"Für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters". Volksinitiative

Details

ID
19970008
Title
"Für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters". Volksinitiative
Description
Botschaft vom 29. Januar 1997 zur Volksinitiative "für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters"
InitialSituation
<p>Die je von einem gemeinsamen Initiativkomitee der Gewerkschaften SGB und CNG eingereichte Volksinitiative hat zum Ziel, alle Bestimmungen der 10. AHV-Revision ausser Kraft zu setzen, welche die Erhöhung des Rentenalters der Frauen und die Einführung des flexiblen Rentenalters für Frauen betreffen.</p><p>Die Initiative legt das Frauenrentenalter mittels ausdrücklicher Definition - und dasjenige der Männer nicht explizit, aber indirekt durch die Beschreibung der Vorbezugsmöglichkeiten - auf Verfassungsebene fest. Mit dieser Verankerung des Rentenalters in der Bundesverfassung, die gemäss Initiative bis zum Inkrafttreten der 11. AHV-Revision gelten sollte - ohne dass deren Zeitpunkt heute schon absehbar wäre - würde sich der Flexibilitätsgrad bezüglich allfälliger künftiger Anpassungen gegenüber heute verschlechtern. Die Normierung auf der Verfassungsstufe hätte zur Folge, dass für eine Änderung des Rentenalters eine obligatorische Volksabstimmung nötig wäre, selbst wenn die Vorlage unbestritten sein sollte.</p><p>Der Bundesrat empfiehlt diese Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 29. Januar 1997 zur Volksinitiative "für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters"
    Resolutions
    Date Council Text
    22.09.1997 1 Beschluss gemäss Entwurf
    16.12.1997 2 Zustimmung
    19.12.1997 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.12.1997 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Im <b>Nationalrat</b> klafften die Meinungen zu dieser Vorlage stark auseinander. Schliesslich wurde aber der Antrag der Kommissionsmehrheit, die Initiative anzunehmen, abgelehnt. Dem Antrag auf Annahme der Initiative hielten die Bürgerlichen entgegen, dass es falsch sei zu behaupten, die 10. AHV-Revision sei zum Nachteil der Frauen ausgefallen. Ein Beweis dafür seien Verbesserungen wie das Rentensplitting und die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Die Linken wiesen als Verfechter dieser Vorlage darauf hin, dass die Erhöhung des Rentenalters nicht das richtige Mittel sei, um das finanzielle Gleichgewicht der AHV wieder herzustellen. Eine Verknüpfung der 10. AHV-Revision mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen komme einer Verlagerung der AHV-Kosten auf die Arbeitslosen- und die Invalidenversicherung gleich. Bundesrätin Dreifuss verwies auf die 11. AHV-Revision, deren Umfang durch eine allfällige Annahme der Initiative eingeschränkt würde. Sie erinnerte daran, dass eines der Ziele der 11. Revision die Einführung des flexiblen Rentenalters für beide Geschlechter sei. Der Rat folgte ihr und lehnte die Initiative mit 111 zu 72 Stimmen ab. In der Gesamtabstimmung nahm er den Bundesbeschluss mit 110 zu 70 Stimmen an.</p><p>Im <b>Ständerat</b> wurde die Initiative klarer abgelehnt. Die Ratsmehrheit war der Meinung, dass mit diesem Rückschritt der ohnehin schon prekäre Finanzhaushalt der AHV noch mehr belastet würde. Überdies rechtfertige der Gleichstellungsartikel in der Verfassung eine Erhöhung des Rentenalters für Frauen. Die Linke betonte, dass eine Rückkehr zum Rentenalter 62 für Frauen nur bis zur 11. AHV-Revision gelten würde. Die Bürgerlichen lehnten dieses Argument jedoch ab. Die Ständevertreter sprachen sich mit 24 zu 4 Stimmen gegen die Initiative aus und nahmen den Bundesbeschluss mit 25 zu 4 Stimmen an.</p><p>Die Initiative wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 1998 mit 58,5 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</p>
Updated
10.04.2024 08:25

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