen vorgehen. Diese sind durch entsprechende Rahmenbedingungen zu unterstützen.</p><p>Die Lage der Bundesfinanzen, die stagnierende Konjunktur sowie die Strukturprobleme der schweizerischen Wirtschaft akzentuieren die Probleme des öffentlichen Verkehrs. Die Bahnreform soll einen effizienteren Einsatz der für den Schienenverkehr bereitgestellten, knappen Mittel ermöglichen und mehr Transparenz bei der Finanzierung herstellen. Die Reform soll klar aufzeigen, wieviel Geld im öffentlichen Verkehr wofür verwendet wird. Eine Refinanzierung der SBB und die Harmonisierung der Finanzierungsgrundlagen für die Infrastruktur sind zwei zentrale Instrumente, um dieses Ziel zu erreichen. Die Transparenz in den finanziellen Beziehungen zwischen Bund und SBB soll verbessert werden. Zudem soll eine Durchsetzung des Bestellprinzips der Politik in einem liberalisierten Verkehrsmarkt die Möglichkeit bieten, gewünschte Leistungen zu bestellen und zu einem im voraus vereinbarten Preis abzugelten. Die klare Deklaration von bestellten Leistungen macht den Finanzierungsbedarf transparent. Damit kann eine weitgehende Ausgabensteuerung sichergestellt werden. Angeboten wird nur noch, was am Markt nachgefragt wird, oder was ausdrücklich von den zuständigen politischen Instanzen (Bund, Kantone, Gemeinden) bestellt und finanziert wird. Dieses Ziel soll neben den bereits erfolgten Änderungen im regionalen Personenverkehr in erster Linie mit einer Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB erreicht werden.</p><p>Die Bahnreform enthält folgende fünf Kernelemente:</p><p>- Der internationale Personen- und der gesamte Güterverkehr erhalten unter Einführung von Trasseegebühren freien Schienenzugang.</p><p>- Das Bestellprinzip, das seit 1996 für den regionalen Personenverkehr gilt, wird auf nationale Ebene ausgeweitet.</p><p>- Die Bereiche Verkehr und Infrastruktur werden rechnerisch und bei grösseren Unternehmen auch organisatorisch getrennt.</p><p>- Die SBB werden zu einer spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft.</p><p>- Die SBB werden im Ausmass von rund 12 Milliarden Franken entschuldet.</p><p></p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft und Gesetzesentwürfe vom 13. November 1996 betreffend Bahnreform
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Eisenbahngesetz
    Resolutions
    Date Council Text
    01.10.1997 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    19.01.1998 1 Abweichung
    10.03.1998 2 Abweichung
    17.03.1998 1 Zustimmung
    20.03.1998 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.03.1998 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Personenbeförderung und die Zulassung als Strassentransportunternehmung
    Resolutions
    Date Council Text
    01.10.1997 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    19.01.1998 1 Abweichung
    10.03.1998 2 Abweichung
    17.03.1998 1 Zustimmung
    20.03.1998 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.03.1998 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesgesetz über den Transport im öffentlichen Verkehr (Transportgesetz, TG)
    Resolutions
    Date Council Text
    01.10.1997 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    19.01.1998 1 Zustimmung
    20.03.1998 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.03.1998 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    4
    Text
    Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG)
    Resolutions
    Date Council Text
    02.10.1997 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    20.01.1998 1 Abweichung
    10.03.1998 2 Abweichung
    17.03.1998 1 Zustimmung
    20.03.1998 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.03.1998 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    5
    Text
    Bundesbeschluss über die Refinanzierung der Schweizerischen Bundesbahnen (Refinanzierungsbeschluss SBB)
    Resolutions
    Date Council Text
    02.10.1997 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    20.01.1998 1 Zustimmung
    20.03.1998 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.03.1998 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
Updated
10.04.2024 13:15

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