Nachrichtenlose Vermögen

Details

ID
19960434
Title
Nachrichtenlose Vermögen
Description
InitialSituation
<p>Am 24. März 1995 reichte Nationalrätin Grendelmeier eine parlamentarische Initiative (95.407) ein mit dem Ziel, durch einen allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss die Erfassung und Rückerstattung von Vermögen zu regeln, die durch die nationalsozialistischen Verfolgungen "herrenlos" wurden und sich in der Obhut schweizerischer Banken befinden. Aufgrund des Beschlusses der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N), einen Bundesbeschluss auszuarbeiten, der nicht nur bei den Banken, sondern auch bei andern schweizerischen Finanzinstituten und Vermögensverwaltern Abklärungen ermöglicht, zog Frau Grendelmeier, welche diese Arbeiten der Kommission angeregt hat, ihre Initiative zurück.</p><p>Die Kommission für Rechtsfragen hielt in ihrem Bericht zur parlamentarischen Initiative zusammenfassend fest: Zur historischen Aufarbeitung der Rolle des schweizerischen Finanzplatzes vor, während und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg soll abschliessend und umfassend geklärt werden, was mit allfälligen Vermögenswerten geschehen ist, die Opfern der nationalsozialistischen Herrschaft gehörten und die im besagten Zeitraum bei Schweizer Banken, Versicherungen, Anwälten, Notaren, Treuhändern, Vermögenverwaltern, der Schweizerischen Nationalbank oder andern juristischen oder natürlichen Personen oder Personengemeinschaften deponiert wurden. Die zur Aufarbeitung notwendigen Abklärungen setzen Untersuchungen durch vom Bundesrat eingesetzte unabhängige Experten voraus. Mit dem vorliegenden Bundeschluss wird die formelle Rechtsgrundlage geschaffen, die Vorrang hat vor den Geheimhaltungspflichten von Banken, Versicherungsgesellschaften, Anwälten oder anderen juristischen oder natürlichen Personen oder Personengemeinschaften und diese verpflichtet, Akteneinsicht zu gewähren und allenfalls vorhandene Vermögenswerte von Opfern der nationalsozialistischen Herrschaft anzugeben. Für den Vollzug des Bundesbeschlusses ist der Bundesrat zuständig, der auch die Experten zu bezeichnen hat.</p><p>Der Bundesrat begrüsste in seiner Stellungnahme die Initiative der Rechtskommission und erklärte sich mit ihrem Beschlussentwurf einverstanden. Die Schweiz habe ein politisches Interesse daran, dass diese Frage ein für allemal mit der notwendigen Offenheit geklärt und ein Schlussstrich gezogen werden könne.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss betreffend die historische und rechtliche Untersuchung des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte
    Resolutions
    Date Council Text
    30.09.1996 1 Beschluss gemäss Entwurf
    27.11.1996 2 Abweichung
    04.12.1996 1 Abweichung
    09.12.1996 2 Zustimmung
    11.12.1996 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    11.12.1996 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    13.12.1996 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    13.12.1996 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p> Kommissionssprecherin Lili Nabholz (R, ZH) machte im <b>Nationalrat</b> darauf aufmerksam, dass es im Schweizer Parlament nur wenige Debatten gebe, die eine derart grosse internationale Resonanz auslösten. Massivste Vorwürfe betreffend Geschäfte mit Raubgold, Transaktionen mit Raubgold, mit Vermögen von Opfern und Tätern des Naziregimes stünden im Raum. Die heutige Generation sei gefordert, sich mit den Vorgängen ihrer Vergangenheit unvoreingenommen auseinanderzusetzen. Längst gehe es nicht mehr ausschliesslich um die umstrittene Höhe nachrichtenloser Guthaben bei schweizerischen Finanzinstituten. Es gehe vielmehr um das moralische Ansehen unseres Landes insgesamt. Die Kommission für Rechtsfragen habe sich seit August 1995 intensiv mit dem Thema befasst und lege nun den einstimmig verabschiedeten Entwurf für einen Bundesbeschluss vor. In der auf die Fraktionssprecherinnen und -sprecher begrenzten Eintretensdebatte äusserten sich alle Votanten zustimmend zum Bundesbeschluss. Bundesrat Cotti betonte, das Interesse der Schweiz an einer umfassenden, unvoreingenommenen und transparenten Untersuchung ihrer Rolle als Finanzplatz zur Zeit der Naziherrschaft sei mindestens gleich gross wie dasjenige des Auslands. </p><p>Im <b>Ständerat</b> sagte der Berichterstatter der Kommission für Rechtsfragen Niklaus Küchler (C, OW), die Aufarbeitung des in Frage stehenden Abschnittes unserer Geschichte solle offen, ernsthaft und selbstkritisch, aber durchaus mit dem notwendigen Selbstbewusstsein angegangen werden. Von keinem der 13 Mitglieder des Ständerates, welche sich in der Eintretensdebatte äusserten, wurde das Eintreten in Frage gestellt. Die Akzente wurden jedoch verschieden gesetzt. Gian-Reto Plattner (S, BS) erinnerte an die Motion Piller (95.3257), welche dem, was heute gefordert werde, sehr nahe gewesen sei. Sie war vom Ständerat am 20. Dezember 1995 mit 6 zu 4 Stimmern abgelehnt worden. In der Detailberatung wurde der Text des Bundesbeschlusses auf Antrag der Kommission in einigen Artikeln ohne materielle Änderungen neu formuliert. Zwei Bereiche wurden jedoch auch inhaltlich verändert: In Artikel 1, Absatz 1 wurden neu auch der Erwerb von Vermögenswerten aufgenommen. Diese Ergänzung wurde nötig, zur Untersuchung etwa des Erwerbs von Kunstwerken oder sogenanntem "arisierten Vermögen", zum Beispiel Firmen oder Liegenschaften, welche häufig von verfolgten Personen unter nationalsozialistischem Druck weit unter ihrem Wert veräussert werden mussten. Die zweite materielle Änderung wurde nicht einstimmig beschlossen: mit 30 zu 7 Stimmen entschied sich der Ständerat, das Beschwerderecht für sämtliche Streitigkeiten betreffend die Anwendung des Bundebeschlusses in einem neuen Artikel, entsprechend den Anforderungen der EMRK, zu regeln.</p><p>In der Differenzbereinigung wurde einzig um diese Frage des Rechtsschutzes gerungen. Die von der kleinen Kammer beschlossene Ausdehnung der Rechtsmittel ging dem <b>Nationalrat</b> zu weit. Der Zielkonflikt zwischen historischer Wahrheitsfindung einerseits und extensiv ausgelegtem Persönlichkeitsschutz andererseits sei zugunsten der ersteren zu entscheiden, erklärte Kommissionsprecherin Lili Nabholz. Die EMRK könne diesbezüglich verschieden interpretiert werden. Der <b>Ständerat</b> lenkte schliesslich ein; gemäss Kommissionsprecher Niklaus Küchler einzig und allein aus übergeordneten politischen Interessen, um eine möglichst rasche Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses zu ermöglichen.</p>
Updated
10.04.2024 07:52

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