OSZE. Schriftwechsel zwischen der Schweiz und dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof
Details
- ID
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19970007
- Title
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OSZE. Schriftwechsel zwischen der Schweiz und dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof
- Description
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Botschaft vom 29. Januar 1997 betreffend die Zustimmung zum Schriftwechsel zwischen der Schweiz und dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof innerhalb der OSZE in Genf über die Aufwendungen für die Räumlichkeiten sowie für die Ersteinrichtung des Gerichtshofs
- InitialSituation
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<p>Nach annähernd zwei Jahrzehnte dauernden Bemühungen ist es der KSZE, inzwischen OSZE genannt, gelungen, mit einem am 15. Dezember 1992 abgeschlossenen Übereinkommen einen europäischen Mechanismus für die friedliche Beilegung von Streitigkeiten auszuarbeiten. Durch Bundesbeschluss vom 6. Dezember 1993 haben die beiden Räte dem Übereinkommen über Vergleichs- und Schiedsverfahren innerhalb der KSZE samt einem Finanzprotokoll zugestimmt. </p><p>Mit der Zustimmung zum Übereinkommen samt Finanzprotokoll und im Bestreben, dass die Schweiz bis zum Abschluss des in diesem Protokoll erwähnten Schriftenwechsels ihren sich aus dem Protokoll ergebenden Verpflichtungen als Gaststaat nachkommen kann, hat das Parlament den Bundesrat ermächtigt, die Miet- und Nebenkosten für die Räumlichkeiten des Gerichtshofs sowie für deren Ausstattung, Unterhalt, Versicherung und Schutz zunächst für eine Dauer von drei Jahren zu übernehmen. Da diese Frist Ende 1997 abläuft, muss mit einem Schriftwechsel mit dem Gerichtshof bestätigt werden, dass die Schweiz bereit ist, die aus dem Übereinkommen und dem Finanzprotokoll hervorgehenden Verpflichtungen einzuhalten.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 29. Januar 1997 betreffend die Zustimmung zum Schriftwechsel zwischen der Schweiz und dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof innerhalb der OSZE in Genf über die Aufwendungen für die Räumlichkeiten sowie für die Ersteinrichtung des Gerichtshofs
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss betreffend die Zustimmung zum Schriftwechsel zwischen der Schweiz und dem Vergleichs- und Schiedsgerichsthof innerhalb der OSZE in Genf über die Aufwendungen für die Räumlichkeiten sowie für die Ersteinrichtung des Gerichtshofs
- Resolutions
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Date |
Council |
Text |
02.06.1997 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
22.09.1997 |
2 |
Zustimmung |
21.10.1997 |
1 |
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- Proceedings
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<p> Ohne Gegenstimmen stimmten beide Räte dem Bundesbeschluss zu.</p>
- Updated
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10.04.2024 14:44
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