Volkszählung 2000
Details
- ID
- 19970040
- Title
- Volkszählung 2000
- Description
- Botschaft vom 21. Mai 1997 über die Volkszählung 2000
- InitialSituation
- <p>Die eidgenössische Volkszählung wird seit 1850 in zehnjährigem Rhythmus durchgeführt. Im Laufe des 20. Jahrhunderts hat sie sich von einer reinen Bevölkerungszählung zu einer eigentlichen "Strukturerhebung" Schweiz weiterentwickelt, die demographische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Aspekte miteinander verknüpft.</p><p>Gesetzliche Grundlagen bilden das 1988 revidierte Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung von 1860 und das Bundesstatistikgesetz von 1992. Während den Vorbereitungsarbeiten zur Volkszählung 2000 wurde deutlich, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen nur noch teilweise den neuen Erhebungsmethoden und der verstärkten Nutzung von Daten administrativer Register entsprechen. Der Revisionsentwurf beschränkt sich auf die wesentlichsten Aspekte zur Neuausrichtung und Vereinfachung der Erhebung. Er bezweckt, im Jahre 2000 eine registergestützte Volkszählung zu ermöglichen und die Voraussetzungen für den Übergang zu einem Verbund von Registerzählung und Direktbefragung im Jahre 2010 zu schaffen. Damit diese Anforderungen erfüllt werden können, müssen die Datenschutzbestimmungen, welche jede nichtstatistische Verwendung der Volkszählungsdaten ausschliessen, angepasst werden. Kantone und Gemeinden sollen ermächtigt werden, Einwohnerregister und Volkszählungsdaten aufeinander abzustimmen und Volkszählungsdaten zur Aktualisierung dieser Verwaltungsregister, die auch statistische Funktionen erfüllen, zu verwenden. Zur Harmonisierung und Koordination der Register soll der Bund den Kantonen Unterstützungsbeiträge ausrichten können.</p><p>Da für statistische Zwecke geeignete Gebäude- und Wohnungsregister in der Schweiz weitgehend fehlen, soll der Bund zudem befugt werden, mit den Daten der Gebäude- und Wohnungserhebung der Volkszählung 2000 ein gesamtschweizerisch einheitliches Gebäude- und Wohnungsregister aufzubauen.</p><p>Schliesslich sollen die Strafbestimmungen bei Verletzung der Auskunftspflicht, die 1990 in der Öffentlichkeit Unmut erzeugt hatten, durch eine Gebührenpflicht im Sinne des Verursacherprinzips abgelöst werden.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 21. Mai 1997 über die Volkszählung 2000
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung
- Resolutions
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Date Council Text 17.12.1997 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 17.06.1998 1 Abweichung 23.06.1998 2 Zustimmung 26.06.1998 2 Annahme in der Schlussabstimmung 26.06.1998 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit der eidgenössischen Volkszählung 2000
- Resolutions
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Date Council Text 17.12.1997 2 Beschluss gemäss Entwurf 17.06.1998 1 Abweichung 23.06.1998 2 Zustimmung
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- Proceedings
- Updated
- 10.04.2024 12:11