Wohnbau- und Eigentumsförderung. Rahmenkredite
Details
- ID
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19970016
- Title
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Wohnbau- und Eigentumsförderung. Rahmenkredite
- Description
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Botschaft vom 19. Februar 1997 über Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung
- InitialSituation
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<p>Am 4. Oktober 1974 verabschiedeten die eidgenössischen Räte - gestützt auf Artikel 34sexies der Bundesverfassung - das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG). Es trat am 1. Januar 1975 in Kraft. Mit dem WEG sollen die allgemeinen Voraussetzungen für den Wohnungsbau verbessert sowie die Bereitstellung preisgünstiger Mietwohnungen und der Erwerb von Wohneigentum gefördert werden. Ausserdem unterstützt der Bund die Tätigkeit der Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Die erwähnten Förderungsmassnahmen umfassen je nach Aufgabenbereich Bundesbürgschaften, rückzahlbare Vorschüsse, Darlehen und Beteiligungen sowie nicht rückzahlbare Beiträge.</p><p>Für den Vollzug des WEG wurden bis heute insgesamt folgende Rahmenkredite gesprochen:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- 2'151 Millionen Franken für nicht rückzahlbare Beiträge.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- 556 Millionen Franken für rückzahlbare Vorschüsse, Darlehen und Beteiligungen.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- 11'552 Millionen Franken für Eventualverpflichtungen (Bürgschaften und Schuldverpflichtungen).</p></td></tr></table><p>Das Konzept des WEG hat heute einen schweren Stand. Grundsätzlich ist der Bundesrat der Meinung, dass die Wohnbau- und Eigentumsförderung trotz der veränderten Lage auf dem Wohnungsmarkt notwendig ist. Ein an die neuen Verhältnisse angepasstes WEG ist nach wie vor ein geeignetes Förderungsinstrument. Umgekehrt werden die kritischen Stimmen zum WEG nicht überhört. Der Bundesrat schlägt deshalb mit der vorliegenden Botschaft in Übereinstimmung mit der Eidgenössischen Wohnbaukommission einen Mittelweg ein, indem ein auf drei Jahre beschränkter Rahmenkredit beantragt wird. Bis dann sollten aufgrund der prognostizierten Verbesserung der wirtschaftlichen Lage genauere Aussagen über die weitere Zweckmässigkeit dynamischer Finanzierungsmodelle möglich sein und in Bezug auf die Neuregelung des Finanzausgleichs weitere Erkenntnisse vorliegen. Ferner werden bis dann anhand der Ergebnisse der zurzeit laufenden Expertisen Grundsatzfragen geklärt und die Entscheidungsgrundlagen für die Wohnungspolitik des nächsten Jahrtausends bereitgestellt werden können.</p><p>An neuen Rahmenkrediten werden beantragt:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- 343,5Millionen Franken für nicht rückzahlbare Beiträge während maximal 25 Jahren.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- 129,0Millionen Franken für rückzahlbare Vorschüsse, Darlehen und Beteiligungen.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- 225,0Millionen Franken für Eventualverpflichtungen (Bürgschaften und Schuldverpflichtungen).</p></td></tr></table>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 19. Februar 1997 über Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung
- Resolutions
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Date |
Council |
Text |
17.06.1997 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
03.12.1997 |
1 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<p> Der <b>Ständerat</b> folgte dem Antrag seiner Kommission und stimmte dem Entwurf des Bundesrates einhellig zu.</p><p>Auch der <b>Nationalrat</b> stimmte der Bundesratsvorlage ohne grosse Diskussion zu, nachdem er den Rückweisungsantrag von Hermann Weyeneth (V, BE) sowie einen Antrag der FDP-Fraktion, die Kredite zu kürzen, abgelehnt hatte.</p>
- Updated
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10.04.2024 12:10
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