Grenzüberschreitende Luftverunreinigung. Uebereinkommen
Details
- ID
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19970005
- Title
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Grenzüberschreitende Luftverunreinigung. Uebereinkommen
- Description
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Botschaft vom 22. Januar 1997 über das Protokoll vom 14. Juni 1994 zum Uebereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen
- InitialSituation
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<p>Als Mitglied der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Uno/ECE) hat die Schweiz am 6. Mai 1983 das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Genfer Konvention) ratifiziert. Als Rahmenvertrag bedarf dieses Übereinkommen zur Erfüllung seiner Zielsetzung der Konkretisierung durch Protokolle. Drei solche Zusatzprotokolle (Überwachung/Finanzierung, Schwefelemissionen, Stickoxidemissionen) sind bereits in Kraft getreten. Ein viertes Protokoll (flüchtige organische Verbindungen) wird demnächst in Kraft treten. Die Schweiz hat alle vier Protokolle ratifiziert.</p><p>Am 14. Juni 1994 ist in Oslo ein fünftes Protokoll unter anderem auch von der Schweiz unterzeichnet worden. Es hat die weitere Verringerung von Schwefelemissionen zum Ziel, die eine wichtige Rolle bei der Bildung von sauren Niederschlägen spielen. Für die Schweiz ist das Inkrafttreten dieses Protokolls wichtig, weil die sauren Niederschläge in der Schweiz auch erheblich durch Schadstoffimporte aus dem Ausland bestimmt werden.</p><p>Bis Mitte 1996 ist das Protokoll von 27 Staaten sowie der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet worden. Es tritt am neunzigsten Tag nach Hinterlegung der sechzehnten Ratifikationsurkunde in Kraft. Bis Anfang September 1996 wurde es von vier Vertragsparteien ratifiziert.</p><p>Die Schweiz verpflichtet sich mit dem vorliegenden Protokoll, ihre jährlichen Schwefelemissionen bis 2000 gegenüber dem Basisjahr 1980 um mindestens 52 Prozent zu reduzieren. Die schweizerischen Gesamtemissionen dürfen im Jahr 2000 die Menge von 60 000 Tonnen Schwefeldioxid pro Jahr nicht mehr überschreiten.</p><p>Die Schweiz hat sich aktiv an der Ausarbeitung des Protokolls beteiligt. Sie kommt den daraus entstehenden Verpflichtungen bereits heute nach. Die Ratifizierung des Protokolls impliziert keine zusätzlichen finanziellen oder anderweitigen Verpflichtungen, weder für den Bund noch für die Kantone.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 22. Januar 1997 über das Protokoll vom 14. Juni 1994 zum Uebereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über das Protokoll vom 14. Juni 1994 zum Uebereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen
- Resolutions
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Date |
Council |
Text |
18.06.1997 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
22.09.1997 |
1 |
Zustimmung |
21.10.1997 |
1 |
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- Proceedings
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<p> Beide Räte stimmten der Vorlage ohne Diskussion und einstimmig zu.</p>
- Updated
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10.04.2024 08:52
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