Invalidenversicherung. 4. Revision
Details
- ID
- 19970052
- Title
- Invalidenversicherung. 4. Revision
- Description
- Botschaft vom 25. Juni 1997 über die 4. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung, erster Teil (4. IV-Revision, erster Teil)
- InitialSituation
- <p>Angesichts der Verschlechterung der finanziellen Situation der IV besteht das vorrangige Ziel der vierten IV-Revision in der finanziellen Konsolidierung der Versicherung. Diese soll Massnahmen zur Senkung und zur Steuerung der Ausgaben, aber auch zur Erhöhung der Einnahmen der Invalidenversicherung beinhalten. </p><p>Vorlage A: Sparmassnahmen in der IV</p><p>Analog zur 10. AHV-Revision soll die Zusatzrente für die Ehepartnerin oder den Ehepartner auch in der IV aufgehoben werden. Von dieser Massnahme sind jedoch nur Neurentner/innen betroffen. Weiter will der Bundesrat die Viertelsrenten aufheben und die Härtefallrenten in das System der Ergänzungsleistungen überführen. Wie die Zusatzrenten sollen die bestehenden Viertelsrenten bis zu deren automatischem Erlöschen weitergewährt werden.</p><p>Erste Massnahmen im Bereich der Kostensteuerung</p><p>Mit der Revision sollen die nötigen Vorkehrungen für einen gezielten Einsatz der finanziellen Mittel der IV getroffen werden. Dazu gehören die Einführung der Bedarfsplanung für Werkstätten, Wohnheime und Tagesstätten für Behinderte sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Finanzierung von statistischen Erhebungen und Wirkungsanalysen durch die IV.</p><p>Weitere Revisionspunkte des ersten Teils, welche sich nicht direkt aus dem Hauptziel der Revision ergeben, sind die Präzisierung des Invaliditätsbegriffs durch eine ausdrückliche Erwähnung der psychischen Gesundheitsschäden im Gesetz, die Anpassung der Vorschriften über den Entzug oder die Kürzung von Geldleistungen an die Praxis des Eidgenössischen Versicherungsgerichts, die Einführung eines Schiedsgerichts für Tarifstreitigkeiten (auf Gesetzesstufe), der Ersatz des geltenden Anhörungsverfahrens durch ein Einspracheverfahren sowie neue Rechtspflegebestimmungen im Bereich der kollektiven Leistungen.</p><p>Vorlagen B und C: Erste Massnahmen zur Zusatzfinanzierung</p><p>Allein mit den Spar- und Steuerungsmassnahmen kann der Finanzhaushalt nicht wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Die Sanierung der IV verfolgt zwei Ziele: einen Abbau der aufgelaufenen Schulden sowie - in einem weiteren Schritt - die Sicherstellung der langfristigen Finanzierung der laufenden Ausgaben der Versicherung.</p><p>Der Bundesrat will erste Massnahmen zur Zusatzfinanzierung so schnell als möglich umsetzen. Zu diesem Zweck unterbreitet er dem Parlament im Sonderverfahren zwei allgemeinverbindliche Bundesbeschlüsse, welche eine Zusatzfinanzierung der IV durch Heranziehen finanzieller Mittel der heute überfinanzierten Erwerbsersatzordnung vorsehen. Geplant ist eine einmalige Verlagerung von Kapital in der Höhe von 2,2 Milliarden Franken vom Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung auf die Rechnung der IV beim Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie eine befristete Erhöhung des Beitragssatzes der IV auf Kosten des Beitrags an die Erwerbsersatzordnung um 1 Lohnpromille. Dieses Promille soll per 2005 an die EO zurückübertragen werden. Mittels zweier allgemeinverbindlicher Bundesbeschlüsse ist es möglich, dass diese Finanztransfers von der EO zur IV bereits auf Anfang 1998 wirksam werden.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 25. Juni 1997 über die 4. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung, erster Teil (4. IV-Revision, erster Teil)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG)
- Resolutions
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Date Council Text 17.12.1997 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 18.06.1998 1 Abweichung 23.06.1998 2 Abweichung 24.06.1998 1 Zustimmung 26.06.1998 2 Annahme in der Schlussabstimmung 26.06.1998 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über die Verlagerung von Mitteln des Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung in die Invalidenversicherung
- Resolutions
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Date Council Text 24.09.1997 2 Beschluss gemäss Entwurf 06.10.1997 1 Zustimmung 10.10.1997 2 Annahme in der Schlussabstimmung 10.10.1997 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 3
- Text
- Bundesbeschluss über die befristete Verlagerung von Beiträgen der Erwerbsersatzordnung zugunsten der Invalidenversicherung
- Resolutions
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Date Council Text 24.09.1997 2 Nichteintreten 06.10.1997 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 09.10.1997 2 Nichteintreten
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- Proceedings
- Updated
- 10.04.2024 10:27